Mittwoch, 19. August 2009

Die Direktversicherung – eine Gefahr für den Wechsel in die Private Krankenversicherung

Da ist die Freude über die clevere Idee zur Steuerersparnis groß. Durch eine Direktversicherung lassen sich neben Steuern eben auch Anteile zur Sozialversicherung sparen und das macht sie zu einer attraktiven und viel genutzten Vorsorgemöglichkeit. Schnell informiert und schnell beantragt heißt es meistens.

Ein all zu euphorisches Handeln kann sich aber sehr schnell als nachteilig erweisen, darauf weißt Sven Hennig, Spezialmakler für die Private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit hin.

Die Beiträge zur Direktversicherung werden direkt aus dem Bruttoeinkommen bezahlt. Dadurch werden zwar Abgaben gespart, jedoch vermindert sich das Einkommen und der Arbeitnehmer läuft Gefahr in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse zu geraten und dieses kann teuer werden. Bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer mit einem Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze (in 2009: 48.600 EUR) kommen hier schnell mal dreistellige Beträge als Mehrbeitrag zusammen. Denn in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wird der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach dem Einkommen berechnet. In der privaten Krankenversicherung (PKV) orientiert sich dieser aber am Alter und dem Gesundheitszustand und ist gerade bei jüngeren Versicherten trotz Mehrleistungen deutlich günstiger.

Entscheidet sich der Arbeitnehmer daher unüberlegt für eine Altersvorsorge mit einer Direktversicherung so ist es möglich das damit der Weg in die PKV verbaut oder eine Rückkehr in die GKV zwingend erforderlich ist.

Welche Beträge genau zur Berechnung der so genannten Jahresarbeitentgeltgrenze herangezogen werden erfahren Sie auf dem Internetportal unter www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/was-zaehlt-zur-jahresarbeit...

Bevor also der Antrag auf Direktversicherung unterschrieben wird, sollten Sie die Folgen bedenken und ihre eigene Zukunftsplanung überdenken. Der Schritt zurück ist aufgrund der Dreijahresregelung gemäß §6 des Sozialgesetzbuches V nicht so einfach möglich, so Sven Hennig.

S.H.C. GmbH
GF Sven Hennig
Bahnhofstr. 48
18528 Bergen auf Rügen

HR Stralsund, HRB 7407
Tel. 03838 30 75 33

www.online-pkv.de

Die S.H.C. GmbH ist mit Ihrem Geschäftsführer Sven Hennig seit mehr als 12 Jahren in der Finanzbranche tätig. Seit 8 Jahren berät und betreut dieser Kunden und Interessenten bei Fragen zur PKV, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit.

Hr. Hennig ist als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und weitere Aus- und Weiterbildungen ausschließlich als Spezialist in oben genannten Beratungsfeldern tätig und berät bundesweit Kunden via Telefon, E-Mail und Onlineberatung.

Quelle: openPR

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