Noch bis 30. Juni können privat Krankenversicherte ihre Altersrückstellungen zu einem neuen Anbieter übertragen. Danach ist die Übertragung nur bei Verträgen möglich, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Die Altersrückstellungen sorgen dafür, dass Beiträge zur Krankenversicherung im Alter nicht zu stark steigen.
Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform wurde die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen neu geregelt. Versicherte können das angesparte Geld beim Versicherungswechsel mitnehmen. Die Rückstellungen werden aber ausschließlich im Basistarif des neuen Unternehmens angerechnet.
Das Verbraucherportal Finanzen.de warnt vor einem voreiligen Wechsel. Denn der Basistarif ist nicht so günstig, wie der Name vermuten lässt: Die Prämie liegt fast immer an der gesetzlich festgelegten Obergrenze von etwa 570 Euro im Monat. Die Leistungen entsprechen aber nur dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. „Die Versicherungen mochten den Basistarif noch nie. Sie haben ihn unattraktiv gestaltet und die Politik hat sie dabei tatkräftig unterstützt“, sagt Markus Wendler vom Portal Finanzen.de.
Das Ziel der Reform, den Wechsel der privaten Krankenversicherung zu erleichtern, wurde verfehlt. Die Übertragung von Altersrückstellungen ist für die Versicherten meist ein Verlust. Denn es wird nur so viel von der Rücklage angerechnet, wie im Basistarif hätte angespart werden können. Tatsächlich haben die meisten privat Versicherten viel höhere Altersrückstellungen gebildet.
Wer im Basistarif versichert ist, kann nach 18 Monaten bei der neuen Versicherung in einen Volltarif wechseln. Allerdings kann die Versicherung dann wieder eine Gesundheitsprüfung verlangen und den Beitrag neu berechnen.
Pressekontakt:
Markus Wendler
Tel: +49 (0) 30.31986 1945
E-Mail: presse(at)finanzen.de
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Quelle: openPR
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