- Gesundheitsreform: Wechsel in die Private Krankenversicherung für viele möglich
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.
Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Montag, 19. Januar 2009
Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Meistgelesene Krankenkassen News
-
In der aktuellen Ausgabe von der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest) 12/2008 hat es der Schweizer Gesundheitsversicherer CSS mit dem...
-
Ein Preisvergleich zur privaten Krankenversicherung ist seit den angekündigten Beitragserhöhungen der PKV wichtiger denn je. Für Arbeitnehme...
-
Die IKK Südwest ist im deutschlandweiten Vergleich der 25 größten gesetzlichen Krankenkassen die Kasse mit dem prozentual stärksten Mitglied...
-
Agentur für Arbeit bestätigt: Trotz Januar-Beschluss keine rückwirkende Kostenerstattung in der PKV Im Januar dieses Jahres gab es endlich...
-
Die Kosten im Gesundheitswesen erhöhen sich laufend und die Ursachen dafür sind vielfältig: Steigende Lebenserwartung, stetiger Fortschritt ...
-
In den vergangenen Wochen haben bereits eine Reihe von Gesellschaften der Krankenvollversicherung Stellung genommen zu den zukünftigen Beitr...
-
Es ist was in Bewegung. Mit diesen Worten könnte man den derzeitigen Veränderungsprozess in der Privaten Krankenversicherung beschreiben. Au...
-
Menschen, die kein Geld haben, erkennt man an Zähnen - ihr Gebiss hat Lücken, ist verfärbt, kurz gesagt: Die Betroffenen sind unterversorgt....
-
Die finanzielle Situation der Krankenkassen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren als prekär erwiesen. Die Einnahmen lagen stets wei...
-
Vorbildliches Engagement im betrieblichen Gesundheitswesen ausgezeichnet +++ Ausführlicher Check der Unternehmensaktivitäten +++ Weiterer Au...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen