Freitag, 13. November 2009

Private Krankenversicherung und das Kostenprinzip

Die private Krankenversicherung wirbt immer wieder mit besonders günstigen Preisen und sehr guten Leistungen. Doch was ist dran an diesen Aussagen? Korrekt ist, dass die private Krankenversicherung es jedem Versicherten ermöglicht, seinen Versicherungsschutz nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen zusammenzustellen. Sämtliche Tarife werden aus verschiedenen Bausteinen, die frei gewählt werden können, zusammen gestellt. Dabei kann man sich beispielsweise für die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt entscheiden. Besonders vorteilhaft sind die Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung, denn diese gehen weit über die gesetzlichen Leistungen hinaus. So werden die prozentual vereinbarten Anteile der tatsächlichen Kosten für Zahnersatz erstattet, nicht nur die Kosten für eine besonders preiswerte Lösung.

Zusätzlich können die Beiträge für die private Krankenversicherung, kurz PKV, gesenkt werden, indem eine möglichst hohe Selbstbeteiligung gewählt wird. Diese besagt im Grunde genommen nichts anderes, als dass man gewisse Kosten für ärztliche Untersuchungen und ähnliches selbst zahlt. Wird die Selbstbeteiligung überschritten, können weitere Kosten von der PKV zurück verlangt werden.

Bei jungen und gesunden Menschen sind die Angebote der PKV tatsächlich deutlich günstiger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings ist ebenfalls zu sehen, dass in der PKV nicht das Solidarprinzip gilt, sondern jeder für sich selbst verantwortlich ist. Menschen, die krank sind, zahlen also mehr. Hinzu kommen gesonderte Beiträge für Kinder, die nicht beitragsfrei in der Familienversicherung mit versichert werden können. Außerdem ist zu beachten, dass die Beiträge steigen können, wenn vermehrte Erkrankungen auftreten. Ebenfalls erfolgt die Abrechnung des Arztes zunächst direkt an die Patienten, diese müssen also die Kosten vorerst tragen, können sie sich erst im Nachhinein von der privaten Krankenversicherung zurück holen.

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Quelle: fair-NEWS.de

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