Samstag, 4. Juni 2011

PKV: Gerichtsurteil bestätigt Notwendigkeit guter Beratun

Versicherungsgesellschaften kommunizieren ziemlich viel. Oft ist das hilfreich, manchmal auch nicht. Aber bestimmte Dinge müssen Versicherte einfach wissen. Insbesondere bei der privaten Krankenversicherung gilt, dass es Informationen gibt, die für die Kunden von Bedeutung sind. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Versicherungsgesellschaften auch dazu verpflichtet sind, ihren Kunden all das mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil festgestellt. Für die Versicherten bedeutet dieses Urteil, dass ein verlässlicher und kompetenter Berater in allen Versicherungsfragen von größter Bedeutung ist.

Nicht jede Information kommt beim Kunden an

Das Oberlandesgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine private Krankenversicherung keine Rechtsschutzversicherung ist. Für diese Information benötigt man normalerweise keinen Richter, aber für die Versicherten bedeutet das durchaus Konsequenzen. So ist keine Krankenversicherung verpflichtet, die Kunden auf den Wegfall vom Beihilfeanspruch der Kinder zu informieren. Zwar sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Krankenversicherer seine Kunden nach seinen „Bedürfnissen befragen und zu beraten“ habe. Im Falle der Beihilfe sah das Gericht aber kein Fehlverhalten der Versicherung. Ein Kunde hatte seine Gesellschaft auf Schadensersatz verklagt. Und verloren.

Beratung: ja – Überwachung: nein

Das Urteil bringt einen wesentlichen Unterschied auf den Punkt. Die Versicherer sollen zwar ihre Kunden hinsichtlich von Angeboten oder Veränderungen beraten und sie sollen sich auch nach seiner Zufriedenheit erkundigen. Rechtsschutz gehört aber nicht zu ihren Pflichten. Genau das wäre aber laut Gericht der Fall gewesen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Tarif ihres Kunden überwacht hätte, um auf den Wegfall des Beihilfeanspruchs hinzuweisen. Vielmehr hätte der Kunde sich selbst informieren müssen oder der Dienstherr auf die neue Situation hinweisen müssen. Die Quintessenz dieses Urteils ist eindeutig. Wer sich privat versichert, sollte auch nach der Vertragsunterzeichnung weiterhin einen unabhängigen Berater an seiner Seite haben.

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Finanz-& Versicherungsmakler
Michael Liebmann
Finanzfachwirt (FH)
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über Finanz- & Versicherungsmakler Michael Liebmann
Finanz-& Versicherungsmakler ist seit über 20 Jahren für seine Kunden tätig. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der privaten Krankenversicherung, betrieblichen Versicherungen und im Kapitalanlagebereich. Als gelernter Versicherungskaufmann berät er seine Kunden bzw. angehenden Kunden in diesen Bereichen. Vor einigen Jahren hat er ein berufsbegleitendes Studium zum Finanzfachwirt (FH) erfolgreich abgeschlossen. Diese Weiterbildung wurde gemacht damit die Kunden noch besser und umfangreicher beraten werden können. Gerade im Bereich der Kapitalanlagen ist das erworbene Fachwissen immer wichtiger. www.OnlinePKV24.de

Quelle: openPR

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