Gesundheitsreform 2011 – Steigerung der Krankenversicherungsbeiträge für Angestellte
Mit der Gesundheitsreform 2011 wurde beschlossen, dass die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% steigen. Der Arbeitgeberanteil bleibt hiervon jedoch unberührt. Somit steigt der Arbeitnehmeranteil von 7,6% auf 8,2%. Zukünftige Kostensteigerungen tragen die GKV-Versicherten bedingt durch die Einfrierung des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung auf 7,3% allerdings alleine.
Nicht zu vergessen sind hierbei die eventuell anfallenden Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Erreichen diese mit der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds keine Kostendeckung, sonder eine –Überschreitung, darf die Kasse einen Zusatzbeitrag der Versicherten erheben. Dieser ist auch ausschließlich durch die Arbeitnehmer zu zahlen.
Zusätzlich entfallen Wahlleistungen wie z.B. Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld etc. Diese kann der GKV-Versicherte nur noch über die private Krankenversicherung absichern.
Die Gesundheitsreform 2011 gibt somit Angestellten kein Anlass zur Freude!
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Qualitura GmbH
Im Setzling 35
61440 Oberursel
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Quelle: openPR
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