Versicherte müssen für Behandlungen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abdeckt, in der Regel selbst aufkommen. Bei privaten Versicherungen ist dagegen vertraglich geregelt, welche Leistungen übernommen werden. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de erklärt, worauf Versicherte achten sollten.
Da den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ein relativ enger Rahmen gesetzt ist, müssen Versicherte die Kosten für bestimmte Behandlungen entweder teilweise oder komplett selbst tragen. Die Übernahme einer Heilbehandlung ( www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/heilbehandlung/ ) durch die Krankenkasse setzt eine ärztliche Verschreibung voraus. Außerdem müssen die entsprechenden Behandlungen im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sein.
Zu den Heilbehandlungen zählen zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik oder auch Sprachtherapien. Gesetzlich Versicherte müssen zehn Prozent der Heilkosten selbst übernehmen, außerdem fällt für jedes eingelöste Rezept eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro an. Welche Leistungen eine private Krankenversicherung abdeckt, ist individuell im Vertrag festgelegt.
Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten ein Rezept, das sie für eine Heilbehandlung vom Arzt erhalten, in jedem Fall möglichst schnell einlösen. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Versicherer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung infrage stellen und der Patient die Kosten trotz Verschreibung selbst trägt.
Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/heilbehandlungen-nur-teils-von-krankenkassen-uebernommen/338354.html
GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de
Private-krankenversicherung.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal twitter.com/vergleichpkv. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.
Quelle: openPR
Donnerstag, 28. April 2011
Mittwoch, 13. April 2011
Mitglieder der G&V BKK erhalten Rückzahlungen
Die Mitglieder der G&V Betriebskrankenkasse (gv-bkk.de), Metzingen, erhalten in diesen Tagen Geld von ihrer Krankenkasse zurück. Die aktuelle Beitragsrückerstattung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2010.
Bereits vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Mitglieder grundsätzlich Anspruch auf eine monatliche Ausschüttung von 6,00 Euro. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies – je nach Mitgliedschaftsdauer -- maximal 72,00 Euro. Eine Auszahlung erfolgt jeweils im April des Folgejahres. Davon profitieren können gesetzlich Krankenversicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
Erst seit März 2009 ist die G&V BKK für alle gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg geöffnet. Zuvor versicherte sie als traditionelle Betriebskrankenkasse weniger als 900 Menschen. Mit aktuell rund 1800 Versicherten (rund 1.300 Mitgliedern) hat sich die Kundenzahl der Kasse seit der Öffnung etwa verdoppelt. Trotzdem gilt sie derzeit noch als Geheimtipp und nimmt als eine der kleinsten Krankenkassen im Wettbewerb eine Sonderstellung ein. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Kasse mit einem weiteren deutlichen Wachstum. Die Kasse betreut abgesehen von einer Geschäftsstelle in Metzingen ihre Kunden durchweg via Telefon und Internet.
G&V BKK
Stuttgarter Straße 19
72555 Metzingen
Telefon: (0 71 23) 72 613 0
Telefax: (0 71 23) 72 613 25
Ansprechpartner: Ingo Kochsmeier (Verantwortlicher für die G&V BKK im Rahmen der
Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse)
Tel: 07141 - 9790-9720
E-Mail: Ingo.Kochsmeier(at)gv-bkk.de
www.gv-bkk.de
Die G&V BKK Im Profil:
Die G&V BKK (www.gv-bkk.de) wurde am 01.12.1884 als Betriebskrankenkasse des Garnherstellers Gaenslen und Völter in Metzingen gegründet. Sitz der gesetzlichen Krankenkasse ist in Metzingen. Die G&V BKK ist durch eine Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse, Ludwigsburg, verbunden. Gesetzlich Versicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können sich bei der G&V BKK krankenversichern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent. Dies entspricht dem geltenden Einheitsbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Seit 01.10.2009 erstattet die BKK ihren Mitgliedern monatlich 6,00 Euro.
Quelle: openPR
Bereits vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Mitglieder grundsätzlich Anspruch auf eine monatliche Ausschüttung von 6,00 Euro. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies – je nach Mitgliedschaftsdauer -- maximal 72,00 Euro. Eine Auszahlung erfolgt jeweils im April des Folgejahres. Davon profitieren können gesetzlich Krankenversicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
Erst seit März 2009 ist die G&V BKK für alle gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg geöffnet. Zuvor versicherte sie als traditionelle Betriebskrankenkasse weniger als 900 Menschen. Mit aktuell rund 1800 Versicherten (rund 1.300 Mitgliedern) hat sich die Kundenzahl der Kasse seit der Öffnung etwa verdoppelt. Trotzdem gilt sie derzeit noch als Geheimtipp und nimmt als eine der kleinsten Krankenkassen im Wettbewerb eine Sonderstellung ein. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Kasse mit einem weiteren deutlichen Wachstum. Die Kasse betreut abgesehen von einer Geschäftsstelle in Metzingen ihre Kunden durchweg via Telefon und Internet.
G&V BKK
Stuttgarter Straße 19
72555 Metzingen
Telefon: (0 71 23) 72 613 0
Telefax: (0 71 23) 72 613 25
Ansprechpartner: Ingo Kochsmeier (Verantwortlicher für die G&V BKK im Rahmen der
Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse)
Tel: 07141 - 9790-9720
E-Mail: Ingo.Kochsmeier(at)gv-bkk.de
www.gv-bkk.de
Die G&V BKK Im Profil:
Die G&V BKK (www.gv-bkk.de) wurde am 01.12.1884 als Betriebskrankenkasse des Garnherstellers Gaenslen und Völter in Metzingen gegründet. Sitz der gesetzlichen Krankenkasse ist in Metzingen. Die G&V BKK ist durch eine Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse, Ludwigsburg, verbunden. Gesetzlich Versicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können sich bei der G&V BKK krankenversichern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent. Dies entspricht dem geltenden Einheitsbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Seit 01.10.2009 erstattet die BKK ihren Mitgliedern monatlich 6,00 Euro.
Quelle: openPR
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Montag, 4. April 2011
Kostenübernahme vor Behandlung prüfen lassen - Privatkrankenkasse kann Kostenübernahme verweigern
Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse ( www.private-krankenversicherung.de/ ) einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.
Private Krankenversicherungen haben demnach das Recht, eine Behandlung zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen. Lässt ein Patient eine Behandlung nicht im Vorfeld prüfen, so ist es der Versicherung vorbehalten, die Kostenübernahme abzulehnen. Wer sich also behandeln lassen möchte oder muss, sollte im Voraus eine Zusage zur Kostenübernahme von seiner Versicherung einholen.
Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/zusagevorbehalt-in-de...
GELD.de GmbH
Lisa Neumann
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04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-3843
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Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse ( www.private-krankenversicherung.de/ ) einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.
Private Krankenversicherungen haben demnach das Recht, eine Behandlung zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen. Lässt ein Patient eine Behandlung nicht im Vorfeld prüfen, so ist es der Versicherung vorbehalten, die Kostenübernahme abzulehnen. Wer sich also behandeln lassen möchte oder muss, sollte im Voraus eine Zusage zur Kostenübernahme von seiner Versicherung einholen.
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