Montag, 10. November 2008

Die PKV im Jahre 2009 - was kommt denn da alles?

GF Sven HennigBasistarif - Mitnahme der Alterungsrückstellungen - Alte Welt vs. Neue Welt
Das Jahr 2009 und die Private Krankenversicherung


Nun ist es soweit, das Jahr 2009 ist nun in greifbare Nähe gerückt, die Veränderungen in der Privaten Krankenversicherung werden überall heiß diskutiert und Begriffe wie Basistarif, Gesundheitsfond und Alterungsrückstellung sind in aller Munde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und einige Missverständnisse erklären.

Basistarif:

Dieser Tarif wurde geschaffen um Nichtversicherten eine Möglichkeit zu geben sich zu "Basisleistungen" zu versichern. Anders als die weit verbreitete Meinung wird auch bei Antragstellung im Basistarif eine Risikoprüfung durchgeführt, jedoch führt dieses nur "kalkulatorisch" zu einem Zuschlag. Dieser wird bei einem späteren Tarifwechsel in "normale Tarife" ebenfalls berücksichtig. Anders als in den klassischen Tarifen der Privaten Krankenversicherung erfolgt hier keine Beitragseinstufung nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter, denn bei den meisten Altersstufen entspricht der Beitrag dem Höchstbeitrag, also im Jahr 2009 voraussichtich ca. 570 EUR. Auch werden hier deutlich geringere Alterungsrückstellungen gebildet.

Die Arztwahl ist nicht frei sondern beschränkt sich auf die zugelassenen Ärzte der GKV. Auch das Honorar muss der Arzt begrenzen, dieses liegt bei dem 1,8 fachen Sacht für den Arzt, dem 2-fachen für den Zahnarzt und unterliegt weiteren Einschränkungen bei den medizinisch technischen Leistungen. Ebenfalls werden Zuzahlungen wie in der GKV fällig.

Mitnahme der Alterungsrückstellungen:

Ebenfalls ein Irrglaube ist, das generell ab 01. 01. 2009 die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden können. Nur bei einem Wechsel in den Basistarif und Mindestverweildauer von 18 Monaten können die Rückstellungen "in Höhe des Basistarifes" übertragen werden. Dieses gilt für den Bestand jedoch nur in einem kurzen Zeitfenster bis 01. 07. 2009. Für die nach dem 1. 1. 2009 in der so genannten "Neuen Welt" abgeschlossenen Verträge können die Rückstellungen dann bei einem Versichererwechsel "in Höhe des Basistarifes" übertragen werden.

Alte Welt vs. Neue Welt:

Bei vielen Versicherten stellt sich nun die Frage ob der Wechsel noch in die alte Welt erfolgen soll, oder man besser wartet um gleich in die Neue Welt zu wechseln. Dieses lässt sich nicht pauschal sagen, jedoch gilt als Faustregel: Wenn Sie sich bewusst entschieden haben, der Versicherer sorgfältig ausgewählt wurden und genügend Wechseloptionen oder Tarifwechselmöglichkeiten bietet, dann sind Sie in der alten Welt gut aufgehoben. Warum wollen Sie für eine Option (die der Mitnahme der teilweisen Rückstellungen) bezahlen, wenn diese nicht von Ihnen genutzt wird? Machen Sie sich ausreichend Gedanken zu den Tarifen und Kriterien. Weitere Möglichkeiten zur Analyse und Auswahlkriterien finden Sie auf meiner Homepage.

S.H.C. GmbH
GF Sven Hennig
Bahnhofstr. 48
18528 Bergen auf Rügen

HR Stralsund, HRB 7407
Tel. 03838 30 75 33

www.online-pkv.de

Die S.H.C. GmbH ist mit Ihrem Geschäftsführer Sven Hennig seit mehr als 12 Jahren in der Finanzbranche tätig. Seit 8 Jahren berät und betreut dieser Kunden und Interessenten bei Fragen zur PKV, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit.

Hr. Hennig ist als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und weitere Aus- und Weiterbildungen ausschließlich als Spezialist in oben genannten Beratungsfeldern tätig und berät bundesweit Kunden via Telefon, E-Mail und Onlineberatung.

Quelle: openPR

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