Seit 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung / der Gesundheitsfonds ist gestartet
- Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte haben nun deutlich höhere Belastungen
- Die Leistungen sind bei privaten Krankenversicherungen garantiert
Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.
Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).
Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.
Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen
Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Posts mit dem Label Versicherungskammer Bayern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Versicherungskammer Bayern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 30. Januar 2009
Montag, 19. Januar 2009
Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach
- Gesundheitsreform: Wechsel in die Private Krankenversicherung für viele möglich
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.
Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.
Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Donnerstag, 13. November 2008
Gesundheitsreform - Freiwillig Versicherte zahlen Krankenkassen-Beiträge auf Abfindungen
Abfindungen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zum versicherungspflichtigen Einkommen / Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen möglich
- Wechsel in die private Krankenversicherung empfohlen - Beitrag orientiert sich nur an Alter, Gesundheit und Krankenversicherungsschutz / Abfindung oder Höhe der Einkünfte spielen keine Rolle
Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann - werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform jetzt einheitlich für alle Krankenkassen gelten soll.
„Bisher regelten die Satzungen der einzelnen Krankenkassen individuell, welche Einkommen bei freiwillig Versicherten zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Durch die Gesundheitsreform soll das jetzt vereinheitlicht werden: Wer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält und sich freiwillig gesetzlich versichert, muss auf einen Teil der Summe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen“ sagt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG).
Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte ist komplex
Dass Abfindungen bei freiwillig Versicherten zum Einkommen zählen, hat das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen bekräftigt. Die Berechnung der Beiträge basiert auf mehreren Paragraphen des Sozialgesetzbuches: Mindestens 25, maximal 60 Prozent der Abfindung gelten als beitragspflichtig - je nach Alter des Betroffenen und der Anzahl der Jahre, die er beschäftigt war.
Dieser beitragspflichtige Betrag wird dann durch das letzte Monatsbruttogehalt geteilt und ergibt das monatliche Entgelt, auf das - bis zur jeweils geltenden Beitragbemessungsgrenze - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Dieses „Einkommen“ gilt solange, bis die Abfindung rechnerisch verbraucht ist; maximal aber für 12 Monate.
Krankenkassen können Beiträge nachfordern
Diese Regelung eines „fiktiven Einkommens“ ist meistens unbekannt - und trifft besonders Existenzgründer: Sie kalkulieren häufig nur den Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein, weil sie am Anfang mit geringen Gewinnen oder sogar Verlusten aus der Selbstständigkeit rechnen. Das führt zu Nachforderungen seitens der Krankenkasse, sobald der erste Steuerbescheid vorliegt. Denn das „Einkommen“ aus der Abfindung darf mit eventuellen Verlusten aus der selbstständigen Tätigkeit nicht verrechnet werden.
Private Krankenversicherung bietet kalkulierbare Beiträge
Wer bereits privat versichert ist, für den spielen Abfindungen keine Rolle - denn der Beitrag zum privaten Versicherungsschutz orientiert sich ausschließlich an Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Von dieser kalkulierbaren Berechnung des Beitrages kann auch profitieren, wer eine Abfindung erhält und sich nach seinem Angestelltenverhältnis selbstständig machen möchte: „Mit Aufnahme der Selbstständigkeit kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln“, sagt Manuela Kiechle. „Der Beitrag orientiert sich auch dann nur am Alter, der Gesundheit und dem gewünschten Krankenversicherungsschutz. Eine Abfindung oder die Höhe der Einkünfte spielen dabei keine Rolle.“ Ist man bereits selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, kann man seinen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Existenzgründern und Selbstständigen bietet die private Krankenversicherung damit einen kalkulierbaren monatlichen Beitrag unabhängig von Einkommen oder Nebeneinkünften - mit Nachforderungen muss dort niemand rechnen. So ist es in der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen auch nicht nötig, jährlich den Einkommensteuerbescheid zur Berechnung der Beiträge vorzulegen.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
- Wechsel in die private Krankenversicherung empfohlen - Beitrag orientiert sich nur an Alter, Gesundheit und Krankenversicherungsschutz / Abfindung oder Höhe der Einkünfte spielen keine Rolle
Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann - werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform jetzt einheitlich für alle Krankenkassen gelten soll.
„Bisher regelten die Satzungen der einzelnen Krankenkassen individuell, welche Einkommen bei freiwillig Versicherten zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Durch die Gesundheitsreform soll das jetzt vereinheitlicht werden: Wer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält und sich freiwillig gesetzlich versichert, muss auf einen Teil der Summe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen“ sagt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG).
Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte ist komplex
Dass Abfindungen bei freiwillig Versicherten zum Einkommen zählen, hat das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen bekräftigt. Die Berechnung der Beiträge basiert auf mehreren Paragraphen des Sozialgesetzbuches: Mindestens 25, maximal 60 Prozent der Abfindung gelten als beitragspflichtig - je nach Alter des Betroffenen und der Anzahl der Jahre, die er beschäftigt war.
Dieser beitragspflichtige Betrag wird dann durch das letzte Monatsbruttogehalt geteilt und ergibt das monatliche Entgelt, auf das - bis zur jeweils geltenden Beitragbemessungsgrenze - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Dieses „Einkommen“ gilt solange, bis die Abfindung rechnerisch verbraucht ist; maximal aber für 12 Monate.
Krankenkassen können Beiträge nachfordern
Diese Regelung eines „fiktiven Einkommens“ ist meistens unbekannt - und trifft besonders Existenzgründer: Sie kalkulieren häufig nur den Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein, weil sie am Anfang mit geringen Gewinnen oder sogar Verlusten aus der Selbstständigkeit rechnen. Das führt zu Nachforderungen seitens der Krankenkasse, sobald der erste Steuerbescheid vorliegt. Denn das „Einkommen“ aus der Abfindung darf mit eventuellen Verlusten aus der selbstständigen Tätigkeit nicht verrechnet werden.
Private Krankenversicherung bietet kalkulierbare Beiträge
Wer bereits privat versichert ist, für den spielen Abfindungen keine Rolle - denn der Beitrag zum privaten Versicherungsschutz orientiert sich ausschließlich an Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Von dieser kalkulierbaren Berechnung des Beitrages kann auch profitieren, wer eine Abfindung erhält und sich nach seinem Angestelltenverhältnis selbstständig machen möchte: „Mit Aufnahme der Selbstständigkeit kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln“, sagt Manuela Kiechle. „Der Beitrag orientiert sich auch dann nur am Alter, der Gesundheit und dem gewünschten Krankenversicherungsschutz. Eine Abfindung oder die Höhe der Einkünfte spielen dabei keine Rolle.“ Ist man bereits selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, kann man seinen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Existenzgründern und Selbstständigen bietet die private Krankenversicherung damit einen kalkulierbaren monatlichen Beitrag unabhängig von Einkommen oder Nebeneinkünften - mit Nachforderungen muss dort niemand rechnen. So ist es in der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen auch nicht nötig, jährlich den Einkommensteuerbescheid zur Berechnung der Beiträge vorzulegen.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Labels:
Abfindungen,
GKV,
Krankenkassen,
PKV,
Versicherungskammer Bayern,
Wechsel
Freitag, 31. Oktober 2008
Gesundheitsreform - Nur private Krankenversicherungen garantieren Leistungen lebenslang
Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt seit Jahrzehnten / Gleichzeitig deutlich steigende Beiträge
- Private Krankenversicherung garantiert Leistungen lebenslang / Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung
Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Behandlungen im Krankenhaus oder Zahnersatz, keine Zuschüsse für Sehhilfen: Immer wieder wurden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren eingeschränkt. Anders in der privaten Krankenversicherung: Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen sind ein Leben lang garantiert - weder Gesetzgeber noch Versicherer können sie kürzen oder streichen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG) hin.
„Seit 1989 beschäftigte sich der Gesetzgeber im Schnitt alle vier Jahre mit der gesetzlichen Krankenversicherung und reformiert diesen Zweig der sozialen Absicherung“, sagt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG. Doch ob Gesundheitsreformgesetz (1989), GKV-Modernisierungsgesetz (2004) oder jetzt das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - eines hatten alle Reformen gemeinsam: Sie beschnitten Leistungen oder führten zu höheren Beiträgen.
GKV: Sinkende Leistungen - steigende Beiträge
So bekam ab 1989 nur noch der eine neue Brille, bei dem sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien veränderte; gleichzeitig wurde Zahnersatz nur noch zu 50 bis maximal 60 Prozent bezuschusst. 1997 wurden höhere Eigenbeteiligungen bei stationären Kuren und Krankenhausaufenthalten festgelegt, 2004 das Sterbegeld gestrichen und gleichzeitig die Praxisgebühr eingeführt - 10 Euro kostet es gesetzlich Versicherte seitdem pauschal pro Quartal, einen Arzt zu beanspruchen; Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen ausgenommen.
Im selben Zeitraum stieg aber der monatliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 301,75 Euro auf 536,40 Euro. Und 2009 wird es nochmals deutlich teurer: Erwartet wird ein Höchstbeitrag um die 600 Euro. Das liegt an drei Faktoren:
- Auf der einen Seite stieg der Beitragssatz seit 1989 deutlich an. Damals betrug er 12,9 Prozent, im Jahr 2009 liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent.
- Zusätzlich wurde die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Betrug sie 1989 monatlich noch rund 2.340 Euro, liegt sie zurzeit bei 3.600 Euro - ein Zuwachs von mehr als 50 Prozent.
- Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt.
Alles zusammen führt dazu, dass jemand, der 3.600 Euro brutto im Monat verdient, im kommenden Jahr mit knapp 600 Euro monatlich an Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung rechnen sollte.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Anders die Situation in der privaten Krankenversicherung: Vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden. Wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Weitere Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
- Private Krankenversicherung garantiert Leistungen lebenslang / Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung
Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Behandlungen im Krankenhaus oder Zahnersatz, keine Zuschüsse für Sehhilfen: Immer wieder wurden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren eingeschränkt. Anders in der privaten Krankenversicherung: Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen sind ein Leben lang garantiert - weder Gesetzgeber noch Versicherer können sie kürzen oder streichen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG) hin.
„Seit 1989 beschäftigte sich der Gesetzgeber im Schnitt alle vier Jahre mit der gesetzlichen Krankenversicherung und reformiert diesen Zweig der sozialen Absicherung“, sagt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG. Doch ob Gesundheitsreformgesetz (1989), GKV-Modernisierungsgesetz (2004) oder jetzt das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - eines hatten alle Reformen gemeinsam: Sie beschnitten Leistungen oder führten zu höheren Beiträgen.
GKV: Sinkende Leistungen - steigende Beiträge
So bekam ab 1989 nur noch der eine neue Brille, bei dem sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien veränderte; gleichzeitig wurde Zahnersatz nur noch zu 50 bis maximal 60 Prozent bezuschusst. 1997 wurden höhere Eigenbeteiligungen bei stationären Kuren und Krankenhausaufenthalten festgelegt, 2004 das Sterbegeld gestrichen und gleichzeitig die Praxisgebühr eingeführt - 10 Euro kostet es gesetzlich Versicherte seitdem pauschal pro Quartal, einen Arzt zu beanspruchen; Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen ausgenommen.
Im selben Zeitraum stieg aber der monatliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 301,75 Euro auf 536,40 Euro. Und 2009 wird es nochmals deutlich teurer: Erwartet wird ein Höchstbeitrag um die 600 Euro. Das liegt an drei Faktoren:
- Auf der einen Seite stieg der Beitragssatz seit 1989 deutlich an. Damals betrug er 12,9 Prozent, im Jahr 2009 liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent.
- Zusätzlich wurde die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Betrug sie 1989 monatlich noch rund 2.340 Euro, liegt sie zurzeit bei 3.600 Euro - ein Zuwachs von mehr als 50 Prozent.
- Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt.
Alles zusammen führt dazu, dass jemand, der 3.600 Euro brutto im Monat verdient, im kommenden Jahr mit knapp 600 Euro monatlich an Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung rechnen sollte.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Anders die Situation in der privaten Krankenversicherung: Vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden. Wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Weitere Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Abonnieren
Kommentare (Atom)
Meistgelesene Krankenkassen News
-
In der aktuellen Ausgabe von der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest) 12/2008 hat es der Schweizer Gesundheitsversicherer CSS mit dem...
-
Die IKK Südwest ist im deutschlandweiten Vergleich der 25 größten gesetzlichen Krankenkassen die Kasse mit dem prozentual stärksten Mitglied...
-
Ein Preisvergleich zur privaten Krankenversicherung ist seit den angekündigten Beitragserhöhungen der PKV wichtiger denn je. Für Arbeitnehme...
-
Agentur für Arbeit bestätigt: Trotz Januar-Beschluss keine rückwirkende Kostenerstattung in der PKV Im Januar dieses Jahres gab es endlich...
-
Die Kosten im Gesundheitswesen erhöhen sich laufend und die Ursachen dafür sind vielfältig: Steigende Lebenserwartung, stetiger Fortschritt ...
-
In den vergangenen Wochen haben bereits eine Reihe von Gesellschaften der Krankenvollversicherung Stellung genommen zu den zukünftigen Beitr...
-
Es ist was in Bewegung. Mit diesen Worten könnte man den derzeitigen Veränderungsprozess in der Privaten Krankenversicherung beschreiben. Au...
-
Menschen, die kein Geld haben, erkennt man an Zähnen - ihr Gebiss hat Lücken, ist verfärbt, kurz gesagt: Die Betroffenen sind unterversorgt....
-
Die finanzielle Situation der Krankenkassen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren als prekär erwiesen. Die Einnahmen lagen stets wei...
-
Vorbildliches Engagement im betrieblichen Gesundheitswesen ausgezeichnet +++ Ausführlicher Check der Unternehmensaktivitäten +++ Weiterer Au...

