
Der Wechsel in die PKV lohnt sich nicht für jeden, so auch eine aktuelle Studie von Stiftung Warentest. Für die meisten Kunden sei die private auf Dauer deutlich teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Grund: mit zunehmendem Alter und Krankheitsrisiko steigen die Beiträge in der PKV drastisch an. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte ein heute 35-Jähriger davon ausgehen, dass sich sein Beitrag in der PKV bis zum Rentenalter mindestens verdreifacht. Unabhängig davon, ob das Einkommen sinkt.
In die PKV kann grundsätzlich jeder wechseln, dessen Bruttoeinkommen in den letzten drei zurück liegenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Derzeit sind das mindestens 48.150 Euro im Jahr (2009: 48.600 Euro). „Interessenten sollten Pro und Kontra sorgfältig abwägen.“, rät Klemens Kläsener, Vorstandsvorsitzender der BKK Dr. Oetker. „Insbesondere junge, gesunde Gutverdiener, die sich bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert haben, lockt die scheinbare Ersparnis. Doch Vorsicht: oftmals geht diese Rechnung nicht auf.“
Beitragsunterschiede
Die auf den ersten Blick attraktiv erscheinenden Beitragsvorteile junger, gesunder, kinderloser Beschäftigter können sich in der PKV schnell ändern, sobald sich die Lebensumstände verändern. Denn anders als bei gesetzlichen Kassen sind die Beiträge abhängig vom gewählten Tarif sowie dem jeweiligen Risiko des Versicherten. Neben dem Gesundheitszustand spielen hier Alter, Geschlecht und Anzahl der Familienangehörige eine entscheidende Rolle. In der Praxis bedeutet dies, dass die Beiträge im Alter steigen, das Einkommen hingegen in der Regel sinkt. Doch einen Weg zurück in die GKV gibt es nach dem 55. Lebensjahr gar nicht mehr und vorher auch nur in bestimmten Situationen. In der GKV hingegen richtet sich der Beitrag nach dem jeweiligen Einkommen. Sinkt beispielsweise im Rentenalter das Einkommen, passen sich die Beiträge entsprechend an.
Familienversicherung
Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen werden in der GKV kostenlos mitversichert und können von Beginn an das komplette Leistungsspektrum nutzen. Eine kostenlose Familienversicherung sehen die privaten Anbieter nicht vor. Im Gegenteil: jedes Familienmitglied schlägt mit einem eigenen Betrag zu Buche. Und auch der Zuschuss des Arbeitgebers bezieht sich nur auf den versicherten Arbeitnehmer.
Kassenwechsel
Mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist kann innerhalb der GKV jederzeit die Krankenkasse gewechselt werden. Einzige Voraussetzung ist eine 18-montige Bindungsfrist an die Kasse. Bei möglicher Einführung eines Zusatzbeitrages haben Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht, bei dem die Bindungsfrist entfällt. Auch in der PKV können Versicherte frei wählen. Mit jährlicher Frist kann auch hier der Vertrag gekündigt werden. Allerdings ist die neue Versicherung nicht verpflichtet, den Neukunden anzunehmen. Nicht selten führt eine erneute Gesundheitsprüfung zudem zu höheren Risikoabschlägen oder gar zum Ausschluss bestimmter Erkrankungen.
Weiteres Problem: Damit die Beiträge auch im Alter stabil gehalten werden können, bilden privat Versicherer sog. Altersrückstellungen. Neu ist, dass privat Versicherte ab 2009 die Altersrückstellung beim Wechsel des Versicherers mitnehmen können. Allerdings sind die Betroffenen nach einem Wechsel innerhalb der PKV beim neuen Anbieter so gestellt, als wären sie in demselben Alter eingetreten, in dem sie die ursprüngliche Versicherung begonnen hatten. Jedoch entspricht die Höhe der Altersrücklage lediglich dem Umfang des Basistarifs. Verluste müssen also in Kauf genommen werden. Wissen sollten Interessenten zudem, dass die privaten Anbieter die zukünftige Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellung in die neuen Tarife einbeziehen. Vorsichtigen Schätzungen zufolge soll der Preis für gleiche Leistungen ab 2009 um 15 bis 20 Prozent steigen.
Krankenversicherung individuell auswählen
Auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Unterschiede. Neben den gesetzlichen Leistungen, die in der gesamten GKV gleich sind, gibt es Zusatzleistungen und Serviceunterschiede, über die sich die Kassen unterscheiden. Mehr unter www.bkk-oetker.de.
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Als gesetzliche Krankenkasse wurde die BKK Dr. Oetker am 1. Oktober 1952 gegründet und ist seit dem Jahr 2002 bundesweit geöffnet. Mit Hauptsitz in Bielefeld und weiteren Standorten in Budenheim, Hamburg und Wittlich betreuen inzwischen mehr als 160 Beschäftigte über 150.000 Versicherte und Arbeitgeberkunden. Bei einem Beitragssatz von 12,8 % bietet die BKK Dr.Oetker neben individueller Betreuung umfangreiche Mehrleistungen mit hohem Zusatznutzen an.
Quelle: openPR
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