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Freitag, 30. Januar 2009

Gesundheitsreform - Freiwillig Krankenversicherte 2009 von vielen Änderungen betroffen

Seit 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung / der Gesundheitsfonds ist gestartet

- Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte haben nun deutlich höhere Belastungen
- Die Leistungen sind bei privaten Krankenversicherungen garantiert

Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.

Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.

Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).

Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).

Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.

Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.

Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen

Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.

Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.

Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München

Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Quelle: openPR

Donnerstag, 29. Januar 2009

AWD - Wegfall des GKV-Krankentagegelds erzeugt Handlungsbedarf bei Selbständigen

AWD: Gesetzliche Neuregelungen durch Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform führt auch in diesem Jahr wieder zu zahlreichen Neuregelungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Das seit dem 1. Januar für Selbständige und Freiberufler weggefallene Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV) bergen Risiken, aber auch Chancen. AWD bietet zu beiden Themen die passenden Beratungsleistungen an.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird 2009 im Rahmen des GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV WSG) weiter eingeschränkt. AWD sieht gerade für Selbständige und Freiberufler erhebliche Konsequenzen: Das für diese Gruppe zum 1. Januar weggefallene Krankentagegeld der GKV erzeuge gravierende wirtschaftliche Risiken. Um den Gefahren, die aus einer drohenden Versorgungslücke entstehen, wirksam zu begegnen, können Selbständige und Freiberufler laut AWD aus zwei Optionen wählen: Entweder sie beantragen den Krankentagegeldtarif bei einer privaten Krankenversicherung oder sie nutzen den Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus Sicht von AWD ist der private Krankentagegeldtarif dem gesetzlichen grundsätzlich vorzuziehen, da er dem Versicherten auch langfristig handfeste Vorteile biete. So könne die Höhe des Krankentagegeldes frei gewählt werden, es bestehe keine zeitliche Leistungsbeschränkung und die Mindestversicherungsdauer betrage in der Regel nur ein Jahr. Viele private Krankenversicherungen bieten AWD zufolge zudem eine dynamische Anpassung des Krankentagegelds bei gleichzeitigem Verzicht auf die sonst obligatorischen Gesundheitsprüfungen an. Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen seien demgegenüber mit ihren begrenzten Tagessätzen, der eingeschränkten Leistungsdauer und der dreijährigen Bindungsfrist weniger vorteilhaft. Zudem weist AWD darauf hin, dass bei diesen das bisher geltende – und beim privaten Krankentagegeld weiterhin vorgesehene – Sonderkündigungsrecht nicht mehr gilt.

Eine weitere Neuregelung ist zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getreten, die nach Ansicht von AWD für viele Versicherte von Interesse sein könnte: Private Krankenversicherungen sind seit dem 1. Januar verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Die Beiträge für diesen Basistarif sind nicht vom Einkommen, sondern wie bei privaten Krankenversicherungen von den versicherten Leistungsarten, Eintrittsalter und Geschlecht abhängig. AWD sieht einen wichtigen Unterschied zur privaten Krankenversicherung darin, dass beim Basistarif Vorerkrankungen unberücksichtigt bleiben und bei der Beitragserhebung keine individuellen Risikozuschläge erhoben werden. AWD empfiehlt den Basistarif deswegen ausdrücklich für Personen, die einen außerordentlich hohen Bedarf an Gesundheitsleistungen haben und für die GKV oder die Normaltarife der privaten Krankenversicherung nicht in Frage kommen. Aufgrund der relativ hohen monatlichen Beiträge, die bis zur Höchstgrenze von aktuell 569,63 Euro reichen können, rät AWD Personen mit durchschnittlichem Leistungsbedarf hingegen vom Basistarif ab.

AWD Holding AG
Bereich Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Suska
Tel.: 05 11 / 90 20 – 0
Fax: 05 11 / 90 20 – 55 35
AWD-Platz 1, 30659 Hannover
E-Mail: presse(at)awd.de
Internet: www.awd.de

www.awd-pkv-neuerungen-2009.de

Über die AWD Holding AG
Die börsennotierte AWD Holding AG mit Sitz in Hannover ist der führende europäische Finanzdienstleister und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von Privatpersonen aus dem mittleren und gehobenen Einkommenssegment. Die Beratungsschwerpunkte des Unternehmens betreffen Vermögensbildung, Finanzierung und Altersvorsorge. AWD ist ein unabhängiger Dienstleister, der keinen eigenen Finanzprodukten verpflichtet ist, sondern an seine rund 2 Millionen Privatkunden sowie an 8.000 Firmen die Leistungen von mehr als 300 Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen vermittelt. Derzeit sind ca. 6.600 Finanzberater in Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen, Ungarn, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Rumänien und Großbritannien für AWD tätig und beraten ihre Kunden in allen Fragen, die das breite Produktportfolio des Unternehmens betreffen.

Quelle: openPR

Montag, 19. Januar 2009

Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach

- Gesundheitsreform: Wechsel in die Private Krankenversicherung für viele möglich
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge


Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).

Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.


Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.

PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.

Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.

Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München

Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Quelle: openPR

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