Sonntag, 23. Oktober 2011

1. Klasse statt Kasse – Die besten Privaten: uniVersa erhält Bestnote im PKV-Leistungs-Rating von Euro

Private Krankenversicherer bieten bessere medizinische Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Doch das Kleingedruckte hält nicht immer, was die Werbung verspricht. Das Wirtschaftsmagazin Euro hat in der aktuellen Ausgabe 10/2011 die wichtigsten Bestandteile eines privaten Krankenversicherungsschutzes untersucht. In dem umfangreichen Test kamen insgesamt 54 Leistungskriterien im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich sowie beim Krankentagegeld auf den Prüfstand. Bester Anbieter im PKV-Leistungs-Rating wurde bei Männern und Frauen die uniVersa Krankenversicherung a.G. mit „5 Sternen“. Bei bis zu 34 von 54 Teilbewertungen erreichte die älteste private Krankenversicherung Deutschlands jeweils die beste Bewertung. Im Gesamtergebnis wurde sie bei Männern mit der Euro-Versicherungsnote 1 sowie bei Frauen mit der Note 2 ausgezeichnet. Als Besonderheit bietet die uniVersa für PKV-Versicherte ein offensives Tarifwechselrecht. Bestandskunden können darüber jederzeit ihr Preis-Leistungs-Verhältnis optimieren und aus 222 Tarifalternativen ihren Versicherungsschutz individuell ohne erneute Gesundheitsprüfung zusammenstellen. Über das Einkommenssicherungskonzept „unisafe HQ“ wird zudem ein nahtloser Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente angeboten. Hier kann es sonst, aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, zu einer unerwarteten Versorgungslücke mit existenzbedrohenden Folgen kommen.

uniVersa Versicherungen
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90489 Nürnberg
Stefan Taschner
Pressesprecher
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Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 6.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

Quelle: openPR

Sonntag, 25. September 2011

Diskussion um steigende PKV Beiträge im Alter

Viele Versicherte der privaten Krankenversicherung sind im Alter von hohen Beiträgen betroffen. Gerade die Beitragssteigerungen der PKV gestattet dem Privatversicherten das Sonderkündigungsrecht zu und damit einen Wechsel des Tarifes oder auch der Versicherungsgesellschaft. Detaillierte Informationen zu den Wechselmöglichkeiten und Sparpotentialen gegen Beitragserhöhungen, können Sie nachlesen unter:
private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/wechsel-2

Das Thema Beitragserhöhungen in der Krankenvollversicherung ist derzeit wieder Bestandteil der politischen Auseinandersetzung, insbesondere wenn es um das Krankenversicherungssystem in Deutschland geht.

Forderungen der Politik

Obgleich sowohl die SPD als auch die Linke sich stark macht für die Einführung einer Bürgerversicherung, haben jedoch auch die Befürworter der Krankenvollversicherungen Veränderungen in der PKV gefordert. Anders als SPD und Linke, fordert so die FDP mehr Transparenz. Die Forderungen werden jedoch mit dem Hintergrund ausgesprochen, die private Krankenversicherung zu erhalten und die Angreifbarkeit des Systems zu verringern. So fordert Innenminister Bahr (FDP) insbesondere die starken Beitragssteigerungen im Alter zu überdenken. Gerade bei diesem Thema sieht der Politiker schnellen Handlungsbedarf aufgrund der Tatsache, dass gerade die älteren Versicherten dann später in Krankenversicherungstarife wechseln müssten, welche weniger Leistungen bieten. Und genau hier sehen Kritiker eine Ungerechtigkeit, wenn Versicherte für bestimmte Leistungen in jungen Jahren bezahlt haben, diese im Alter jedoch nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. In welche Richtung sich die private Krankenversicherung entwickelt bleibt weiterhin abzuwarten. Gegebenenfalls könnte deutlich werden, dass die Private Krankenversicherung ein deutlich teureres Krankenversicherungssystem darstellt und damit auch nur einer kleinen Bevölkerungsgruppe zukünftig zur Verfügung steht.

Aktuelle Beitragssteigerungen der Versicherer

Das Thema gewinnt derzeit wieder an Relevanz, da üblicherweise in der zweiten Jahreshälfte die Beitragserhöhungen für das kommende Jahr bekannt gegeben werden. In diesem Jahr haben sich jedoch auffallend viele Versicherer für stabile Beiträge bis zum Ende 2012 ausgesprochen. Lediglich eine Hand voll Versicherungsgesellschaften hat Beitragssteigerungen kommuniziert. Die derzeitige Beitragsstabilität vieler Versicherer könnte auch mit der zukünftigen Einführung der Unisex Tarife in Verbindung stehen. Diese müssen ab 2013 zur Wirkung kommen.

Kontakt
Arbeitskreis Krankenversicherungen
Silke Hansen
Gneisenaustr. 88
10961 Berlin
E-Mail: s.hansen(at)private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org
Tel.: 017670259152

Der Arbeitskreis Krankenversicherungen stellt unter der Seite private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org ein unabhängiges Informationsportal zum Thema Gesundheitsabsicherung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Das Portal wird von einer Gruppe Experten zum Thema Krankenversicherungen betreut und ist in erster Linie für die Informationsrecherche für private Verbraucher erstellt worden. Der Arbeitskreis Krankenversicherungen verfolgt heute das Ziel Menschen in Deutschland umfassend, unabhängig und Verbraucherorientiert über die komplexen Themen der Krankenversicherung zu Informieren und Unterstützung zu bieten bei relevanten Entscheidungen.

Quelle: openPR

Sonntag, 11. September 2011

PKV Beitragserhöhung bei der Gothaer ab 2012

In den vergangenen Wochen haben bereits eine Reihe von Gesellschaften der Krankenvollversicherung Stellung genommen zu den zukünftigen Beitragsentwicklungen für die Tarife der privaten Krankenversicherung. Die Gothaer Krankenversicherung hat nun verkündet, dass die Beiträge für eine Reihe von Tarifen zum 01.01.2012 angehoben werden. Gleichzeitig wurde bekannt, dass es hierbei auch zu Beitragssteigerungen von 20 bis 30 Prozent kommen kann. Die in den Tarifen der Gothaer Versicherung Versicherten Mitglieder müssen daher mit zum Teil erheblichen Beitragssteigerungen rechnen.

Geplante Beitragsanpassungen
Durchschnittlich sollen die Erhöhungen der Prämien bei der Gothaer bei etwa 10 Prozent für männliche Versicherte liegen. Für weibliche Privatversicherte würde die Steigerung sich bei durchschnittlich acht Prozent wiederfinden. Damit sind die Versicherten der Gothaer binnen 24 Monaten zum zweiten Mal von zwei teils erheblichen Beitragssteigerungen betroffen. Für 2010 wurden Prämiensteigerungen von bis zu 40 Prozent bereits erhoben.

Bezüglich der betroffenen Tarife beziehen sich die Beitragsanpassungen insbesondere auf sogenannte Großschadentarife.

Die bereits veröffentlichten Beitragsentwicklungen anderer Gesellschaften
Analog zu den Beitragssteigerungen der Gothaer, hat sich auch der Deutsche Ring geäußert. Hier müssen die Mitglieder ebenfalls mit Beitragserhöhungen ab dem 1. Januar 2012 rechnen. Von den Prämiensteigerungen können insbesondere die Tarife Classic, Classic +, Comfort und Comfort+ betroffen sein.

Demgegenüber haben sich jedoch auch bereits einige Versicherungsgesellschaften dazu entschlossen die Beiträge bis zum 31.12.2012 stabil zu halten. Hier können sich die Versicherten zumindest für die kommenden fünf Quartale auf stabile Prämien freuen.

Zu den Versicherern, welche die überwiegenden Tarife von Beitragserhöhungen verschonen möchten, gehört die Hallesche, welche soeben erst von Assekurata mit der Bewertung A+ eine sehr gute Bewertung erhielt. Die DKV sprach für eine Reihe von Tarifen für die Vollversicherung ebenfalls eine Beitragsgarantie bis zum 31.12.2012 aus. Daneben hat sich auch bereits die Allianz zu den Beitragsentwicklungen geäußert. Der Versicherungskonzern hat hierbei bereits für die Tariflinie AktiMed ebenfalls entsprechende Beitragsgarantien ausgesprochen. Die Tariflinie AktiMed bietet den Versicherten der Allianz einen Einsteigertarif, den Standardschutz und die Premiumabsicherung. Die Beitragsgarantie gilt für alle genannten Kategorien.

Es darf gespannt auf die Ankündigungen weiterer Gesellschaften gewartet werden. Denn gerade für die Versicherten ergeben sich bei Beitragserhöhungen besondere Rechte hinsichtlich des Sonderkündigungsrecht und der Wechselmöglichkeiten.

Arbeitskreis Krankenversicherungen
Silke Hansen
Gneisenaustr. 88
10961 Berlin
E-Mail: s.hansen(at)private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org
Tel.: 017670259152

Der Arbeitskreis Krankenversicherungen stellt unter der Seite private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/ ein unabhängiges Informationsportal zum Thema Gesundheitsabsicherung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Das Portal wird von einer Gruppe Experten zum Thema Krankenversicherungen betreut und ist in erster Linie für die Informationsrecherche für private Verbraucher erstellt worden. Insbesondere den Themen Preise und Leistungen widmet sich der Arbeitskreis Krankenversicherungen und stellt diesbezüglich die Tarife den Beiträgen übersichtlich gegenüber unter: private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/pkv-preisvergleich/.

Der Arbeitskreis Krankenversicherungen verfolgt heute das Ziel Menschen in Deutschland umfassend, unabhängig und Verbraucherorientiert über die komplexen Themen der Krankenversicherung zu Informieren und Unterstützung zu bieten bei relevanten Entscheidungen.

Quelle: openPR

Sonntag, 3. Juli 2011

Schuldenfalle private Krankenversicherung: Hartz-IV-Empfänger bleiben auf Kosten sitzen

Agentur für Arbeit bestätigt: Trotz Januar-Beschluss keine rückwirkende Kostenerstattung in der PKV

Im Januar dieses Jahres gab es endlich ein Urteil, das Klarheit schaffte: Die Beiträge privat versicherter ALG-II-Empfänger werden vollständig übernommen – soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Das Urteil gilt nicht rückwirkend. Die bis zum Januar von vielen Hartz-IV-Empfängern gezahlten oder sogar häufig auch als Schulden angehäuften Differenzbeträge werden nicht erstattet, viele bleiben somit auf den Kosten sitzen. Das wurde laut dem Verbraucherportal www.1a-krankenversicherung.de nun nochmal von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestätigt. Allein für Versicherte, die vor dem Urteil gegebenenfalls Einspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben, gibt es Hoffnung.

Der Hintergrund: Bis zu dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts Anfang 2011 wurde nur der Höchstbetrag von 131 Euro für ALG-II-Empfänger – ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert – übernommen. Das Problem: Privatversicherte dürfen seit 2009 bei Bezug von ALG II nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge, teilweise doppelt so hoch wie die vom Amt übernommenen 131 Euro, mussten weiterhin in voller Höhe von den Hartz-IV-Empfängern bezahlt werden. So entstand eine empfindliche Deckungslücke, die nicht selten zwischen 100 bis 150 Euro im Monat lag und viele Versicherte zu einer Anhäufung von Schulden zwang.

„Uns wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass auch im Hinblick auf knappe Kassen seitens der Leistungsträger rückwirkend keine Erstattungen von Beiträgen zu erwarten sind. Für die Arbeitsagentur ist allein der Zeitpunkt des Urteils im Januar ausschlaggebend“, so der Geschäftsführer Frank Geldschläger vom Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Chancen auf eine Erstattung räumt Geldschläger einzig den Privatversicherten ein, die schon vor dem Urteil vorsorglich Einspruch bei der ARGE oder dem Jobcenter eingelegt haben. Da jeder Widerspruch letztlich eine Einzelfallprüfung ist, wird dieser Prozess wohl aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Weitere Infos rund um die private Krankenversicherung für Arbeitslose www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung...

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Über 1A Krankenversicherung
1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Verbraucherportal und befasst sich mit den Themen Krankenversicherung und Gesundheit. Zu den Services zählen tagesaktuelle Nachrichten und allgemein verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen. Besucher haben unter www.1a-krankenversicherung.de/vergleich zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die Möglichkeit, die passende gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden. Außerdem finden die Verbraucher kompakte Informationen, darunter aktuelle Urteile, Studien oder Ratgeber zur Sozialversicherung.

Quelle: openPR

Samstag, 4. Juni 2011

PKV: Gerichtsurteil bestätigt Notwendigkeit guter Beratun

Versicherungsgesellschaften kommunizieren ziemlich viel. Oft ist das hilfreich, manchmal auch nicht. Aber bestimmte Dinge müssen Versicherte einfach wissen. Insbesondere bei der privaten Krankenversicherung gilt, dass es Informationen gibt, die für die Kunden von Bedeutung sind. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Versicherungsgesellschaften auch dazu verpflichtet sind, ihren Kunden all das mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil festgestellt. Für die Versicherten bedeutet dieses Urteil, dass ein verlässlicher und kompetenter Berater in allen Versicherungsfragen von größter Bedeutung ist.

Nicht jede Information kommt beim Kunden an

Das Oberlandesgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine private Krankenversicherung keine Rechtsschutzversicherung ist. Für diese Information benötigt man normalerweise keinen Richter, aber für die Versicherten bedeutet das durchaus Konsequenzen. So ist keine Krankenversicherung verpflichtet, die Kunden auf den Wegfall vom Beihilfeanspruch der Kinder zu informieren. Zwar sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Krankenversicherer seine Kunden nach seinen „Bedürfnissen befragen und zu beraten“ habe. Im Falle der Beihilfe sah das Gericht aber kein Fehlverhalten der Versicherung. Ein Kunde hatte seine Gesellschaft auf Schadensersatz verklagt. Und verloren.

Beratung: ja – Überwachung: nein

Das Urteil bringt einen wesentlichen Unterschied auf den Punkt. Die Versicherer sollen zwar ihre Kunden hinsichtlich von Angeboten oder Veränderungen beraten und sie sollen sich auch nach seiner Zufriedenheit erkundigen. Rechtsschutz gehört aber nicht zu ihren Pflichten. Genau das wäre aber laut Gericht der Fall gewesen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Tarif ihres Kunden überwacht hätte, um auf den Wegfall des Beihilfeanspruchs hinzuweisen. Vielmehr hätte der Kunde sich selbst informieren müssen oder der Dienstherr auf die neue Situation hinweisen müssen. Die Quintessenz dieses Urteils ist eindeutig. Wer sich privat versichert, sollte auch nach der Vertragsunterzeichnung weiterhin einen unabhängigen Berater an seiner Seite haben.

Schauen Sie doch selbst und fordern unter www.OnlinePKV24.de noch ihr Angebot heute an.

Finanz-& Versicherungsmakler
Michael Liebmann
Finanzfachwirt (FH)
77830 Bühlertal
Katzenbachstrasse 5
Tel. 07223-971753
Fax. 07223-971754
Email: liebmann(at)onlinepkv24.de
Internet: www.onlinePKV24.de
Ansprechpartner: Michael Liebmann

über Finanz- & Versicherungsmakler Michael Liebmann
Finanz-& Versicherungsmakler ist seit über 20 Jahren für seine Kunden tätig. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der privaten Krankenversicherung, betrieblichen Versicherungen und im Kapitalanlagebereich. Als gelernter Versicherungskaufmann berät er seine Kunden bzw. angehenden Kunden in diesen Bereichen. Vor einigen Jahren hat er ein berufsbegleitendes Studium zum Finanzfachwirt (FH) erfolgreich abgeschlossen. Diese Weiterbildung wurde gemacht damit die Kunden noch besser und umfangreicher beraten werden können. Gerade im Bereich der Kapitalanlagen ist das erworbene Fachwissen immer wichtiger. www.OnlinePKV24.de

Quelle: openPR

Sonntag, 15. Mai 2011

Profitieren private Krankenversicherungen von Zusatzbeiträgen?

Zusatzbeiträge versetzten den Versicherungsmarkt 2010 in Bewegung. Private Krankenversicherungen können davon profitieren.

Unerfreuliche Meldungen über Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmten die Schlagzeilen der letzten Monate im Gesundheitswesen. Nach Ankündigung und Vollzug der zusätzlichen Erhebung durch zunächst dreizehn Krankenkassen hat ein ungeheuerlicher und so nicht vorausgesehener Exodus bei den betroffenen Kassen stattgefunden. Nach allgemeinen Hochrechnungen sollen bereits mehrere hunderttausend Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt haben. Dieser Trend forderte auch dahingehend ihren Tribut, als dass mehrere gesetzliche Krankenkassen in existenzielle Notlagen gerieten, da die wechselnden Kunden in aller Regel die jungen und gesunden Mitglieder sind, die das System stützen. Profitieren konnten bis dato insbesondere gesetzliche Krankenkassen, die auf eine Erhebung zunächst verzichtet haben. Vorsicht ist dennoch geboten. Gesundheitsexperten rechnen damit, dass spätestens in 2012 nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden. Dabei bleibt es auch nicht bei den bis zum Jahresablauf geltenden pauschalen acht Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform obliegt den Kassen seit Januar 2011 die freie Entscheidung bezüglich der Höhe des zu erhebenden Zusatzbeitrags.

Das real ablaufende „Experiment“ mit der kleinen Kopfpauschale lehrt zudem, dass Versicherte bei transparenten und direkt anfallenden Zusatzkosten wesentlich empfindlicher und konsequenter reagieren als bei einer prozentualen Erhöhung des Beitragssatzes. Hier liegt in der näheren Zukunft ein erhebliches Risikopotential für alle gesetzlichen Krankenkassen, da möglicherweise eine staatliche Reform des Gesundheitswesens ansteht. Erwägt werden Kopfpauschalenmodelle und transparentere Kostenstrukturen.

Private Krankenversicherungen profitieren von den Beitragserhöhungen in den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Negativ-Schlagzeilen über Gesundheitsreform und Gesundheitsfonds. Etliche Personen wechselten allein 2010 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Insgesamt betrug der Zuwachs an neuen vollversicherten Personen fast 2%. Mittlerweile zählt die Gemeinschaft der privat Versicherten knapp neun Millionen Mitglieder. Zudem haben die privaten Krankenversicherungen die Finanzkrise offensichtlich ohne Probleme gemeistert und konnten kapitaldeckend wirtschaften.

Dennoch sind auch die privaten Krankenversicherungen von den stetig steigenden Kosten für das Gesundheitssystem nicht unabhängig. Teurere Forschung und Spitzenmedizin, demographischer Wandel, Lohnentwicklung im Gesundheitssektor, mehr Unfälle in Sport und Freizeit, immer mehr und teurere Medikamente sowie steigende Ansprüche der Patienten zwingen auch sie zu Beitragsanpassungen.

Starke Leistungskürzungen in der Vergangenheit bei den gesetzlichen Krankenkassen machen eine den eigenen Bedürfnissen genügende uneingeschränkte Versorgung für gesetzlich Versicherte auf Dauer jedoch immer unwahrscheinlicher. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel eine bessere und intensivere Versorgung. Im Gegensatz zu den gesetzlich versicherten Patienten profitieren Privatpatienten zudem oftmals direkt von den neuesten Entwicklungen im medizinischen Bereich. Vergleiche zeigen, dass Behandlungen früher und häufiger verordnet werden. Das Spektrum reicht von der Erstattung nicht-budgetierter einfacher Massagen und Krankengymnastik über moderne Lasik-Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit der Augen bis hin zu sehr kostspieligen und neuartigen Therapieformen bei schweren Erkrankungen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen hier lediglich, was ihrer Ansicht nach „notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wird die private Krankenversicherung daher immer mehr zu einer beachtenswerten Alternative. Eine private Krankenversicherung bietet im Vergleich oftmals ein höheres Leistungsniveau bei niedrigeren Beiträgen. Versicherte können bis zu mehreren hundert Euro monatlich sparen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich der Versicherte früh genug für eine private Krankenversicherung entscheidet. Je jünger der Versicherte beim Wechsel ist, desto günstigere Konditionen sind möglich. Denn der Versicherer legt einen Teil der in jüngeren Jahren eingezahlten Beiträge an, um die zu erwartenden Mehrkosten in der medizinischen Altersversorgung abzudecken. Bei einem späteren Eintritt in die PKV fehlen entsprechende Altersrückstellungen und müssen durch höhere monatliche Beiträge ausgeglichen werden. Da die PKV-Beiträge im Gegensatz zu denen der GKV unabhängig vom Einkommen sind, können insbesondere gut Verdienende mit relativ jungem Eintrittsalter finanziell vom Eintritt in eine private Krankenversicherung enorm profitieren.

JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt)
Haspelstraße 1
35037 Marburg
Tel.: 06421-1685500
Fax: 06421-1685480
E-Mail: presse(at)versicherungen-deutschland.de
www.versicherungen-deutschland.de

Versicherungen-Deutschland.de ist eine Unternehmung der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Marburg. Sie bietet auf ihrem Internetportal grundlegende Informationen zu folgenden Themenbereichen: Riester-Rente, Rürup-Rente (Basisrente), Betriebliche Altersvorsorge, Sofortrente und Auszahlplan, Lebensversicherung und Rentenversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung, Britische Lebensversicherung und Britische Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung, Private Krankenversicherung.

Quelle: openPR

Donnerstag, 28. April 2011

Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen

Versicherte müssen für Behandlungen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abdeckt, in der Regel selbst aufkommen. Bei privaten Versicherungen ist dagegen vertraglich geregelt, welche Leistungen übernommen werden. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de erklärt, worauf Versicherte achten sollten.

Da den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ein relativ enger Rahmen gesetzt ist, müssen Versicherte die Kosten für bestimmte Behandlungen entweder teilweise oder komplett selbst tragen. Die Übernahme einer Heilbehandlung ( www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/heilbehandlung/ ) durch die Krankenkasse setzt eine ärztliche Verschreibung voraus. Außerdem müssen die entsprechenden Behandlungen im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sein.

Zu den Heilbehandlungen zählen zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik oder auch Sprachtherapien. Gesetzlich Versicherte müssen zehn Prozent der Heilkosten selbst übernehmen, außerdem fällt für jedes eingelöste Rezept eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro an. Welche Leistungen eine private Krankenversicherung abdeckt, ist individuell im Vertrag festgelegt.

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten ein Rezept, das sie für eine Heilbehandlung vom Arzt erhalten, in jedem Fall möglichst schnell einlösen. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Versicherer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung infrage stellen und der Patient die Kosten trotz Verschreibung selbst trägt.

Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/heilbehandlungen-nur-teils-von-krankenkassen-uebernommen/338354.html

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de

Private-krankenversicherung.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal twitter.com/vergleichpkv. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.

Quelle: openPR

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