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Mittwoch, 9. November 2011

Welche Krankenkasse ist die Richtige?

Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen sind Zusatzbeiträge längst gang und gäbe, bei Behandlungen muss man immer häüfiger Zuzahlungen leisten und die 10 Euro pro Quartal kommen ohnehin dazu. Nachdem im Sommer 2011 dann auch noch die CityBKK Pleite ging und jetzt mit der BKK für Heilberufe die zweite gesetliche Krankenkasse vor der Zahlungsunfähigkeit steht und abgewickelt wird, fragen sich die Versicherten zu Recht, welche Krankenversicherung in den nächsten Jahren noch für eine optimale Gesundheitsversorgung steht.

Dabei steht für Besserverdiener sowie Selbstständige erst einmal die Frage, ob man sich überhaupt gesetzlich versichern sollte oder eine PKV nicht viel mehr Sinn macht. Beachten sollte man hier vor allem, dass die anfangs günstigen Beiträge dort mit den Jahren steigen und das teilweise nicht zu knapp. Zudem müssen Kinder dort kostenpflichtig mitversichert werden, sofern das Einkommen des in der PKV versicherten höher ist als das des möglicherweise gesetzlich versicherten Partners. Demgegenüber stehen aber vor allem meist bessere Leistungen, so dass sich die Wahl gut überlegt werden muss.

Aber auch bei den GKV gibt es große Unterschiede, denn einige von ihnen arbeiten wirtschaftlich und verlangen daher auch in den nächsten Jahren keine Zusatzbeiträge. Zudem können diese gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa die IKK Südwest Direkt, auch weitere Leistungen bezahlen, die möglicherweise von GKVs in den roten Zahlen nicht mehr getragen werden. Ein Wechsel sollte aber immer gut überlegt sein, da man sich damit für einen längeren Zeitraum an die neue Versicherung bindet. Um schon einmal vorab Fragen & Antworten zur Krankenversicherung zu finden, eignet sich das Internet hervorragend.

Mittwoch, 18. August 2010

PKV: Wechsel zu Private Krankenversicherung 2011 auf dem Prüfstand

Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) soll Angestellten und Arbeitnehmern ab 2011 erleichtert werden. So ist die Abschaffung der Wartezeit, der sogenannten Drei-Jahres-Regel, ab dem Jahr 2011 geplant. Demnach können bald Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 49.950 Euro pro Jahr in 2010 bereits nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln (Quelle: www.pkv-private-krankenversicherung.net). Mit der Drei-Jahres-Frist wollte der Gesetzgeber die allzu leichte Abwanderung zahlungskräftiger Mitglieder in Richtung Private Krankenversicherung dämpfen.

Auch in einem aktuellen Gerichtsurteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde diese Regelung bestätigt. Dort hatte ein ehemals Selbständiger gegen seine Versicherungspflicht geklagt und verloren. Obwohl er bereits als Selbständiger in der privaten Krankenversicherung seit 2001 über der Versicherungspflichtgrenze verdiente, muste ihn sein Arbeitgeber nach dem Wechsel ins Angestelltenverhältnis in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Einen guten Tipp hatten die Richter jedoch übrig: Wer wie in diesem Fall von der PKV zurück zur GKV muss, kann sich über eine Anwartschafts-Erhaltungsversicherung absichern. Dann könne eine Rückkehr in die Private Krankenversicherung ganz ohne erneute Alters- und Gesundheitsprüfung erfolgen und Mehrkosten vermieden werden. Zudem ist es wichtig, im Vorfeld alle Angebote der Privatversicherer eingehend zu prüfen und einen im Internet online erhältlichen Private Krankenversicherung Vergleich www.pkv-private-krankenversicherung.net/vergleich anzufordern. Preisunterschiede auch bei gleichartigen PKV Policen von einigen hundert Euro pro Jahr sind nämlich keine Seltenheit.

Asenta GmbH
Asenta Röber
PKV Private Krankenversicherung
www.pkv-private-krankenversicherung.net
Rennstieg 69
28205 Bremen
info at asenta.de

Die Asenta GmbH betreibt mit Ihrem Portal www.pkv-private-krankenversicherung.net/ einen kostenlosen Informationsdient rund um die Private Krankenversicherung PKV. Neben einem Ratgeber und einem Versicherungslexikon stehen Interessierten Besuchern neueste Meldungen aus Politik und Wirtschaft rund um die Private Krankneversicherung und dem Gesundheitswesen zur Verfügung

Quelle: openPR

Mittwoch, 23. September 2009

Von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Die Begünstigungen von Privatversicherten im Gegensatz zu Kassenpatienten liegen auf der Hand. Neben dem Plus an Versicherungsleistungen dürfen privat Versicherte auch damit rechnen, weniger Zeit im Wartezimmer der Arztpraxis zu verbringen, schneller einen Termin zu bekommen oder häufiger neue und damit wirksamere Medikamente zu erhalten. Immer mehr Menschen spielen daher mit dem Gedanken, von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten zu wechseln, wie das Portal private-krankenversicherung.de berichtet.

Bei einem Wechsel gibt es allerdings vieles zu beachten. So muss zunächst einmal die zweimonatige Kündigungsfrist bei der bisherigen Krankenkasse gewahrt werden. Wer bis zum 31. Oktober kündigt, kann sich danach ohne jedes Risiko über eine private Alternative informieren - denn: falls die Suche erfolglos bleibt, muss die alte Krankenkasse am Ende des Jahres als Vertragspartner wieder einspringen.

Kündigen kann allerdings nur derjenige, der seit mindestens 18 Monaten Mitglied in der bisherigen Krankenkasse war. Bei einem abgeschlossenem Wahltarif gilt sogar eine dreijährige Bindungspflicht. Zur wirksamen Trennung von der gesetzlichen Krankenkasse muss spätestens am Jahresende die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorgelegt werden.

Bedingung für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung zum 1. Januar 2010 ist ein bestimmtes Mindesteinkommen über die letzten drei Jahre. Dieses muss bei 47.700 Euro in 2007, 48.150 Euro in 2008 und 48.600 Euro in 2009 liegen.

Zusätzlich sollten sich Interessierte Informationen (www.private-krankenversicherung.de/information/) darüber einholen, welcher Tarif der Richtige ist. Dabei helfen leistungsstarke Vergleichsrechner, die mit nur wenigen Eingaben die optimale Versicherung herausfinden.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversic...

Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de

Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.geld.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de zur Versteigerung angeboten.

Quelle: openPR

Mittwoch, 11. März 2009

PKV Wechsel - Zu beachten beim Wechseln der Private Krankenversicherung

Ein PKV Wechsel sollte gut überlegt sein, denn nicht immer ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif von Vorteil. Gerade bei ältere Versicherungsnehmern kann sich dies ungünstig auswirken, da der Eintrittsalter für die Beiträge entscheidend ist. Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkase in die Private Krankenversicherung jedoch wirkt sich bei den meisten günstig aus, sowohl in Form günstigere Beiträge als auch deutlich besserer Leistungen. Mehr Informationen zum Thema PKV Wechsel unter www.asenta.de/5726-PKV-Wechsel.html . Jedoch sollte vor einem Wecchsel die Private Krankenversicherung einem online PKV Vergleich ( www.asenta.de ) unterzogen werden, um die günstigsten Tarifkombinationen zu ermitteln

Angaben zum Autor
www.ASENTA.de
28205 Bremen
www.ASENTA.de bietet Informationen und Beratung zum PKV Wechsel sowie einen kostenlosen PKV Vergleich

Quelle: prcenter.de

Montag, 19. Januar 2009

Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach

- Gesundheitsreform: Wechsel in die Private Krankenversicherung für viele möglich
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge


Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).

Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.


Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.

PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.

Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.

Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München

Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Quelle: openPR

Donnerstag, 13. November 2008

Gesundheitsreform - Freiwillig Versicherte zahlen Krankenkassen-Beiträge auf Abfindungen

Abfindungen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zum versicherungspflichtigen Einkommen / Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen möglich

- Wechsel in die private Krankenversicherung empfohlen - Beitrag orientiert sich nur an Alter, Gesundheit und Krankenversicherungsschutz / Abfindung oder Höhe der Einkünfte spielen keine Rolle

Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann - werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform jetzt einheitlich für alle Krankenkassen gelten soll.

„Bisher regelten die Satzungen der einzelnen Krankenkassen individuell, welche Einkommen bei freiwillig Versicherten zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Durch die Gesundheitsreform soll das jetzt vereinheitlicht werden: Wer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält und sich freiwillig gesetzlich versichert, muss auf einen Teil der Summe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen“ sagt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG).

Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte ist komplex
Dass Abfindungen bei freiwillig Versicherten zum Einkommen zählen, hat das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen bekräftigt. Die Berechnung der Beiträge basiert auf mehreren Paragraphen des Sozialgesetzbuches: Mindestens 25, maximal 60 Prozent der Abfindung gelten als beitragspflichtig - je nach Alter des Betroffenen und der Anzahl der Jahre, die er beschäftigt war.

Dieser beitragspflichtige Betrag wird dann durch das letzte Monatsbruttogehalt geteilt und ergibt das monatliche Entgelt, auf das - bis zur jeweils geltenden Beitragbemessungsgrenze - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Dieses „Einkommen“ gilt solange, bis die Abfindung rechnerisch verbraucht ist; maximal aber für 12 Monate.

Krankenkassen können Beiträge nachfordern
Diese Regelung eines „fiktiven Einkommens“ ist meistens unbekannt - und trifft besonders Existenzgründer: Sie kalkulieren häufig nur den Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein, weil sie am Anfang mit geringen Gewinnen oder sogar Verlusten aus der Selbstständigkeit rechnen. Das führt zu Nachforderungen seitens der Krankenkasse, sobald der erste Steuerbescheid vorliegt. Denn das „Einkommen“ aus der Abfindung darf mit eventuellen Verlusten aus der selbstständigen Tätigkeit nicht verrechnet werden.

Private Krankenversicherung bietet kalkulierbare Beiträge
Wer bereits privat versichert ist, für den spielen Abfindungen keine Rolle - denn der Beitrag zum privaten Versicherungsschutz orientiert sich ausschließlich an Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Von dieser kalkulierbaren Berechnung des Beitrages kann auch profitieren, wer eine Abfindung erhält und sich nach seinem Angestelltenverhältnis selbstständig machen möchte: „Mit Aufnahme der Selbstständigkeit kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln“, sagt Manuela Kiechle. „Der Beitrag orientiert sich auch dann nur am Alter, der Gesundheit und dem gewünschten Krankenversicherungsschutz. Eine Abfindung oder die Höhe der Einkünfte spielen dabei keine Rolle.“ Ist man bereits selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, kann man seinen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

Existenzgründern und Selbstständigen bietet die private Krankenversicherung damit einen kalkulierbaren monatlichen Beitrag unabhängig von Einkommen oder Nebeneinkünften - mit Nachforderungen muss dort niemand rechnen. So ist es in der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen auch nicht nötig, jährlich den Einkommensteuerbescheid zur Berechnung der Beiträge vorzulegen.

Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München

Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Quelle: openPR

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