Gesetzlich versicherte Selbstständige haben vom 1. August 2009 an wieder Anspruch auf Krankengeld. Das hat der Bundestag in einer entsprechenen Gesetzesänderung ( § 44 Abs. 2 SGB V ) am 18. Juni beschlossen.
Freiwillig versicherte Selbstständige sind damit vom Krankengeldanspruch her Arbeitnehmern und Angestellten wieder gleichgestellt und haben ab der siebten Woche Anspruch auf Einkommensersatzleistungen.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zu Beginn diesen Jahres war der Krankengeldanspruch für Selbstständige und Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen in der GKV ersatzlos weggefallen. Krankengeldanspruch konnten diese Versicherten nur noch über eine private Krankentagegeldversicherung oder entsprechende Wahltarife bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erlangen. Nach Protesten von Betroffenen hat der Gesetzgeber nun wie versprochen die entstandene Versorgungslücke ausgebessert.
Die speziellen Wahlverträge, die die Kassen als Ersatz angeboten hatten, sollen einheitlich zum 31.7. enden. Freiwillig versicherte Selbstständige haben beim Krankengeld ab sofort folgende Wahlmöglichkeiten:
1. Krankengeld ab der 7. Woche zum vollen Beitragssatz von 14, 9 %,
2. Verzicht auf Krankengeld, dafür ein ermäßigter Beitragssatz von 14,3 %,
3. Verzicht auf Krankengeld, dafür ermäßigter Beitragssatz von 14,3 % und zusätzlicher Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.
4. Krankengeldanspruch ab einem anderen Zeitpunkt durch einen neuen Wahltarif ab 1.8.2009, der im Gegensatz zu früher keine Alterstaffelungen mehr enthalten darf.
Wer nach dem Wegfall des Krankengeldanspruchs bereits eine private Tagegeldversicherung abgeschlossen hat und diese wegen der gesetzlichen Neuregelungen wieder aufgeben möchte, muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Einige PKV haben angekündigt, aus Kulanz über verkürzte Kündigungsfristen zu entscheiden.
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Redaktion krankenkassennetz.de
Jürgen Kunze
Große Steinstr. 16
06108 Halle
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Neben www.krankenkasseninfo.de gehören zu dem Netzwerk die WEB- Seiten:
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sowie zahlreiche Partnerseiten.
Quelle: openPR
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Montag, 27. Juli 2009
Donnerstag, 19. März 2009
Krankengeld für Selbständige bald wieder mitversichert?
Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung um Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist nicht immer leicht nachzuvollziehen. Im Januar endete für freiwillig krankenversicherte Selbständige der Anspruch auf Krankengeld, da diese Leistung aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen wurde. Diese Streichung sollte laut der Bundesregierung für mehr Transparenz und Flexibilität für die Versicherten sorgen.
Damit fehlte aber der finanzielle Ausgleich für Selbständige, die wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht mehr arbeiten konnten und dementsprechend kein Arbeitseinkommen mehr hatten. Als Alternative sollte es kostenpflichtige Wahltarife geben, die gleichzeitig eine Mindestbindung an die Krankenkasse von drei Jahren zur Folge hatte, oder den Abschluss eines Krankentagegeldes einer privaten Krankenversicherung.
Nun hat die Regierung wieder zurückgerudert und das Krankengeld eingeführt - zumindest läuft es darauf hinaus. Freiwillig versicherte Selbständige können den Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das „gesetzliche“ Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5% oder einen zusätzlichen Wahltarif absichern. Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer vor der siebten Woche Krankengeld beziehen will, muss dafür auch künftig einen Wahltarif abschließen oder sich diese Leistung über eine private Krankenzusatzversicherung (Krankentagegeldversicherung) sichern.
Unabhängig von ständig neuen Reformen innerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung haben Selbständige die Möglichkeit, vollständig in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dort gibt es keinen Ärger mit Wahltarifen, Bindungsfristen, Gesundheitsfonds oder immer neuen GKV-Leistungseinschränkungen durch den Gesetzgeber. Versicherungsmakler und Diplom-Ökonom Karsten Werksnies: „Das heißt aber noch lange nicht, dass die private Krankenversicherung für jeden Selbständigen die optimale Lösung ist. Sicherlich bietet die PKV grundsätzlich deutliche Leistungsvorteile und eine hohe Verlässlichkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen, während der Gesetzgeber den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auch zukünftig immer weiter einschränken wird. Dem entgegen muss aber auch die individuelle Lebensplanung und Situation des Selbständigen betrachtet werden. Müssen Kinder eventuell einzeln mitversichert werden, gibt es bereits Vorerkrankungen? Dadurch könnte die private Krankenversicherung im Einzelfall wieder teurer sein. Freiwillig versicherte Selbständige sollten sich hierzu unabhängig beraten lassen, um zu sehen, welches System Ihnen mehr Leistungsvorteile bietet und natürlich auch finanziell die bessere Wahl ist.“ Außerdem gilt es zu beachten, welche private Krankenversicherungsgesellschaft eine gute Alternative bietet und auch langfristig bezahlbar bleibt.
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie ein Anfrageformular für eine unabhängige Vergleichsberechnung und Beratung finden Sie auf der Internetseite www.pkv.young-insurance.de
Bergische Assekuranz (B•ASS)
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Tel.: 0202 - 317 13 155
Fax: 0202 - 317 13 165
info(at)young-insurance.de
www.young-insurance.de
Pressekontakt:
Bogdan Kellinger
Die Bergische Assekuranz wurde von den Diplom-Ökonomen Bogdan Kellinger und Karsten Werksnies als unabhängiger Versicherungsmakler gegründet. Mit der Internetpräsenz www.young-insurance.de hat sich das Unternehmen speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen und Gewerbetreibenden spezialisiert, die keine Beratung von gebundenen Versicherungsvertretern einer einzelnen Versicherungsgesellschaft wünschen, sondern anhand unabhängiger Vergleichsberechnungen preisgünstige und leistungsstarke Angebote verschiedener Unternehmen einholen möchten.
Die Bergische Assekuranz verfügt über Anbindungen an mehr als 100 unterschiedliche deutsche Versicherungsgesellschaften. Für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Studenten, Auszubildende, Berufseinsteiger oder bestimmte Gewerbetreibende stehen Sondertarife zur Verfügung. Zusätzlich werden auch alle anderen Alters- und Berufsgruppen umfassend, fair, unabhängig und kompetent beraten. Seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig werden Kunden über das Internet, telefonisch und auf dem Postwege betreut - sowohl bei der der Angebotserstellung als auch im Schadenfall. Die Stärke der Bergischen Assekuranz zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Finanz-Vergleichssoftware, werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.
Quelle: openPR
Damit fehlte aber der finanzielle Ausgleich für Selbständige, die wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht mehr arbeiten konnten und dementsprechend kein Arbeitseinkommen mehr hatten. Als Alternative sollte es kostenpflichtige Wahltarife geben, die gleichzeitig eine Mindestbindung an die Krankenkasse von drei Jahren zur Folge hatte, oder den Abschluss eines Krankentagegeldes einer privaten Krankenversicherung.
Nun hat die Regierung wieder zurückgerudert und das Krankengeld eingeführt - zumindest läuft es darauf hinaus. Freiwillig versicherte Selbständige können den Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das „gesetzliche“ Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5% oder einen zusätzlichen Wahltarif absichern. Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer vor der siebten Woche Krankengeld beziehen will, muss dafür auch künftig einen Wahltarif abschließen oder sich diese Leistung über eine private Krankenzusatzversicherung (Krankentagegeldversicherung) sichern.
Unabhängig von ständig neuen Reformen innerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung haben Selbständige die Möglichkeit, vollständig in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dort gibt es keinen Ärger mit Wahltarifen, Bindungsfristen, Gesundheitsfonds oder immer neuen GKV-Leistungseinschränkungen durch den Gesetzgeber. Versicherungsmakler und Diplom-Ökonom Karsten Werksnies: „Das heißt aber noch lange nicht, dass die private Krankenversicherung für jeden Selbständigen die optimale Lösung ist. Sicherlich bietet die PKV grundsätzlich deutliche Leistungsvorteile und eine hohe Verlässlichkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen, während der Gesetzgeber den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auch zukünftig immer weiter einschränken wird. Dem entgegen muss aber auch die individuelle Lebensplanung und Situation des Selbständigen betrachtet werden. Müssen Kinder eventuell einzeln mitversichert werden, gibt es bereits Vorerkrankungen? Dadurch könnte die private Krankenversicherung im Einzelfall wieder teurer sein. Freiwillig versicherte Selbständige sollten sich hierzu unabhängig beraten lassen, um zu sehen, welches System Ihnen mehr Leistungsvorteile bietet und natürlich auch finanziell die bessere Wahl ist.“ Außerdem gilt es zu beachten, welche private Krankenversicherungsgesellschaft eine gute Alternative bietet und auch langfristig bezahlbar bleibt.
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie ein Anfrageformular für eine unabhängige Vergleichsberechnung und Beratung finden Sie auf der Internetseite www.pkv.young-insurance.de
Bergische Assekuranz (B•ASS)
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Fax: 0202 - 317 13 165
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Bogdan Kellinger
Die Bergische Assekuranz wurde von den Diplom-Ökonomen Bogdan Kellinger und Karsten Werksnies als unabhängiger Versicherungsmakler gegründet. Mit der Internetpräsenz www.young-insurance.de hat sich das Unternehmen speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen und Gewerbetreibenden spezialisiert, die keine Beratung von gebundenen Versicherungsvertretern einer einzelnen Versicherungsgesellschaft wünschen, sondern anhand unabhängiger Vergleichsberechnungen preisgünstige und leistungsstarke Angebote verschiedener Unternehmen einholen möchten.
Die Bergische Assekuranz verfügt über Anbindungen an mehr als 100 unterschiedliche deutsche Versicherungsgesellschaften. Für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Studenten, Auszubildende, Berufseinsteiger oder bestimmte Gewerbetreibende stehen Sondertarife zur Verfügung. Zusätzlich werden auch alle anderen Alters- und Berufsgruppen umfassend, fair, unabhängig und kompetent beraten. Seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig werden Kunden über das Internet, telefonisch und auf dem Postwege betreut - sowohl bei der der Angebotserstellung als auch im Schadenfall. Die Stärke der Bergischen Assekuranz zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Finanz-Vergleichssoftware, werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.
Quelle: openPR
Freitag, 30. Januar 2009
Gesundheitsreform - Freiwillig Krankenversicherte 2009 von vielen Änderungen betroffen
Seit 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung / der Gesundheitsfonds ist gestartet
- Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte haben nun deutlich höhere Belastungen
- Die Leistungen sind bei privaten Krankenversicherungen garantiert
Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.
Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).
Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.
Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen
Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
- Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte haben nun deutlich höhere Belastungen
- Die Leistungen sind bei privaten Krankenversicherungen garantiert
Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.
Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).
Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.
Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen
Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Dienstag, 6. Januar 2009
Private Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich Versicherte oft günstiger
Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 15,5 Prozent +++ Selbständige und Freiberufler verlieren Krankengeld +++ Weitere Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte nicht ausgeschlossen
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen für gesetzlich wie privat Krankenversicherte mit sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ab sofort den Gesundheitsfonds. Jetzt gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Infolge höherer Honorare für Ärzte und Mehraufwendungen für Krankenhäuser stieg der Satz – verglichen mit dem durchschnittlichen Beitragssatz in 2008 - um 0,7 Prozent. Das bekommen besonders alle jene zu spüren, die bislang bei einer günstigen Krankenkasse versichert sind. Unangenehm wird es auch für alle freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen und Freiberufler. Ihnen hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Krankengeld ersatzlos gestrichen. Damit sind sie im Krankheitsfall vielfach in ihrer Existenz bedroht.
„Das alles sind reichlich Gründe für alle freiwillig gesetzlich Versicherten, über einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nachzudenken“, wie Martin Gräfer, Leiter des Vertriebsweges Makler der Gothaer Versicherung, ausführt. Voraussetzung für den Wechsel eines Arbeitnehmers ist allerdings: Er verdient in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren monatlich brutto mehr als 3.675 Euro.
Viele Versicherungsnehmer zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr, als sie es als Privatpatient müssten. Und: Dem finanziellen Aufwand steht oft keine adäquate Leistung entgegen. „Wer möchte bei wichtigen gesundheitlichen Eingriffen nicht selber entscheiden, welcher Arzt oder welches Krankenhaus für ihn richtig ist? In der Privaten Krankenversicherung ist das möglich“, erläutert Gräfer. Außerdem kann der Arzt bei Privatpatienten zu höheren Sätzen – etwa im Falle besonders komplizierter Operationen – abrechnen. Ferner sind gesetzlich Versicherte mit hohen Zuzahlungen für Zahnersatz konfrontiert.
Schließlich gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nach wie vor das Risiko von weiteren Leistungseinschränkungen. „Einem Privatpatienten hingegen können Leistungen nach Vertragsschluss nicht einfach gestrichen werden“, betont Gräfer und empfiehlt allen freiwillig gesetzlich Versicherten, sich ein Angebot einzuholen. „Umfassende Leistungen zu einem kalkulierbaren Preis – das ist die Stärke der Privaten Krankenversicherung, insbesondere auch der Gothaer“.
Ein weiteres Plus des Kölner Versicherers ist seine hohe Beitragsstabilität. Als Folge soliden Wirtschaftens muss die Gothaer ihre Preise weniger anpassen, als es die anderen Markteilnehmer im Schnitt tun. „Die Bildung von ertragreichen und sicheren Rückstellungen ermöglichen es uns, für das Bestandsgeschäft nur moderate Erhöhungen vornehmen zu müssen. Neukunden können sich 2009 über nahezu stabile Prämien freuen. Das stetig steigende Vertrauen der Kunden in die Solidität der Gothaer spiegelt sich in steigenden Abschlüssen wider“, bilanziert Gräfer.
Die Tarife der Gothaer Krankenversicherung:
Bereits der Einsteigerschutz Gothaer MediStart bietet Leistungen, die über dem gesetzlichen Leistungskatalog liegen und ist daher allen Berufseinsteigern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. allen Selbstständigen zu empfehlen. MediVita wendet sich an den Individualisten. In diesem äußerst flexiblen Tarif kann man viele Bausteine in verschiedenen Ausprägungen miteinander kombinieren und so seinen persönlichen Versicherungsschutz optimal individuellen Bedürfnissen anpassen - auch während der Laufzeit. Im Komfortschutz wird besonders gehobenen Ansprüchen Rechnung getragen. Hier ist beispielsweise die Behandlung durch den Heilpraktiker zu 100 Prozent abgesichert. Zahn-ersatz wird zu mindestens 80 Prozent erstattet. Der Maximalschutz bietet optimale Leistungen bei ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Behandlung zu niedrigen Preisen.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Moll
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: 0221/ 308-34550, Telefax: 0221/ 308-34530
Gothaer Konzern
Gothaer Allee 1, 50969 Köln
E-Mail: thomas_moll(at)gothaer.de
Internet: www.gothaer.de
Der Gothaer Konzern ist mit rund vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.
Quelle: openPR
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen für gesetzlich wie privat Krankenversicherte mit sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ab sofort den Gesundheitsfonds. Jetzt gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Infolge höherer Honorare für Ärzte und Mehraufwendungen für Krankenhäuser stieg der Satz – verglichen mit dem durchschnittlichen Beitragssatz in 2008 - um 0,7 Prozent. Das bekommen besonders alle jene zu spüren, die bislang bei einer günstigen Krankenkasse versichert sind. Unangenehm wird es auch für alle freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen und Freiberufler. Ihnen hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Krankengeld ersatzlos gestrichen. Damit sind sie im Krankheitsfall vielfach in ihrer Existenz bedroht.
„Das alles sind reichlich Gründe für alle freiwillig gesetzlich Versicherten, über einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nachzudenken“, wie Martin Gräfer, Leiter des Vertriebsweges Makler der Gothaer Versicherung, ausführt. Voraussetzung für den Wechsel eines Arbeitnehmers ist allerdings: Er verdient in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren monatlich brutto mehr als 3.675 Euro.
Viele Versicherungsnehmer zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr, als sie es als Privatpatient müssten. Und: Dem finanziellen Aufwand steht oft keine adäquate Leistung entgegen. „Wer möchte bei wichtigen gesundheitlichen Eingriffen nicht selber entscheiden, welcher Arzt oder welches Krankenhaus für ihn richtig ist? In der Privaten Krankenversicherung ist das möglich“, erläutert Gräfer. Außerdem kann der Arzt bei Privatpatienten zu höheren Sätzen – etwa im Falle besonders komplizierter Operationen – abrechnen. Ferner sind gesetzlich Versicherte mit hohen Zuzahlungen für Zahnersatz konfrontiert.
Schließlich gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nach wie vor das Risiko von weiteren Leistungseinschränkungen. „Einem Privatpatienten hingegen können Leistungen nach Vertragsschluss nicht einfach gestrichen werden“, betont Gräfer und empfiehlt allen freiwillig gesetzlich Versicherten, sich ein Angebot einzuholen. „Umfassende Leistungen zu einem kalkulierbaren Preis – das ist die Stärke der Privaten Krankenversicherung, insbesondere auch der Gothaer“.
Ein weiteres Plus des Kölner Versicherers ist seine hohe Beitragsstabilität. Als Folge soliden Wirtschaftens muss die Gothaer ihre Preise weniger anpassen, als es die anderen Markteilnehmer im Schnitt tun. „Die Bildung von ertragreichen und sicheren Rückstellungen ermöglichen es uns, für das Bestandsgeschäft nur moderate Erhöhungen vornehmen zu müssen. Neukunden können sich 2009 über nahezu stabile Prämien freuen. Das stetig steigende Vertrauen der Kunden in die Solidität der Gothaer spiegelt sich in steigenden Abschlüssen wider“, bilanziert Gräfer.
Die Tarife der Gothaer Krankenversicherung:
Bereits der Einsteigerschutz Gothaer MediStart bietet Leistungen, die über dem gesetzlichen Leistungskatalog liegen und ist daher allen Berufseinsteigern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. allen Selbstständigen zu empfehlen. MediVita wendet sich an den Individualisten. In diesem äußerst flexiblen Tarif kann man viele Bausteine in verschiedenen Ausprägungen miteinander kombinieren und so seinen persönlichen Versicherungsschutz optimal individuellen Bedürfnissen anpassen - auch während der Laufzeit. Im Komfortschutz wird besonders gehobenen Ansprüchen Rechnung getragen. Hier ist beispielsweise die Behandlung durch den Heilpraktiker zu 100 Prozent abgesichert. Zahn-ersatz wird zu mindestens 80 Prozent erstattet. Der Maximalschutz bietet optimale Leistungen bei ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Behandlung zu niedrigen Preisen.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Moll
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: 0221/ 308-34550, Telefax: 0221/ 308-34530
Gothaer Konzern
Gothaer Allee 1, 50969 Köln
E-Mail: thomas_moll(at)gothaer.de
Internet: www.gothaer.de
Der Gothaer Konzern ist mit rund vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.
Quelle: openPR
Dienstag, 30. Dezember 2008
Gesetzliche Krankenversicherung - Selbständige sollten Absicherung prüfen
Eine bisher wenig bekannte Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) kann unangenehme Folgen für selbständige Unternehmer haben. Betroffen sind hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Für diesen Personenkreis entfällt ab 1. Januar 2009 ausdrücklich der Anspruch auf Krankengeld.
Bisher besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitations¬einrichtung behandelt werden. Für freiwillig Versicherte kann die jeweilige Krankenkasse diesen Anspruch bereits nach geltendem Recht in der Satzung ausschließen oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz) wird der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige nun generell gestrichen. Betroffene sollten sich deshalb anderweitig absichern oder den Ausfall des Krankengeldes schon frühzeitig einkalkulieren, um bei Erkrankung finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Zwar haben die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig für freiwillig Versicherte sogenannte Wahltarife anzubieten, die einen Anspruch auf Krankengeld entstehen lassen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Wahltarife grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren haben. Unabhängig von den Wahltarifen besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Deckerstr. 37
70372 Stuttgart
Tel.: 0711/9554-0
Fax: 0711/9554-1000
info(at)rts-d.net
www.rts-d.net
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
Quelle: openPR
Bisher besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitations¬einrichtung behandelt werden. Für freiwillig Versicherte kann die jeweilige Krankenkasse diesen Anspruch bereits nach geltendem Recht in der Satzung ausschließen oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz) wird der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige nun generell gestrichen. Betroffene sollten sich deshalb anderweitig absichern oder den Ausfall des Krankengeldes schon frühzeitig einkalkulieren, um bei Erkrankung finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Zwar haben die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig für freiwillig Versicherte sogenannte Wahltarife anzubieten, die einen Anspruch auf Krankengeld entstehen lassen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Wahltarife grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren haben. Unabhängig von den Wahltarifen besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Deckerstr. 37
70372 Stuttgart
Tel.: 0711/9554-0
Fax: 0711/9554-1000
info(at)rts-d.net
www.rts-d.net
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
Quelle: openPR
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Dienstag, 23. Dezember 2008
Streichung des Krankengeldes für Selbständige ab 2009
Der Gesundheitsfonds macht Vieles möglich: Für die große Mehrheit der Bundesbürger beispielsweise einen höheren monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, durch den Einheitsbeitragssatz von 15,5% kaum noch finanzielle Anreize zum Kassenwechsel und für Selbständige die Streichung des Krankengeldes.
Letzteres hat weitreichende Folgen für Gewerbetreibende oder Freiberufler, wenn sie sich mit der geänderten Gesetzeslage nicht auseinandersetzen. „Selbständige, die sich nicht selbst darum kümmern, haben ab 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das heißt, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall für einen gewissen Zeitraum nicht mehr arbeiten können, erhalten sie kein Krankengeld und haben so keinen finanziellen Ausgleich mehr zum ausfallenden Arbeitseinkommen. Krank sein kann sich ein Selbständiger dadurch noch weniger leisten als bisher“, erläutert Diplom-Ökonom Karsten Werksnies.
Um dieses Problem zu lösen, bieten sowohl gesetzliche Kassen aber auch private Krankenversicherer die Absicherung des Krankengeldes an. Die Preisunterschiede sind allerdings gewaltig. Der Versicherungskaufmann Werksnies zeigt auf: „Um etwa 1.500 Euro im Monat abzusichern, zahlt ein 30-jähriger Selbständiger bei einem Krankentagegeld von 50,- Euro, welches nach der dritten Woche Arbeitsunfähigkeit einsetzt, bei den günstigsten privaten Krankenversicherern etwa 25,- Euro im Monat. Teurere Anbieter, auch unter den gesetzlichen Krankenkassen, verlangen für einen vergleichbaren Schutz mit teilweise über 60,- Euro Beitrag pro Monat bereits mehr als das Doppelte.“
Besonderes Augenmerk sollte allerdings nicht nur auf einen Vergleich unterschiedlicher Krankenversicherer und die Preise gelegt werden, sondern auch, ob die eigene Krankenkasse eine dreijährige Mindestvertragsdauer verlangt. Alleine der Abschluss eines Krankentagegeldes als Wahltarif über eine gesetzliche Krankenkasse kann dazu führen, dass der Selbständige für drei Jahre an seine gesetzliche Kasse gebunden ist und damit weder in eine andere Kasse noch in die private Krankenversicherung wechseln kann.
„Wir können jedem Selbständigen nur empfehlen, einen unabhängigen Vergleich verschiedener Versicherer einzuholen und nicht voreilig das erste Angebot abzuschließen“, rät Karsten Werksnies. „Gar nicht zu handeln ist allerdings auch keine gute Alternative, denn die Absicherung von Einkommensausfällen durch Krankheit oder Unfall ist ab dem 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der Kasse gestrichen.“
Weitere Informationen zum Krankentagegeld sowie die Möglichkeit einer Anforderung einer unabhängigen Vergleichsberechnung finden Sie auf der Internetseite www.krankentagegeld.young-insurance.de
Bergische Assekuranz
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Kontaktmöglichkeiten:
Per E-Mail: info [at] young-insurance.de
Tel.: 02 02 - 515 52 65
Fax: 02 02 - 515 52 66
Die Bergische Assekuranz wurde von den Diplom-Ökonomen Bogdan Kellinger und Karsten Werksnies als unabhängiger Versicherungsmakler gegründet. Mit der Internetpräsenz www.young-insurance.de hat sich das Unternehmen speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen und Gewerbetreibenden spezialisiert, die keine Beratung von gebundenen Versicherungsvertretern einer einzelnen Versicherungsgesellschaft wünschen, sondern anhand unabhängiger Vergleichsberechnungen preisgünstige und leistungsstarke Angebote verschiedener Unternehmen einholen möchten. Die Bergische Assekuranz verfügt über Anbindungen an mehr als 100 unterschiedliche deutsche Versicherungsgesellschaften. Für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Studenten, Auszubildende, Berufseinsteiger oder bestimmte Gewerbetreibende stehen Sondertarife zur Verfügung.
Zusätzlich werden auch alle anderen Alters- und Berufsgruppen umfassend, fair, unabhängig und kompetent beraten. Seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig werden Kunden über das Internet, telefonisch und auf dem Postwege betreut - sowohl bei der der Angebotserstellung als auch im Schadenfall. Die Stärke der Bergischen Assekuranz zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Finanz-Vergleichssoftware, werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.
Quelle: openPR
Letzteres hat weitreichende Folgen für Gewerbetreibende oder Freiberufler, wenn sie sich mit der geänderten Gesetzeslage nicht auseinandersetzen. „Selbständige, die sich nicht selbst darum kümmern, haben ab 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das heißt, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall für einen gewissen Zeitraum nicht mehr arbeiten können, erhalten sie kein Krankengeld und haben so keinen finanziellen Ausgleich mehr zum ausfallenden Arbeitseinkommen. Krank sein kann sich ein Selbständiger dadurch noch weniger leisten als bisher“, erläutert Diplom-Ökonom Karsten Werksnies. Um dieses Problem zu lösen, bieten sowohl gesetzliche Kassen aber auch private Krankenversicherer die Absicherung des Krankengeldes an. Die Preisunterschiede sind allerdings gewaltig. Der Versicherungskaufmann Werksnies zeigt auf: „Um etwa 1.500 Euro im Monat abzusichern, zahlt ein 30-jähriger Selbständiger bei einem Krankentagegeld von 50,- Euro, welches nach der dritten Woche Arbeitsunfähigkeit einsetzt, bei den günstigsten privaten Krankenversicherern etwa 25,- Euro im Monat. Teurere Anbieter, auch unter den gesetzlichen Krankenkassen, verlangen für einen vergleichbaren Schutz mit teilweise über 60,- Euro Beitrag pro Monat bereits mehr als das Doppelte.“
Besonderes Augenmerk sollte allerdings nicht nur auf einen Vergleich unterschiedlicher Krankenversicherer und die Preise gelegt werden, sondern auch, ob die eigene Krankenkasse eine dreijährige Mindestvertragsdauer verlangt. Alleine der Abschluss eines Krankentagegeldes als Wahltarif über eine gesetzliche Krankenkasse kann dazu führen, dass der Selbständige für drei Jahre an seine gesetzliche Kasse gebunden ist und damit weder in eine andere Kasse noch in die private Krankenversicherung wechseln kann.
„Wir können jedem Selbständigen nur empfehlen, einen unabhängigen Vergleich verschiedener Versicherer einzuholen und nicht voreilig das erste Angebot abzuschließen“, rät Karsten Werksnies. „Gar nicht zu handeln ist allerdings auch keine gute Alternative, denn die Absicherung von Einkommensausfällen durch Krankheit oder Unfall ist ab dem 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der Kasse gestrichen.“
Weitere Informationen zum Krankentagegeld sowie die Möglichkeit einer Anforderung einer unabhängigen Vergleichsberechnung finden Sie auf der Internetseite www.krankentagegeld.young-insurance.de
Bergische Assekuranz
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Kontaktmöglichkeiten:
Per E-Mail: info [at] young-insurance.de
Tel.: 02 02 - 515 52 65
Fax: 02 02 - 515 52 66
Die Bergische Assekuranz wurde von den Diplom-Ökonomen Bogdan Kellinger und Karsten Werksnies als unabhängiger Versicherungsmakler gegründet. Mit der Internetpräsenz www.young-insurance.de hat sich das Unternehmen speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen und Gewerbetreibenden spezialisiert, die keine Beratung von gebundenen Versicherungsvertretern einer einzelnen Versicherungsgesellschaft wünschen, sondern anhand unabhängiger Vergleichsberechnungen preisgünstige und leistungsstarke Angebote verschiedener Unternehmen einholen möchten. Die Bergische Assekuranz verfügt über Anbindungen an mehr als 100 unterschiedliche deutsche Versicherungsgesellschaften. Für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Studenten, Auszubildende, Berufseinsteiger oder bestimmte Gewerbetreibende stehen Sondertarife zur Verfügung.
Zusätzlich werden auch alle anderen Alters- und Berufsgruppen umfassend, fair, unabhängig und kompetent beraten. Seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig werden Kunden über das Internet, telefonisch und auf dem Postwege betreut - sowohl bei der der Angebotserstellung als auch im Schadenfall. Die Stärke der Bergischen Assekuranz zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Finanz-Vergleichssoftware, werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.
Quelle: openPR
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