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Dienstag, 25. August 2009

Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige – bis 30 September handeln

Für Selbstständige ist die Absicherung im Krankheitsfall über ein Tagegeld absolut notwendig. Für große Empörung sorgte daher die Debatte der Bundesregierung um Herausgliederung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Seit Januar 2009 wurde für Selbstständige das gesetzliche Krankengeld gestrichen. Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, musste man einen Wahltarif abschließen, der nunmehr im August 2009 wieder abgeschafft wurde. Um ein wenig Klarheit über den aktuellen Stand der Dinge zu schaffen, hat das Informationsportal „wissen-pkv.de“ nun die wichtigsten Änderungen und Regelungen zum Krankentagegeld zusammengefasst.

Selbstständige, die freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, müssen seit August 2009 bei der Krankenkasse einen neuen „Wahltarif Krankengeld“ abgeschlossen haben, um einen Anspruch auf Krankengeld zu besitzen. Dies ist bis spätestens Ende September möglich. Oder aber man entscheidet sich für den höheren Kassenbeitrag von rund 15,5 Prozent, in welchem der Versicherungsschutz für das Krankengeld wieder inbegriffen ist. Selbstständige sollten sich daher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um den Krankengeldanspruch nicht zu verlieren! Besonders Versicherte mit Vorerkrankungen laufen der Gefahr entgegen, aufgrund der erforderlichen Gesundheitsprüfungen im Antragsverfahren im Nachhinein ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Aus der gesamten Debatte der Bundesregierung lässt sich folgende Erkenntnis ziehen: In Zukunft wird es immer mehr Einschränkungen im gesetzlichen Gesundheitssystem geben.
Das Informationsportal wissen-pkv.de rät daher Selbstständigen und Freiberuflern zur Aufbesserung des Versicherungsschutzes über eine separate Krankentagegeldversicherung.

Selbstständige und Freiberufler können sich als versicherungsfreie Personen zudem in einer privaten Krankenversicherung (PKV) absichern. Besonders für junge Selbstständige ist der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung in vielen Fällen vorteilhaft. Der Versicherungsschutz lässt sich an die Anforderungen von Selbstständigen und Unternehmern felxibel anpassen und die Krankentagegeldversicherung als fester Bestandteil der Vollversicherung kostengünstig integrieren.

Als besonderen Service können Selbstständige über wissen-pkv.de den Kontakt zu einem unabhängigen Versicherungsexperten herstellen, der aus dem Portfolio mehrerer privater Krankenversicherungsunternehmen das günstigste Angebot heraussuchen kann. Für den Interessenten ist dieser Service kostenlos und unverbindlich.

Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

wissenPKV.de
Herr Andre Mehringer
Maischützenstr. 18
44805 Bochum

Wissen-PKV.de ist ein kostenloses Informationsportal mit dem Themenschwerpunkt „Private Krankenversicherung“. Neben aktuellen Informationen rund um die private Krankenversicherung findet man auf der Webseite des Anbieters auch die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleiches. Auf Wunsch wird der persönliche Kontakt zu einem Krankenversicherungsexperten hergestellt, der die günstigste Krankenversicherung aus dem Portfolio mehrerer Anbieter heraussuchen kann – kostenlos und unverbindlich.

Quelle: openPR

Montag, 27. Juli 2009

Bundestag schließt Versorgungslücke - Krankengeldanspruch für Selbstständige ab dem 1. August 2009

Gesetzlich versicherte Selbstständige haben vom 1. August 2009 an wieder Anspruch auf Krankengeld. Das hat der Bundestag in einer entsprechenen Gesetzesänderung ( § 44 Abs. 2 SGB V ) am 18. Juni beschlossen.

Freiwillig versicherte Selbstständige sind damit vom Krankengeldanspruch her Arbeitnehmern und Angestellten wieder gleichgestellt und haben ab der siebten Woche Anspruch auf Einkommensersatzleistungen.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zu Beginn diesen Jahres war der Krankengeldanspruch für Selbstständige und Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen in der GKV ersatzlos weggefallen. Krankengeldanspruch konnten diese Versicherten nur noch über eine private Krankentagegeldversicherung oder entsprechende Wahltarife bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erlangen. Nach Protesten von Betroffenen hat der Gesetzgeber nun wie versprochen die entstandene Versorgungslücke ausgebessert.

Die speziellen Wahlverträge, die die Kassen als Ersatz angeboten hatten, sollen einheitlich zum 31.7. enden. Freiwillig versicherte Selbstständige haben beim Krankengeld ab sofort folgende Wahlmöglichkeiten:

1. Krankengeld ab der 7. Woche zum vollen Beitragssatz von 14, 9 %,
2. Verzicht auf Krankengeld, dafür ein ermäßigter Beitragssatz von 14,3 %,
3. Verzicht auf Krankengeld, dafür ermäßigter Beitragssatz von 14,3 % und zusätzlicher Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.
4. Krankengeldanspruch ab einem anderen Zeitpunkt durch einen neuen Wahltarif ab 1.8.2009, der im Gegensatz zu früher keine Alterstaffelungen mehr enthalten darf.

Wer nach dem Wegfall des Krankengeldanspruchs bereits eine private Tagegeldversicherung abgeschlossen hat und diese wegen der gesetzlichen Neuregelungen wieder aufgeben möchte, muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Einige PKV haben angekündigt, aus Kulanz über verkürzte Kündigungsfristen zu entscheiden.

Kontakt:
Redaktion krankenkassennetz.de
Jürgen Kunze
Große Steinstr. 16
06108 Halle
fon: (034906) 23005
fax: (034906) 23006
mailto: juergen.kunze(at)krankenkassennetz.de

krankenkasseninfo.de gehört zum Netzwerk der Firma Krankenkassennetz.de GmbH. Die Firma wurde im Jahr 2004 gegründet und vergleicht die Beiträge, Leistungen, Bonusmodelle und Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen miteinander. Der Leitspruch der Firma ist: "Gesundheit ist zwar nicht alles - aber ohne Gesundheit ist alles nichts." von Arthur Schopenhauer.

Neben www.krankenkasseninfo.de gehören zu dem Netzwerk die WEB- Seiten:
www.krankenkassensuche.de
www.1a-krankenkassen.de
www.abc-der-krankenkassen.de
www.krankenkassenratgeber.de
sowie zahlreiche Partnerseiten.

Quelle: openPR

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