Montag, 22. Februar 2010

Private Krankenversicherung - Was ändert sich steuerlich in 2010?

Seit dem 1.Januar 2010 gilt das neue Steuergesetz, das Bürgerentlastungsgesetz. Demnach ist die Basisversicherung der Krankenkasse voll steuerlich abzugsfähig. Vor dem 01. 01.2010 waren die Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung als sonstigen Vorsorgeaufwendungen abziehbar.

Als sonstige Vorsorgeaufwendungen galten zum Beispiel die Beiträge von Haftpflicht-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Es konnten jedoch maximal 1500 € (Angestellte und Beamte) bzw. 2400 € (Selbstständige und Freiberufler) jährlich abgezogen werden.

Gemäß dem Bürgerentlastungsgesetz darf nun der volle Beitrag für eine Grundabsicherung, die so genannte Basis-Krankenversicherung, abgesetzt werden. Gemeint ist hier nicht der Basistarif, sondernd eine Grundversorgung gemäß der gesetzlichen Krankenkasse. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können in voller Höhe abgezogen werden. Allerdings wird zur Berechnung der ermäßigte Beitragssatz benutz, da dieser den Beitrag ohne Krankentagegeld darstellt. Beiträge zum Krankentagegeld können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Beinhaltet eine private Krankenversicherung bessere Leistungen, wird hier nach einem Punktwertprinzip, prozentual etwas vom Beitrag abgezogen.

Zu den Mehrleistungen zählen:

• Heilpraktikerleistungen
• Unterbringung im 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung
• Unterbringung im 1-Bettzimmer
• Zahnersatz und Implantate
• Kieferorthopädie

Bei einem Gesamtbeitrag von 330 € inklusive Pflegepflichtversicherung, Leistungen für Heilpraktiker, 2-Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz und Implantate wäre der steuerlich abzugsfähige Beitrag 276,40 €.

Steuerlich abgesetzt werden können jedoch nur tatsächlich gezahlte Beiträge. Arbeitgeberzuschüsse und erfolgsabhängige Beitragrückerstattung werden hiervon abgezogen. Denn es dürfen nur tatsächlich gezahlte Beiträge berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind die Krankenversicherungsbeiträge für den Steuerpflichtigen, seine Kinder und seinen Ehepartner. Zahlt der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer die Beiträge für seine eingetragene Lebenspartnerin so kann er auch diese absetzen.

Wer profitiert nun aber am meisten von der neuen Gesetzgebung?
Grundsätzlich alle, die hohe Beiträge für Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung bezahlen.

Das sind zum Beispiel Bürger mit hohen Einkommen, die gesetzlich versichert sind oder privat versicherte, die Ihre Kinder auch privat versichern müssen.
Bereits privat Krankenversicherte sollten überprüfen, ob sich ein Wechsel in einen anderen Tarif ihrer privaten Krankenversicherung lohnt.

So war es für Selbstständige frühe meist sinnvoll eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen, da Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung alleine ohne Arbeitgeberzuschüsse bezahlen müssen und so Ihre monatlichen Grundkosten gering halten konnten.

Nach dem Bürgerentlastungsgesetz ist es jedoch sinnvoll die Kosteneinsparung den Steuerersparnissen gegenüber zu stellen. Arztrechnungen, die von der Krankenversicherung nicht bezahlt werden, können nur bedingt als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Das neue Steuergesetzt fordert dem zu Folge auch bei den Vermittlern und Versicherungen ein Umdenken.


FairVersichert
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Ansprechpartner:
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Die Firma FairVersichert wurde von Frau Farnsteiner als konzernunabhängiger Versicherungsmakler im Bereich der privaten Krankenversicherung gegründet.
Die Firma hat sich auf die Beratung von Privatpersonen zum Thema Krankenversicherung spezialisiert.
Hierbei vertritt sie die Interessen derjenigen, die sich nicht von einem Ausschließlichkeitsvertreter einer Versicherungsgesellschaft beraten lassen wollen, sondern ein individuellen Vergleichsangebot von mehreren Unternehmen bevorzugen.
Durch die Anteile an einem Maklerpool können alle Versicherungsgesellschaften, die mit Maklern zusammen arbeiten angeboten werden. Dies sorgt für eine großflächige Marktuntersuchung.
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Viele ältere Privatversicherte können aus gesundheitlichen Gründen oder wegen dem Verlust der Altersrückstellungen, nicht in eine andere Gesellschaft wechseln.
Oftmals sind die Tarife jedoch veraltet oder geschlossen und damit meist irgendwann sehr teuer geworden. Eine Tarifoptimierung bringt manchmal eine Ersparnis von mehr als hundert Euro monatlich, ist jedoch für den Laien schwer durchführbar.
Für diese Zielgruppe bietet Frau Farnsteiner eine erfolgsorientierte Honorarberatung an.

Quelle: openPR

Montag, 8. Februar 2010

Die Beiträge bei der R+V BKK bleiben auch 2010 weiter stabil

Der Damm ist gebrochen: Viele Krankenkassen haben angekündigt, von ihren Pflichtversicherten bereits ab dem kommenden Monat einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Die R+V BKK, die Krankenkasse des genossenschaftlichen FinanzVerbundes für alle gesetzlichen Krankenversicherten, geht einen anderen Weg. Sie plant auch das Jahr 2010 ohne Zusatzbeteiligung.

Das Kundenversprechen der R+V BKK: „Die solide wirtschaftliche Grundlage und der geringe Anteil an Verwaltungskosten sorgen dafür, dass wir ohne Zusatzbeitrag planen können“. Konkret bedeutet das: Ein Wechsel zur R+V BKK lohnt sich also für alle Pflichtversicherten, deren bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag einführt. Dort können sich die Versicherten auf unbürokratische Betreuung und kompetente Mitarbeiter freuen, die sich viel Zeit für die Gespräche mit den Versicherten nehmen.

Attraktiv sind die vielen Zusatzleistungen, die die R+V BKK bietet: Dazu zählen unter anderem das gebührenfreie Kundentelefon, der telefonische Medizinservice und das umfangreiche Familie + Kinder-Programm.

Aufgrund der Erhöhung haben Versicherte das Recht, kurzfristig Ihre Krankenkasse zu wechseln. Gerne informieren die Experten der R+V über die BKK. Beratungstermine erhalten Interessierte in allen 34 Filialen der Volksbank Ludwigsburg oder unter Telefon 07141 – 131 0.

Volksbank Ludwigsburg eG
Hartmut Ruffer
Schwieberdinger Straße 25
71636 Ludwigsburg
Telefon: 07141 - 131 1554
Telefax: 07141 - 131 7551
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1862 von engagierten Bürgern gegründet, ist die Volksbank Ludwigsburg seit fast 150 Jahren ein fester Bestandteil dieser Region. Mit einem Bilanzvolumen von über 1,88 Milliarden Euro zählt sie zu den großen Genossenschaftsbanken in Deutschland. Die Bankzentrale steht in der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg. Insgesamt besitzt die Volksbank Ludwigsburg 34 personalbesetzte Filialen und 2 SB-Terminals, ist also dort zu finden, wo es die Mitglieder und Kunden wünschen. Deshalb verfügt sie auch über einen starken und informativen Internet-Auftritt und bietet somit das gesamte Dienstleistungsangebot und den Service einer modernen Bank. Die Kunden finden immer die passenden Angebote für Vermögensaufbau, Baufinanzierungen oder individuelle Finanzierungskonzepte. Neben dem Bankgeschäft übernimmt die Volksbank Ludwigsburg auch gesellschaftliche Verantwortung. Die Förderung von Kunst, Kultur und Sport ist Ausdruck ihres genossenschaftlichen Selbstverständnisses, ihre Mitglieder aktiv zu unterstützen.

Quelle: openPR

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