Sonntag, 3. Juli 2011

Schuldenfalle private Krankenversicherung: Hartz-IV-Empfänger bleiben auf Kosten sitzen

Agentur für Arbeit bestätigt: Trotz Januar-Beschluss keine rückwirkende Kostenerstattung in der PKV

Im Januar dieses Jahres gab es endlich ein Urteil, das Klarheit schaffte: Die Beiträge privat versicherter ALG-II-Empfänger werden vollständig übernommen – soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Das Urteil gilt nicht rückwirkend. Die bis zum Januar von vielen Hartz-IV-Empfängern gezahlten oder sogar häufig auch als Schulden angehäuften Differenzbeträge werden nicht erstattet, viele bleiben somit auf den Kosten sitzen. Das wurde laut dem Verbraucherportal www.1a-krankenversicherung.de nun nochmal von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestätigt. Allein für Versicherte, die vor dem Urteil gegebenenfalls Einspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben, gibt es Hoffnung.

Der Hintergrund: Bis zu dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts Anfang 2011 wurde nur der Höchstbetrag von 131 Euro für ALG-II-Empfänger – ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert – übernommen. Das Problem: Privatversicherte dürfen seit 2009 bei Bezug von ALG II nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge, teilweise doppelt so hoch wie die vom Amt übernommenen 131 Euro, mussten weiterhin in voller Höhe von den Hartz-IV-Empfängern bezahlt werden. So entstand eine empfindliche Deckungslücke, die nicht selten zwischen 100 bis 150 Euro im Monat lag und viele Versicherte zu einer Anhäufung von Schulden zwang.

„Uns wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass auch im Hinblick auf knappe Kassen seitens der Leistungsträger rückwirkend keine Erstattungen von Beiträgen zu erwarten sind. Für die Arbeitsagentur ist allein der Zeitpunkt des Urteils im Januar ausschlaggebend“, so der Geschäftsführer Frank Geldschläger vom Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Chancen auf eine Erstattung räumt Geldschläger einzig den Privatversicherten ein, die schon vor dem Urteil vorsorglich Einspruch bei der ARGE oder dem Jobcenter eingelegt haben. Da jeder Widerspruch letztlich eine Einzelfallprüfung ist, wird dieser Prozess wohl aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Weitere Infos rund um die private Krankenversicherung für Arbeitslose www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung...

Pressekontakt Rostock

1A Krankenversicherung
Albert Gottelt
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock

0381 37 56 65 -0


Pressekontakt Berlin

prBote - Agentur für crossmediale PR & Social Media Beratung
presse(at)prbote.de
030.609.522.68

Ollenhauerstr. 69
13403 Berlin
www.prbote.de

Über 1A Krankenversicherung
1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Verbraucherportal und befasst sich mit den Themen Krankenversicherung und Gesundheit. Zu den Services zählen tagesaktuelle Nachrichten und allgemein verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen. Besucher haben unter www.1a-krankenversicherung.de/vergleich zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die Möglichkeit, die passende gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden. Außerdem finden die Verbraucher kompakte Informationen, darunter aktuelle Urteile, Studien oder Ratgeber zur Sozialversicherung.

Quelle: openPR

Samstag, 4. Juni 2011

PKV: Gerichtsurteil bestätigt Notwendigkeit guter Beratun

Versicherungsgesellschaften kommunizieren ziemlich viel. Oft ist das hilfreich, manchmal auch nicht. Aber bestimmte Dinge müssen Versicherte einfach wissen. Insbesondere bei der privaten Krankenversicherung gilt, dass es Informationen gibt, die für die Kunden von Bedeutung sind. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Versicherungsgesellschaften auch dazu verpflichtet sind, ihren Kunden all das mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil festgestellt. Für die Versicherten bedeutet dieses Urteil, dass ein verlässlicher und kompetenter Berater in allen Versicherungsfragen von größter Bedeutung ist.

Nicht jede Information kommt beim Kunden an

Das Oberlandesgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine private Krankenversicherung keine Rechtsschutzversicherung ist. Für diese Information benötigt man normalerweise keinen Richter, aber für die Versicherten bedeutet das durchaus Konsequenzen. So ist keine Krankenversicherung verpflichtet, die Kunden auf den Wegfall vom Beihilfeanspruch der Kinder zu informieren. Zwar sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Krankenversicherer seine Kunden nach seinen „Bedürfnissen befragen und zu beraten“ habe. Im Falle der Beihilfe sah das Gericht aber kein Fehlverhalten der Versicherung. Ein Kunde hatte seine Gesellschaft auf Schadensersatz verklagt. Und verloren.

Beratung: ja – Überwachung: nein

Das Urteil bringt einen wesentlichen Unterschied auf den Punkt. Die Versicherer sollen zwar ihre Kunden hinsichtlich von Angeboten oder Veränderungen beraten und sie sollen sich auch nach seiner Zufriedenheit erkundigen. Rechtsschutz gehört aber nicht zu ihren Pflichten. Genau das wäre aber laut Gericht der Fall gewesen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Tarif ihres Kunden überwacht hätte, um auf den Wegfall des Beihilfeanspruchs hinzuweisen. Vielmehr hätte der Kunde sich selbst informieren müssen oder der Dienstherr auf die neue Situation hinweisen müssen. Die Quintessenz dieses Urteils ist eindeutig. Wer sich privat versichert, sollte auch nach der Vertragsunterzeichnung weiterhin einen unabhängigen Berater an seiner Seite haben.

Schauen Sie doch selbst und fordern unter www.OnlinePKV24.de noch ihr Angebot heute an.

Finanz-& Versicherungsmakler
Michael Liebmann
Finanzfachwirt (FH)
77830 Bühlertal
Katzenbachstrasse 5
Tel. 07223-971753
Fax. 07223-971754
Email: liebmann(at)onlinepkv24.de
Internet: www.onlinePKV24.de
Ansprechpartner: Michael Liebmann

über Finanz- & Versicherungsmakler Michael Liebmann
Finanz-& Versicherungsmakler ist seit über 20 Jahren für seine Kunden tätig. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der privaten Krankenversicherung, betrieblichen Versicherungen und im Kapitalanlagebereich. Als gelernter Versicherungskaufmann berät er seine Kunden bzw. angehenden Kunden in diesen Bereichen. Vor einigen Jahren hat er ein berufsbegleitendes Studium zum Finanzfachwirt (FH) erfolgreich abgeschlossen. Diese Weiterbildung wurde gemacht damit die Kunden noch besser und umfangreicher beraten werden können. Gerade im Bereich der Kapitalanlagen ist das erworbene Fachwissen immer wichtiger. www.OnlinePKV24.de

Quelle: openPR

Sonntag, 15. Mai 2011

Profitieren private Krankenversicherungen von Zusatzbeiträgen?

Zusatzbeiträge versetzten den Versicherungsmarkt 2010 in Bewegung. Private Krankenversicherungen können davon profitieren.

Unerfreuliche Meldungen über Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmten die Schlagzeilen der letzten Monate im Gesundheitswesen. Nach Ankündigung und Vollzug der zusätzlichen Erhebung durch zunächst dreizehn Krankenkassen hat ein ungeheuerlicher und so nicht vorausgesehener Exodus bei den betroffenen Kassen stattgefunden. Nach allgemeinen Hochrechnungen sollen bereits mehrere hunderttausend Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt haben. Dieser Trend forderte auch dahingehend ihren Tribut, als dass mehrere gesetzliche Krankenkassen in existenzielle Notlagen gerieten, da die wechselnden Kunden in aller Regel die jungen und gesunden Mitglieder sind, die das System stützen. Profitieren konnten bis dato insbesondere gesetzliche Krankenkassen, die auf eine Erhebung zunächst verzichtet haben. Vorsicht ist dennoch geboten. Gesundheitsexperten rechnen damit, dass spätestens in 2012 nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden. Dabei bleibt es auch nicht bei den bis zum Jahresablauf geltenden pauschalen acht Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform obliegt den Kassen seit Januar 2011 die freie Entscheidung bezüglich der Höhe des zu erhebenden Zusatzbeitrags.

Das real ablaufende „Experiment“ mit der kleinen Kopfpauschale lehrt zudem, dass Versicherte bei transparenten und direkt anfallenden Zusatzkosten wesentlich empfindlicher und konsequenter reagieren als bei einer prozentualen Erhöhung des Beitragssatzes. Hier liegt in der näheren Zukunft ein erhebliches Risikopotential für alle gesetzlichen Krankenkassen, da möglicherweise eine staatliche Reform des Gesundheitswesens ansteht. Erwägt werden Kopfpauschalenmodelle und transparentere Kostenstrukturen.

Private Krankenversicherungen profitieren von den Beitragserhöhungen in den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Negativ-Schlagzeilen über Gesundheitsreform und Gesundheitsfonds. Etliche Personen wechselten allein 2010 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Insgesamt betrug der Zuwachs an neuen vollversicherten Personen fast 2%. Mittlerweile zählt die Gemeinschaft der privat Versicherten knapp neun Millionen Mitglieder. Zudem haben die privaten Krankenversicherungen die Finanzkrise offensichtlich ohne Probleme gemeistert und konnten kapitaldeckend wirtschaften.

Dennoch sind auch die privaten Krankenversicherungen von den stetig steigenden Kosten für das Gesundheitssystem nicht unabhängig. Teurere Forschung und Spitzenmedizin, demographischer Wandel, Lohnentwicklung im Gesundheitssektor, mehr Unfälle in Sport und Freizeit, immer mehr und teurere Medikamente sowie steigende Ansprüche der Patienten zwingen auch sie zu Beitragsanpassungen.

Starke Leistungskürzungen in der Vergangenheit bei den gesetzlichen Krankenkassen machen eine den eigenen Bedürfnissen genügende uneingeschränkte Versorgung für gesetzlich Versicherte auf Dauer jedoch immer unwahrscheinlicher. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel eine bessere und intensivere Versorgung. Im Gegensatz zu den gesetzlich versicherten Patienten profitieren Privatpatienten zudem oftmals direkt von den neuesten Entwicklungen im medizinischen Bereich. Vergleiche zeigen, dass Behandlungen früher und häufiger verordnet werden. Das Spektrum reicht von der Erstattung nicht-budgetierter einfacher Massagen und Krankengymnastik über moderne Lasik-Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit der Augen bis hin zu sehr kostspieligen und neuartigen Therapieformen bei schweren Erkrankungen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen hier lediglich, was ihrer Ansicht nach „notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wird die private Krankenversicherung daher immer mehr zu einer beachtenswerten Alternative. Eine private Krankenversicherung bietet im Vergleich oftmals ein höheres Leistungsniveau bei niedrigeren Beiträgen. Versicherte können bis zu mehreren hundert Euro monatlich sparen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich der Versicherte früh genug für eine private Krankenversicherung entscheidet. Je jünger der Versicherte beim Wechsel ist, desto günstigere Konditionen sind möglich. Denn der Versicherer legt einen Teil der in jüngeren Jahren eingezahlten Beiträge an, um die zu erwartenden Mehrkosten in der medizinischen Altersversorgung abzudecken. Bei einem späteren Eintritt in die PKV fehlen entsprechende Altersrückstellungen und müssen durch höhere monatliche Beiträge ausgeglichen werden. Da die PKV-Beiträge im Gegensatz zu denen der GKV unabhängig vom Einkommen sind, können insbesondere gut Verdienende mit relativ jungem Eintrittsalter finanziell vom Eintritt in eine private Krankenversicherung enorm profitieren.

JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt)
Haspelstraße 1
35037 Marburg
Tel.: 06421-1685500
Fax: 06421-1685480
E-Mail: presse(at)versicherungen-deutschland.de
www.versicherungen-deutschland.de

Versicherungen-Deutschland.de ist eine Unternehmung der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Marburg. Sie bietet auf ihrem Internetportal grundlegende Informationen zu folgenden Themenbereichen: Riester-Rente, Rürup-Rente (Basisrente), Betriebliche Altersvorsorge, Sofortrente und Auszahlplan, Lebensversicherung und Rentenversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung, Britische Lebensversicherung und Britische Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung, Private Krankenversicherung.

Quelle: openPR

Donnerstag, 28. April 2011

Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen

Versicherte müssen für Behandlungen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abdeckt, in der Regel selbst aufkommen. Bei privaten Versicherungen ist dagegen vertraglich geregelt, welche Leistungen übernommen werden. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de erklärt, worauf Versicherte achten sollten.

Da den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ein relativ enger Rahmen gesetzt ist, müssen Versicherte die Kosten für bestimmte Behandlungen entweder teilweise oder komplett selbst tragen. Die Übernahme einer Heilbehandlung ( www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/heilbehandlung/ ) durch die Krankenkasse setzt eine ärztliche Verschreibung voraus. Außerdem müssen die entsprechenden Behandlungen im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sein.

Zu den Heilbehandlungen zählen zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik oder auch Sprachtherapien. Gesetzlich Versicherte müssen zehn Prozent der Heilkosten selbst übernehmen, außerdem fällt für jedes eingelöste Rezept eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro an. Welche Leistungen eine private Krankenversicherung abdeckt, ist individuell im Vertrag festgelegt.

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten ein Rezept, das sie für eine Heilbehandlung vom Arzt erhalten, in jedem Fall möglichst schnell einlösen. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Versicherer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung infrage stellen und der Patient die Kosten trotz Verschreibung selbst trägt.

Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/heilbehandlungen-nur-teils-von-krankenkassen-uebernommen/338354.html

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de

Private-krankenversicherung.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal twitter.com/vergleichpkv. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.

Quelle: openPR

Mittwoch, 13. April 2011

Mitglieder der G&V BKK erhalten Rückzahlungen

Die Mitglieder der G&V Betriebskrankenkasse (gv-bkk.de), Metzingen, erhalten in diesen Tagen Geld von ihrer Krankenkasse zurück. Die aktuelle Beitragsrückerstattung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2010.

Bereits vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Mitglieder grundsätzlich Anspruch auf eine monatliche Ausschüttung von 6,00 Euro. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies – je nach Mitgliedschaftsdauer -- maximal 72,00 Euro. Eine Auszahlung erfolgt jeweils im April des Folgejahres. Davon profitieren können gesetzlich Krankenversicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Erst seit März 2009 ist die G&V BKK für alle gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg geöffnet. Zuvor versicherte sie als traditionelle Betriebskrankenkasse weniger als 900 Menschen. Mit aktuell rund 1800 Versicherten (rund 1.300 Mitgliedern) hat sich die Kundenzahl der Kasse seit der Öffnung etwa verdoppelt. Trotzdem gilt sie derzeit noch als Geheimtipp und nimmt als eine der kleinsten Krankenkassen im Wettbewerb eine Sonderstellung ein. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Kasse mit einem weiteren deutlichen Wachstum. Die Kasse betreut abgesehen von einer Geschäftsstelle in Metzingen ihre Kunden durchweg via Telefon und Internet.

G&V BKK
Stuttgarter Straße 19
72555 Metzingen
Telefon: (0 71 23) 72 613 0
Telefax: (0 71 23) 72 613 25

Ansprechpartner: Ingo Kochsmeier (Verantwortlicher für die G&V BKK im Rahmen der
Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse)
Tel: 07141 - 9790-9720
E-Mail: Ingo.Kochsmeier(at)gv-bkk.de
www.gv-bkk.de

Die G&V BKK Im Profil:
Die G&V BKK (www.gv-bkk.de) wurde am 01.12.1884 als Betriebskrankenkasse des Garnherstellers Gaenslen und Völter in Metzingen gegründet. Sitz der gesetzlichen Krankenkasse ist in Metzingen. Die G&V BKK ist durch eine Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse, Ludwigsburg, verbunden. Gesetzlich Versicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können sich bei der G&V BKK krankenversichern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent. Dies entspricht dem geltenden Einheitsbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Seit 01.10.2009 erstattet die BKK ihren Mitgliedern monatlich 6,00 Euro.

Quelle: openPR

Montag, 4. April 2011

Kostenübernahme vor Behandlung prüfen lassen - Privatkrankenkasse kann Kostenübernahme verweigern

Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse ( www.private-krankenversicherung.de/ ) einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.

Private Krankenversicherungen haben demnach das Recht, eine Behandlung zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen. Lässt ein Patient eine Behandlung nicht im Vorfeld prüfen, so ist es der Versicherung vorbehalten, die Kostenübernahme abzulehnen. Wer sich also behandeln lassen möchte oder muss, sollte im Voraus eine Zusage zur Kostenübernahme von seiner Versicherung einholen.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/zusagevorbehalt-in-de...

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de

Private-krankenversicherung.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal twitter.com/vergleichpkv. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.

Quelle: openPR

Freitag, 25. März 2011

Krankenkassenbeitrag für Studenten steigt kräftig - Im Sommersemester zahlen Studenten fast 10 Euro mehr

Die studentische Krankenversicherung wird im April deutlich teurer. Von derzeit 55,55 Euro im Monat steigt der Beitrag auf 64,77 Euro. Die höheren Beiträge sind eine Folge der gestiegenen BAföG-Sätze. Der Höchstsatz wurde im vergangenen Jahr von 648 Euro auf 670 Euro angehoben. Da die BAföG-Leistungen zur Berechnung des Krankenkassen-Beitrags herangezogen werden, zahlen alle Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung ab 1. April mehr. Darauf macht das Internetportal Krankenkassen.de aufmerksam.

Die meisten studentisch Versicherten sind zwischen 25 und 30 Jahren alt. Wer jünger ist, kann in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Wer älter als 30 ist oder mehr als 14 Semester studiert hat, darf die studentische Krankenversicherung nicht mehr wählen. Danach ist für gesetzlich versicherte Studenten eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse möglich. Diese kostet im Jahr 2011 monatlich mindestens 126,90 Euro.

Durch die Wahl der richtigen Krankenversicherung können Studenten den Beitragsanstieg ausgleichen. So zahlen zurzeit vier Krankenkassen Beitragsprämien an alle Mitglieder aus - auch an Studenten. Mit 60 Euro sind die Rückzahlungen bei der hkk und der BKK Wirtschaft und Finanzen am höchsten. Bonusprogramme bieten weitere Sparmöglichkeiten. Einige Krankenkassen zahlen eine Prämie bis 300 Euro, wenn ein gesunder Lebensstil nachgewiesen wird. Auf Internetportalen wie www.krankenkassen.de können Studenten umfassend vergleichen und den Krankenkassenwechsel online beauftragen.

Übrigens: Zusatzlich zu den Beiträgen zur Krankenversicherung zahlen Studenten in die Pflegeversicherung ein. Auch diese wird ab 1. April teurer. Von bisher 9,98 Euro steigt der Beitrag auf mindestens 11,64 Euro. Studenten über 23 Jahre ohne Kinder zahlen 13,13 Euro, statt wie bisher 11,64 Euro.

Weitere Informationen zur studentischen Krankenversicherung im Jahr 2011: www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/student/

Redaktion Krankenkassen.de
Euro-Informationen - Agentur für Verbraucherkommunikation
Zionskirchstr. 23
10119 Berlin-Mitte

Krankenkassen.de ist ein unabhängiges Informationsportal zum Thema Krankenkassen. Verbraucher können sich umfassend über gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung informieren. Neben einer ausführlichen Darstellung des Systems der Krankenversicherung in Deutschland gibt es Porträts zu einzelnen Anbietern. Das Portal bietet täglich aktuelle Nachrichten und ausführliche Themendossiers zu Entwicklungen im Gesundheitssystem. Mit dem Krankenkassen-Wechselservice können Versicherte online ihre Krankenkasse wechseln. Die Website www.krankenkassen.de wird erstellt von Euro-Informationen – Agentur für Verbraucherkommunikation in Berlin.

Quelle: openPR

Meistgelesene Krankenkassen News