Freitag, 28. November 2008

Der Gesundheitsfond und seine Bedeutung für Leistungsbringer und Industrie

Zum 1. Januar 2009 startet das neue System des Gesundheitsfonds, welches durch das GKV-WSG definiert und nun durch das GKV-OrgWG präzisiert wurde. FORUM Institut für Management, einer der führenden Konferenz- und Seminaranbieter Deutschlands veranstaltet eine hochkarätig besetzte Konferenz zu allen Fragen rund um die Auswirkungen des Gesundheitsfonds. 5 Experten werden zur intensiven Diskussion zur Verfügung stehen. Die Konferenz findet am 17. Februar 2009 in Köln statt.

Weitere Informationen zur Konferenz und zum Veranstalter finden Sie unter:
www.forum-institut.de/de/veranstaltungen/pharma-kosmetik-...

Sina Ragozet
Bereich Pharmazeutische Industrie
FORUM Institut für Management GmbH
Vangerowstraße 18
69115 Heidelberg
Tel. 06221 500 534
Fax. 06221 500 933
E-Mail: s.ragozet(at)forum-institut.de

Das FORUM Institut für Management GmbH steht seit knapp 30 Jahren für praxisorientierte und fundierte Wissensvermittlung in Unternehmensfragen auf höchstem Niveau. FORUM ist 100% Tochter von Springer Science + Business Media, einem der weltweit führenden Anbieter für Wissenschafts- und Fachliteratur. Das breit gefächerte Angebot umfasst Konferenzen und Tagungen zu aktuellen Entwicklungen, aber auch Seminare und mehrtägige Lehrgänge. Im Jahre 2007 nahmen mehr als 30.000 Führungskräfte aus nahezu allen Ländern Europas und aus den Vereinigten Staaten an über 1.400 Veranstaltungen der FORUM-Institute teil.

Quelle: openPR

Montag, 24. November 2008

Große Skepsis gegenüber Gesundheitsfonds

Der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Gesundheitsfonds stößt in der Bevölkerung zunehmend auf Skepsis. Nicht nur, dass die meisten GKV-Versicherten durch den von der Bundesregierung mittlerweile beschlossenen Einheitstarif von 15,5 Prozent in Zukunft teils deutlich höhere Beiträge zahlen müssen - jeder zweite (50%) befürchtet darüber hinaus ein weiter abnehmendes Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell lehnen 39 Prozent der GKV-Versicherten die Vereinheitlichung der Beitragssätze ab; im September waren dies erst 31 Prozent. Lediglich 16 Prozent bekunden Zustimmung zur Reform des GKV-Finanzierungssystems (September: 19%), 45 Prozent trauen sich hierzu noch kein abschließendes Urteil zu.

Dies zeigt die aktuelle Ausgabe der Studie "Markttracking Gesundheitsfonds" des Marktforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics AG. Monatlich werden 1.000 GKV-Mitglieder zwischen 16 und 65 Jahren zu ihren Einstellungen zum Gesundheitsfonds und ihrer bereitschaft, die Krankenkasse zu wechseln, befragt.

Demnach sind aktuell 80 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten grundsätzlich über die Einführung des Gesundheitsfonds informiert (September: 74%; März: 53%). Allerdings ist nur gut der Hälfte der Versicherten (58%) bislang bekannt, dass die Kassen - je nach wirtschaftlicher Situation und in bestimmten Grenzen - Zuschläge auf den neuen Einheitsbeitrag erheben oder mögliche Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder zurückzahlen können. Derzeit rechnet jeder fünfte GKV-Versicherte (22%) mit zusätzlichen Beiträgen seiner Krankenkasse über den Einheitstarif hinaus. Am stärksten ist diese Befürchtung aktuell unter den Mitgliedern der AOKen ausgeprägt, gefolgt von den Betriebskrankenkassen (BBK), den Innungskrankenkassen (IKK) und den Ersatzkassen. 31 Prozent erwarten hingegen - nicht zuletzt aufgrund der oftmals deutlichen Erhöhung gegenüber dem jetzigen Beitragssatz - dass ihre Krankenkasse eine Prämie ausschütten wird. Im Falle der Erwirtschaftung von Überschüssen durch die gesetzlichen Krankenkassen bevorzugen knapp zwei Drittel der GKV-Mitglieder (63%) eine solche Prämienausschüttung, mehr als ein Drittel (37%) präferiert hingegen die Investition von Überschüssen in ein erweitertes Leistungsangebot.

Zusatzbeiträge erhöhen Wechselgefahren deutlich

Auf diejenigen Krankenkassen, die nach Einführung des Gesundheitsfonds von ihren Mitgliedern Zuschläge zum Einheitstarif verlangen (müssen) - während andere Kassen dies nicht tun oder ihren Mitgliedern sogar Prämien oder zusätzliche Leistungen bieten - könnte bereits im kommenden Jahr eine erhebliche Wechselwelle zurollen. Marktszenarien zeigen, dass die Wechselbereitschaft der Versicherten je nach Zuschlagshöhe bzw. finanzieller Benachteiligung beim drei- bis vierfachen der "natürlichen" Fluktuation von fünf Prozent liegt. Profitieren können hingegen Kassen, die Überschüsse in Form von Prämienzahlungen oder zusätzlichen Leistungen an ihre Versicherten weitergeben.

"Das Überschreiten des Einheitstarifs hat für die Versicherten besondere Signalwirkung und beflügelt die Wechselbereitschaft", erläutert Anja Schweitzer, Leiterin der HealthCare Marktforschung der psychonomics AG. "Gleichzeitig werden sich die Versicherten vor dem Hintergrund des mit dem Einheitstarif verbundenen Wegfalls größerer Preisunterschiede zwischen den Kassen, zukünftig stärker für deren Leistungs- und Servicedifferenzen interessieren", so die Prognose.

Die komplette 50-seitige Studie "Markttracking Gesundheitsfonds" (Ausgabe Oktober 2008) mit zahlreichen Differenzierungen nach Soziodemographie, Gesundheitszustand und Krankenkassenzugehörigkeit sowie für unterschiedliche Marktszenarien kann über die psychonomics AG bezogen werden. Die kommende Ausgabe der regelmäßigen Marktbeobachtung zu den Auswirkungen des Gesundheitsfonds erscheint Anfang Dezember 2008.

Weitere Studieninfo: www.psychonomics.de/tracking_gesundheitsfonds.pdf

Studienleitung: Anja Schweitzer (Leiterin psychonomics HealthCare) -
Tel.: +49 (0)30 308 74 47-0 - E-Mail: anja.schweitzer(at)psychonomics.de

Pressekontakt

Kommunikations- und Pressebüro
Ansgar Metz
Haselbergstraße 19
50931 Köln
T +49 (0)177-2953800
E-Mail: ansgar.metz(at)email.de

Die psychonomics AG ist ein führendes Marktforschungs- und Beratungsinstitut mit Hauptsitz in Köln. Das Leistungsspektrum umfasst die systematische Analyse, Gestaltung und Steuerung erfolgskritischer Beziehungen von Unternehmen zu ihren Kunden, Mitarbeitern und Vertriebspartnern sowie zu Investoren und der Öffentlichkeit.

Zum Kundenkreis von psychonomics zählen viele Marktführer aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Verarbeitendes Gewerbe. Derzeit beschäftigt das 1991 als Spin-Off des Instituts für Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität zu Köln gegründete Unternehmen an den Standorten Köln, Berlin, Wien und Klagenfurt ein Team aus rund 140 hoch qualifizierten Marktforschern und Beratern. Seit 2007 ist die psychonomics AG Mitglied der weltweit tätigen YouGov Gruppe mit Stammsitz in London.

Weitere Info: www.psychonomics.de - www.yougov.com

Quelle: openPR

Mittwoch, 19. November 2008

KKH-Chef Ingo Kailuweit warnt vor noch stärker steigenden Krankenhausausgaben

„Für mehr Geld muss auch mehr Qualität erbracht werden“

Die erneuten Geldforderungen der Krankenhäuser sind nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, nicht sachgerecht: „Die im Oktober von der Bundesregierung versprochene Finanzspritze von drei Milliarden Euro ist ausreichend. Wenn die Kliniken jetzt noch mehr Geld fordern, ist eine Finanzierung über den von der Bundesregierung festgesetzten Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent kaum möglich.“

Prinzipiell seien die Krankenkassen bereit, für eine bessere Versorgung der Patienten mehr Geld zu zahlen, betont Ingo Kailuweit. „Doch hier würde ohne qualitative Überprüfung flächendeckend nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen werden. Für mehr Geld muss auch mehr Qualität erbracht werden“, so der KKH-Chef. „Kein Konzernchef in der freien Wirtschaft würde Investitionen tätigen, ohne diese an Zielvorgaben zu knüpfen“, macht Ingo Kailuweit deutlich. Deshalb plädiert der Vorstandsvorsitzende dafür, dass sich die Krankenhäuser zukünftig stärker zu Kompetenzzentren spezialisieren, um dann gezielte Fördermittel zu erhalten. „Wir brauchen ein Qualitätsranking, um die Versorgung der Patienten spürbar verbessern zu können.“

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für den laufenden Betrieb von Krankenhäusern stetig gestiegen. 2008 wird die KKH rund 1,2 Milliarden Euro für den Krankenhaussektor aufbringen. Kailuweit erwartet einen weiteren Kostenanstieg: „Für das kommende Jahr rechnen wir mit einer Steigerung um sechs Prozent, das entspricht einem zusätzlichen Betrag von über 70 Millionen Euro.“

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) ist Deutschlands viertgrößte bundesweite Krankenkasse mit rund zwei Millionen Versicherten. Sie gilt als Vorreiter für innovative Behandlungsmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr als 4.300 Mitarbeiter bieten einen exzellenten Service, entwickeln zukunftsweisende Gesundheitsprogramme und unterstützen die Versicherten bei der Entwicklung gesundheitsfördernder Lebensstile. Das jährliche Haushaltsvolumen beträgt über vier Milliarden Euro. Hauptsitz der KKH ist Hannover.

Verantwortlicher Pressekontakt:
Uljana Klein
Redakteur/Pressestelle

Hauptverwaltung
Karl-Wiechert-Alle 61
30625 Hannover

Tel.: 0511 2802 - 1650
Fax: 0511 2802 - 1699
E-Mail: uljana.klein@kkh.de
Internet: www.kkh.de

Quelle: DailyNet.de

Zahnzusatzversicherung im Test - Die CSS wurde mit „sehr gut“ bewertet - Testsieger

Zahnzusatzversicherung im TestIn der aktuellen Ausgabe von der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest) 12/2008 hat es der Schweizer Gesundheitsversicherer CSS mit dem Tarif „flexi ZE-Top + ZB“ geschafft, auf Anhieb mit „sehr gut“ bewertet zu werden und wurde Testsieger. Somit konnte ein völlig neuer Anbieter auf dem deutschen Markt der Zahnzusatzversicherung mit einem Paket - speziell für den deutschen Markt - einen Top-Tarif anbieten. Bereits rund 11 Millionen Bundesbürger haben eine Zahnzusatzversicherung und in diesem Bereich wird die CSS noch deutlich punkten.

Die im Jahr 1899 gegründete Gesellschaft ist nicht nur auf dem Weg, der größte Schweizer Gesundheitsversicherer zu werden, sondern hat mit dem Tarif „flexi ZE-Top + ZB“ im Jahr 2007 einen Tarif an den Markt gebracht, der sich hinsichtlich der Leistungsstärke auch mit den etablierten deutschen Gesellschaften messen kann.

Die Bewertung von Finanztest beruht vor allem auf der hohen Erstattung im Bereich des Zahnersatzes, insbesondere bei der Regelversorgung nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, Versorgung mit Implantaten und Inlays. Ein weiteres Erstattungs-Tarifmerkmal gegenüber den meisten Anbietern ist der Bereich der Kieferorthopädie: Hier werden von der CSS auch Leistungen für Kieferorthopädische Behandlungen erbracht. Der Leistungsbaustein „Kieferorthopädische Behandlung“ fehlt in den meisten Leistungen deutscher Zahnzusatzversicherer.

Ungewöhnlich bei der Beitragsberechnung ist der so genannte Schadenfreiheitsrabatt: Der Kunde kann seine monatlichen Beiträge zu Beginn eine neuen Versicherungsjahres reduzieren, wenn er im vorangegangenen Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Der Beitrag kann auf bis zu 75 Prozent reduziert werden. Die CSS bietet jedoch keine Altersrückstellung. Die Beiträge werden jährlich dem Alter des Kunden angepasst. Vor allem junge Leute erhalten die Möglichkeit, sich eine günstige Zahnzusatzversicherung zu leisten und trotzdem bleibt der Beitrag auch im Alter sehr übersichtlich.

Insgesamt hat es die CSS geschafft, einen Tarif in Deutschland zu platzieren, der auch seitens der Versicherungsnehmer viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird.

Die Tarife der CSS Versicherung findet man im folgenden Vergleich zur Zahnzusatzversicherung:

www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.

Quelle: openPR

Montag, 17. November 2008

Online Rechner oder Online Vergleich für die Private Krankenkasse PKV?

Das vielfältige Angebot an Tarifen für die Private Krankenversicherung PKV macht einen Vergleich überfällig, will man die für sich optimalen Leistungen zu einem fairen Beitrag ermitteln. Online Angebote zum Vergleichen der PKV gibt es genügend, allerdings ermöglichen diese keine ungefähre Berechnung der gewünschten PKV Tarife. Ist man jedoch an einer vorherigen konkreten Berechnung des Tarifes für die Private Krankenversicherung interessiert, sollte man hierfür einen sogenannten “PKV Rechner” in Anspruch nehmen. Auch dieses Angebot ist Online nutzbar, sowie kostenlos und unverbindlich.

Der Vorteil eines “PKV Rechner” im Gegensatz zu einem “PKV Vergleich” liegt in der konkreten Berechnung der PKV und dem gelieferten Sofortergebnis, während ein Vergleich praktisch von Hand erstellt wird und einem erst innerhalb von Stunden oder Tagen zugänglich gemacht wird. Allerdings ersetzt eine PKV Berechnung keinesfalls den PKV Vergleich, weil nur in letzterem die Details und die Namen der Versicherungsgesellschaft enthalten sind. Also ist der letzte Schritt, so man von diesem nützlichen Service gebrauch machen möchte, sinnvollerweise immer ein PKV Vergleich nach der Berechnung der PKV. Nicht selten sind hier Einsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr möglich, und das, ohne auch Leistungen verzichten zu müssen.

So und ähnlich verhällt es sich auch für sämtliche andere Versicherungen, wie zum Beispiel für den KFZ Versicherungsvergleich und andere Versicherungen und Finanzprodukte.

Aktuell ist ein PKV Rechner und ein PKV Vergleich sinnvoll, da die Wechselfrist für Wechselwillige innerhalb der Private Krankenversicherung PKV noch läuft. Auch für einen Wechsel bei der KFZ Versicherung läuft aktuell die Wechselperiode. Der Stichtag hier ist der 30. November. Bei der noch größeren Auswahlmöglichkeit an Versicherern und KFZ Tarifen ist auch hierbei eine große Ersparnis möglich.

ASENTA.de
Rennstieg 96
28205 Bremen
0421-34878722
Herr Asenta Röber

www.ASENTA.de
bietet berufsgruppenspezifische Informationen rund um die Private Krankenversicherung PKV für Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Familien mit Kinder. Ausserdem die kostenlose Möglichkeit des Online PKV Vergleich.
Über www.PKV-Versicherungsvergleich.com bietet ASENTA weitere Versicherungsvergleiche insbesondere mit einem Online Rechner (Versicherungsrechner)

Quelle: openPR

Donnerstag, 13. November 2008

Gesundheitsreform - Freiwillig Versicherte zahlen Krankenkassen-Beiträge auf Abfindungen

Abfindungen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zum versicherungspflichtigen Einkommen / Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen möglich

- Wechsel in die private Krankenversicherung empfohlen - Beitrag orientiert sich nur an Alter, Gesundheit und Krankenversicherungsschutz / Abfindung oder Höhe der Einkünfte spielen keine Rolle

Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann - werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform jetzt einheitlich für alle Krankenkassen gelten soll.

„Bisher regelten die Satzungen der einzelnen Krankenkassen individuell, welche Einkommen bei freiwillig Versicherten zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Durch die Gesundheitsreform soll das jetzt vereinheitlicht werden: Wer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält und sich freiwillig gesetzlich versichert, muss auf einen Teil der Summe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen“ sagt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG).

Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte ist komplex
Dass Abfindungen bei freiwillig Versicherten zum Einkommen zählen, hat das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen bekräftigt. Die Berechnung der Beiträge basiert auf mehreren Paragraphen des Sozialgesetzbuches: Mindestens 25, maximal 60 Prozent der Abfindung gelten als beitragspflichtig - je nach Alter des Betroffenen und der Anzahl der Jahre, die er beschäftigt war.

Dieser beitragspflichtige Betrag wird dann durch das letzte Monatsbruttogehalt geteilt und ergibt das monatliche Entgelt, auf das - bis zur jeweils geltenden Beitragbemessungsgrenze - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Dieses „Einkommen“ gilt solange, bis die Abfindung rechnerisch verbraucht ist; maximal aber für 12 Monate.

Krankenkassen können Beiträge nachfordern
Diese Regelung eines „fiktiven Einkommens“ ist meistens unbekannt - und trifft besonders Existenzgründer: Sie kalkulieren häufig nur den Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein, weil sie am Anfang mit geringen Gewinnen oder sogar Verlusten aus der Selbstständigkeit rechnen. Das führt zu Nachforderungen seitens der Krankenkasse, sobald der erste Steuerbescheid vorliegt. Denn das „Einkommen“ aus der Abfindung darf mit eventuellen Verlusten aus der selbstständigen Tätigkeit nicht verrechnet werden.

Private Krankenversicherung bietet kalkulierbare Beiträge
Wer bereits privat versichert ist, für den spielen Abfindungen keine Rolle - denn der Beitrag zum privaten Versicherungsschutz orientiert sich ausschließlich an Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Von dieser kalkulierbaren Berechnung des Beitrages kann auch profitieren, wer eine Abfindung erhält und sich nach seinem Angestelltenverhältnis selbstständig machen möchte: „Mit Aufnahme der Selbstständigkeit kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln“, sagt Manuela Kiechle. „Der Beitrag orientiert sich auch dann nur am Alter, der Gesundheit und dem gewünschten Krankenversicherungsschutz. Eine Abfindung oder die Höhe der Einkünfte spielen dabei keine Rolle.“ Ist man bereits selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, kann man seinen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

Existenzgründern und Selbstständigen bietet die private Krankenversicherung damit einen kalkulierbaren monatlichen Beitrag unabhängig von Einkommen oder Nebeneinkünften - mit Nachforderungen muss dort niemand rechnen. So ist es in der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen auch nicht nötig, jährlich den Einkommensteuerbescheid zur Berechnung der Beiträge vorzulegen.

Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München

Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Quelle: openPR

Mittwoch, 12. November 2008

Gesetzlich oder privat versichert? BKK Dr. Oetker empfiehlt Pro und Kontra abzuwägen

Mehr Leistungen, weniger Kosten – mit dieser Aussage wird vor allem jungen und gutverdienenden Versicherten der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) schmackhaft gemacht. Die bevorstehende Einführung des Gesundheitsfonds und damit verbundene Vereinheitlichung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heizen die Diskussion jetzt erst richtig an. Die Betriebskrankenkasse (BKK) Dr. Oetker warnt jedoch vor übereilten Reaktionen. Denn ein Zurück in die Solidargemeinschaft der GKV gibt es fast nie.

Der Wechsel in die PKV lohnt sich nicht für jeden, so auch eine aktuelle Studie von Stiftung Warentest. Für die meisten Kunden sei die private auf Dauer deutlich teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Grund: mit zunehmendem Alter und Krankheitsrisiko steigen die Beiträge in der PKV drastisch an. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte ein heute 35-Jähriger davon ausgehen, dass sich sein Beitrag in der PKV bis zum Rentenalter mindestens verdreifacht. Unabhängig davon, ob das Einkommen sinkt.

In die PKV kann grundsätzlich jeder wechseln, dessen Bruttoeinkommen in den letzten drei zurück liegenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Derzeit sind das mindestens 48.150 Euro im Jahr (2009: 48.600 Euro). „Interessenten sollten Pro und Kontra sorgfältig abwägen.“, rät Klemens Kläsener, Vorstandsvorsitzender der BKK Dr. Oetker. „Insbesondere junge, gesunde Gutverdiener, die sich bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert haben, lockt die scheinbare Ersparnis. Doch Vorsicht: oftmals geht diese Rechnung nicht auf.“

Beitragsunterschiede

Die auf den ersten Blick attraktiv erscheinenden Beitragsvorteile junger, gesunder, kinderloser Beschäftigter können sich in der PKV schnell ändern, sobald sich die Lebensumstände verändern. Denn anders als bei gesetzlichen Kassen sind die Beiträge abhängig vom gewählten Tarif sowie dem jeweiligen Risiko des Versicherten. Neben dem Gesundheitszustand spielen hier Alter, Geschlecht und Anzahl der Familienangehörige eine entscheidende Rolle. In der Praxis bedeutet dies, dass die Beiträge im Alter steigen, das Einkommen hingegen in der Regel sinkt. Doch einen Weg zurück in die GKV gibt es nach dem 55. Lebensjahr gar nicht mehr und vorher auch nur in bestimmten Situationen. In der GKV hingegen richtet sich der Beitrag nach dem jeweiligen Einkommen. Sinkt beispielsweise im Rentenalter das Einkommen, passen sich die Beiträge entsprechend an.

Familienversicherung

Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen werden in der GKV kostenlos mitversichert und können von Beginn an das komplette Leistungsspektrum nutzen. Eine kostenlose Familienversicherung sehen die privaten Anbieter nicht vor. Im Gegenteil: jedes Familienmitglied schlägt mit einem eigenen Betrag zu Buche. Und auch der Zuschuss des Arbeitgebers bezieht sich nur auf den versicherten Arbeitnehmer.

Kassenwechsel

Mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist kann innerhalb der GKV jederzeit die Krankenkasse gewechselt werden. Einzige Voraussetzung ist eine 18-montige Bindungsfrist an die Kasse. Bei möglicher Einführung eines Zusatzbeitrages haben Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht, bei dem die Bindungsfrist entfällt. Auch in der PKV können Versicherte frei wählen. Mit jährlicher Frist kann auch hier der Vertrag gekündigt werden. Allerdings ist die neue Versicherung nicht verpflichtet, den Neukunden anzunehmen. Nicht selten führt eine erneute Gesundheitsprüfung zudem zu höheren Risikoabschlägen oder gar zum Ausschluss bestimmter Erkrankungen.

Weiteres Problem: Damit die Beiträge auch im Alter stabil gehalten werden können, bilden privat Versicherer sog. Altersrückstellungen. Neu ist, dass privat Versicherte ab 2009 die Altersrückstellung beim Wechsel des Versicherers mitnehmen können. Allerdings sind die Betroffenen nach einem Wechsel innerhalb der PKV beim neuen Anbieter so gestellt, als wären sie in demselben Alter eingetreten, in dem sie die ursprüngliche Versicherung begonnen hatten. Jedoch entspricht die Höhe der Altersrücklage lediglich dem Umfang des Basistarifs. Verluste müssen also in Kauf genommen werden. Wissen sollten Interessenten zudem, dass die privaten Anbieter die zukünftige Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellung in die neuen Tarife einbeziehen. Vorsichtigen Schätzungen zufolge soll der Preis für gleiche Leistungen ab 2009 um 15 bis 20 Prozent steigen.

Krankenversicherung individuell auswählen

Auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Unterschiede. Neben den gesetzlichen Leistungen, die in der gesamten GKV gleich sind, gibt es Zusatzleistungen und Serviceunterschiede, über die sich die Kassen unterscheiden. Mehr unter www.bkk-oetker.de.

BKK Dr. Oetker
Herforder Straße 23
33602 Bielefeld

Telefon: 0521/155 3400
Telefax: 0521/155 2258

info(at)bkk-oetker.de
www.bkk-oetker.de

Pressekontakt:
Frau Tanja Jostes
presse(at)bkk-oetker.de

Als gesetzliche Krankenkasse wurde die BKK Dr. Oetker am 1. Oktober 1952 gegründet und ist seit dem Jahr 2002 bundesweit geöffnet. Mit Hauptsitz in Bielefeld und weiteren Standorten in Budenheim, Hamburg und Wittlich betreuen inzwischen mehr als 160 Beschäftigte über 150.000 Versicherte und Arbeitgeberkunden. Bei einem Beitragssatz von 12,8 % bietet die BKK Dr.Oetker neben individueller Betreuung umfangreiche Mehrleistungen mit hohem Zusatznutzen an.

Quelle: openPR

Montag, 10. November 2008

"PKV Vergleich" lautet die Devise

PKV Vergleichen" muß dieser Tage das Motto lauten. Alle Wechselwillige, die ausloten möchten, ob sich ein Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter lohnt, sollten schnell handeln, denn die Wechselfrist läuft demnächst ab.

Außerdem eröffnet sich auch für all Jene, die statt der Gesetzlichen Krankenversorgung lieber die Vorzüge einer Privaten Krankenversicherung (PKV) als "1. Klasse Patient" genießen möchten, die Gelegenheit, sich noch vor dem kommenden Jahr nach der für sie optimalen PKV und dem individuellen Tarif zu erkundigen. Machen doch Preissteigerungen von bis 15% für die PKV im kommenden Jahr die Runde.

Ein Online PKV Vergleich bietet sich als solide und zuverlässige Vergleichsmöglichkeit an. Dabei werden die versicherungsrelevanten persönlichen Angaben im PKV Vergleich so ausgewertet, daß bis zu drei individuelle Tarif-Empfehlungen resultieren. Diese sind unverbindlich und erleichtern die Entscheidungsfindung.

Jene, die sich in der Tariflandschaft nicht besonders gut auskennen und nicht die Zeit für Erkundungen haben ist zu empfehlen, die PKV zu berechnen und zu vergleichen.

www.ASENTA.de
Rennstieg 69
28205 Bremen
0421-34878722
Asenta Röber


www.ASENTA.de stellt umfassende Informationen rund um das Thema Private Krankenversicherung PKV bereit. Die Informationen sind berufsgruppenspezifisch gegliedert, so daß Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Familien mit Kinder gezielte Informationen einholen können.

Quelle: openPR

Die PKV im Jahre 2009 - was kommt denn da alles?

GF Sven HennigBasistarif - Mitnahme der Alterungsrückstellungen - Alte Welt vs. Neue Welt
Das Jahr 2009 und die Private Krankenversicherung


Nun ist es soweit, das Jahr 2009 ist nun in greifbare Nähe gerückt, die Veränderungen in der Privaten Krankenversicherung werden überall heiß diskutiert und Begriffe wie Basistarif, Gesundheitsfond und Alterungsrückstellung sind in aller Munde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und einige Missverständnisse erklären.

Basistarif:

Dieser Tarif wurde geschaffen um Nichtversicherten eine Möglichkeit zu geben sich zu "Basisleistungen" zu versichern. Anders als die weit verbreitete Meinung wird auch bei Antragstellung im Basistarif eine Risikoprüfung durchgeführt, jedoch führt dieses nur "kalkulatorisch" zu einem Zuschlag. Dieser wird bei einem späteren Tarifwechsel in "normale Tarife" ebenfalls berücksichtig. Anders als in den klassischen Tarifen der Privaten Krankenversicherung erfolgt hier keine Beitragseinstufung nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter, denn bei den meisten Altersstufen entspricht der Beitrag dem Höchstbeitrag, also im Jahr 2009 voraussichtich ca. 570 EUR. Auch werden hier deutlich geringere Alterungsrückstellungen gebildet.

Die Arztwahl ist nicht frei sondern beschränkt sich auf die zugelassenen Ärzte der GKV. Auch das Honorar muss der Arzt begrenzen, dieses liegt bei dem 1,8 fachen Sacht für den Arzt, dem 2-fachen für den Zahnarzt und unterliegt weiteren Einschränkungen bei den medizinisch technischen Leistungen. Ebenfalls werden Zuzahlungen wie in der GKV fällig.

Mitnahme der Alterungsrückstellungen:

Ebenfalls ein Irrglaube ist, das generell ab 01. 01. 2009 die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden können. Nur bei einem Wechsel in den Basistarif und Mindestverweildauer von 18 Monaten können die Rückstellungen "in Höhe des Basistarifes" übertragen werden. Dieses gilt für den Bestand jedoch nur in einem kurzen Zeitfenster bis 01. 07. 2009. Für die nach dem 1. 1. 2009 in der so genannten "Neuen Welt" abgeschlossenen Verträge können die Rückstellungen dann bei einem Versichererwechsel "in Höhe des Basistarifes" übertragen werden.

Alte Welt vs. Neue Welt:

Bei vielen Versicherten stellt sich nun die Frage ob der Wechsel noch in die alte Welt erfolgen soll, oder man besser wartet um gleich in die Neue Welt zu wechseln. Dieses lässt sich nicht pauschal sagen, jedoch gilt als Faustregel: Wenn Sie sich bewusst entschieden haben, der Versicherer sorgfältig ausgewählt wurden und genügend Wechseloptionen oder Tarifwechselmöglichkeiten bietet, dann sind Sie in der alten Welt gut aufgehoben. Warum wollen Sie für eine Option (die der Mitnahme der teilweisen Rückstellungen) bezahlen, wenn diese nicht von Ihnen genutzt wird? Machen Sie sich ausreichend Gedanken zu den Tarifen und Kriterien. Weitere Möglichkeiten zur Analyse und Auswahlkriterien finden Sie auf meiner Homepage.

S.H.C. GmbH
GF Sven Hennig
Bahnhofstr. 48
18528 Bergen auf Rügen

HR Stralsund, HRB 7407
Tel. 03838 30 75 33

www.online-pkv.de

Die S.H.C. GmbH ist mit Ihrem Geschäftsführer Sven Hennig seit mehr als 12 Jahren in der Finanzbranche tätig. Seit 8 Jahren berät und betreut dieser Kunden und Interessenten bei Fragen zur PKV, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit.

Hr. Hennig ist als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und weitere Aus- und Weiterbildungen ausschließlich als Spezialist in oben genannten Beratungsfeldern tätig und berät bundesweit Kunden via Telefon, E-Mail und Onlineberatung.

Quelle: openPR

Meistgelesene Krankenkassen News