Eine bisher wenig bekannte Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) kann unangenehme Folgen für selbständige Unternehmer haben. Betroffen sind hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Für diesen Personenkreis entfällt ab 1. Januar 2009 ausdrücklich der Anspruch auf Krankengeld.
Bisher besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitations¬einrichtung behandelt werden. Für freiwillig Versicherte kann die jeweilige Krankenkasse diesen Anspruch bereits nach geltendem Recht in der Satzung ausschließen oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz) wird der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige nun generell gestrichen. Betroffene sollten sich deshalb anderweitig absichern oder den Ausfall des Krankengeldes schon frühzeitig einkalkulieren, um bei Erkrankung finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Zwar haben die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig für freiwillig Versicherte sogenannte Wahltarife anzubieten, die einen Anspruch auf Krankengeld entstehen lassen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Wahltarife grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren haben. Unabhängig von den Wahltarifen besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
Quelle: openPR
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