Mittwoch, 9. November 2011

PKV: Wie man Einfluss auf die Prämie nehmen kann

Passende Tarife reduzieren die Kosten der Krankenversicherung

Bestimmte Faktoren spielen bei der Beitragsfindung in der privaten Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Diese sind das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand des Versicherten. Versicherte, die Wert auf eine günstige Prämie legen, können nur über ihre Tarifauswahl Einfluss auf den Betrag nehmen.

Tarif wechseln oder Leistungen beschränken

Grundsätzlich kann jeder Versicherte innerhalb seines Assekuranzunternehmens die Tarife wechseln. Zum einen um verbesserte Leistungen zu bekommen, zum anderen um den Leistungsumfang zu reduzieren, und damit zu sparen. Zudem sollten auch Tarifbestandteile auf den Prüfstand, die eher zum Luxus zählen, wie Kurtagegelder oder das Krankenhaustagegeld. Auf einige Leistungsbestandteile kann der Versicherte daher verzichten, ohne größere Einschränkungen beim Versicherungsschutz in Kauf nehmen zu müssen. Dies gilt beispielsweise auch, falls im Krankenhaus ein Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung vereinbart wurde.

Manchmal bieten Versicherer auch gänzlich neue Tarife an, die bei einem vergleichbaren Leistungsumfang dennoch günstiger sind. Für ein paar Euro weniger lohnt sich ein Wechsel meist nicht, da bei jungen Tarifen die längerfristig Prämienentwicklung noch nicht ganz sicher ist. Dennoch lassen sich über diesen Weg Einsparungen erzielen, und zudem gehen die Altersrückstellungen beim Versicherungsunternehmen nicht verloren. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung muss der Versicherungsnehmer in der Regel nicht befürchten, denn eine solche steht nur dann an, wenn der Krankenversicherungstarif Mehrleistungen enthält.

Sparen durch Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife

Versicherer sehen ein kostenbewusstes Verhalten ihrer Kunden gern. Aufgrund dessen bieten sie Versicherten die Möglichkeit an, durch das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung beziehungsweise einer höheren Selbstbeteiligung ihren Krankenkassenbeitrag zu senken. Dafür in Frage kommen die Versicherungsbestandteile "ambulant" oder "zahnärztliche Leistungen". Das heißt bei einem Selbstbehalt von beispielsweise 1.000 Euro zahlt zunächst der Versicherte bis zu der vertraglich fixierten Grenze die Arztrechnung, und die Kosten darüber hinaus übernimmt die Versicherung. Eine andere Variante legt fest, dass der Versicherte von jeder Arztrechnung beispielsweise einen prozentualen Anteil - beispielsweise 10 Prozent - übernehmen muss. Allerdings besteht hierbei natürlich ein nicht ganz zu kalkulierendes Kostenrisiko: Würden für eine teure Zahnbehandlung 15.000 Euro anfallen, so müsste der Versicherte 1.500 Euro davon selbst tragen. Insoweit ist die Selbstbeteiligung mit einer festen Grenze die meist bessere Wahl.

Sogenannte Beitragsrückerstattungstarife sind besonders für Kunden mit einer robusten Gesundheit interessant. Dabei erhält der Versicherte, falls er in einem Jahr keinen Arztbesuch hatte, entweder einen Teil der Prämie des letzten Jahres zurück, oder der Versicherer senkt den Jahresbeitrag entsprechend. Selbst wenn der Versicherte einen Arzt aufgesucht hat, erhält er eine Beitragserstattung, vorausgesetzt er übernimmt die Kosten dafür. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Rechnung geringer ausfällt als die Rückgewähr. Je länger die Anzahl der leistungsfreien Jahre, desto höher fällt auch die Beitragsrückerstattung aus.

Beitragsentlastungsprogramme

Für einige privat krankenversicherte Rentner wird es finanziell eng: Trotz der Altersrückstellungen steigen die Prämien, so dass dies für sie eine Belastung darstellt. Doch die privaten Krankenkassen haben das Problem inzwischen erkannt und bieten Beitragsentlastungsprogramme an. Nimmt der Versicherte daran teil, muss er bereits vor der Rentenzeit einen Mehrbeitrag leisten, der dann im Alter als zusätzliche Rückstellung die zu zahlende Prämie reduziert. Hierbei gilt: Je früher die Teilnahme, desto größer die Beitragersparnis im Alter. Beitragsentlastungsprogramme sind als Teil der Krankenvollversicherung durch den Arbeitgeber zuschussfähig - dieser, übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten.

HypoStar GmbH
Michael Lorenz
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Hypostar ist ein Webportal für private Baufinanzierungen. Mit dem Baufinanzierungsrechner der Hypostar können Interessierte ihre Finanzierung kostenlos und unverbindlich berechnen. Ein Netzwerk von mehr als 1.000 auf Baufinanzierungen spezialisierte Finanzexperten berät die Kunden in allen Fragen, findet das für sie günstigste Angebot und begleitet sie bis zum Vertragsabschluss. Banken, Vertrieben und Versicherungsgesellschaften bietet Hypostar ihre speziell entwickelte Baufinanzierungssoftware. www.hypostar.de

Quelle: openPR

Welche Krankenkasse ist die Richtige?

Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen sind Zusatzbeiträge längst gang und gäbe, bei Behandlungen muss man immer häüfiger Zuzahlungen leisten und die 10 Euro pro Quartal kommen ohnehin dazu. Nachdem im Sommer 2011 dann auch noch die CityBKK Pleite ging und jetzt mit der BKK für Heilberufe die zweite gesetliche Krankenkasse vor der Zahlungsunfähigkeit steht und abgewickelt wird, fragen sich die Versicherten zu Recht, welche Krankenversicherung in den nächsten Jahren noch für eine optimale Gesundheitsversorgung steht.

Dabei steht für Besserverdiener sowie Selbstständige erst einmal die Frage, ob man sich überhaupt gesetzlich versichern sollte oder eine PKV nicht viel mehr Sinn macht. Beachten sollte man hier vor allem, dass die anfangs günstigen Beiträge dort mit den Jahren steigen und das teilweise nicht zu knapp. Zudem müssen Kinder dort kostenpflichtig mitversichert werden, sofern das Einkommen des in der PKV versicherten höher ist als das des möglicherweise gesetzlich versicherten Partners. Demgegenüber stehen aber vor allem meist bessere Leistungen, so dass sich die Wahl gut überlegt werden muss.

Aber auch bei den GKV gibt es große Unterschiede, denn einige von ihnen arbeiten wirtschaftlich und verlangen daher auch in den nächsten Jahren keine Zusatzbeiträge. Zudem können diese gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa die IKK Südwest Direkt, auch weitere Leistungen bezahlen, die möglicherweise von GKVs in den roten Zahlen nicht mehr getragen werden. Ein Wechsel sollte aber immer gut überlegt sein, da man sich damit für einen längeren Zeitraum an die neue Versicherung bindet. Um schon einmal vorab Fragen & Antworten zur Krankenversicherung zu finden, eignet sich das Internet hervorragend.

Sonntag, 23. Oktober 2011

1. Klasse statt Kasse – Die besten Privaten: uniVersa erhält Bestnote im PKV-Leistungs-Rating von Euro

Private Krankenversicherer bieten bessere medizinische Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Doch das Kleingedruckte hält nicht immer, was die Werbung verspricht. Das Wirtschaftsmagazin Euro hat in der aktuellen Ausgabe 10/2011 die wichtigsten Bestandteile eines privaten Krankenversicherungsschutzes untersucht. In dem umfangreichen Test kamen insgesamt 54 Leistungskriterien im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich sowie beim Krankentagegeld auf den Prüfstand. Bester Anbieter im PKV-Leistungs-Rating wurde bei Männern und Frauen die uniVersa Krankenversicherung a.G. mit „5 Sternen“. Bei bis zu 34 von 54 Teilbewertungen erreichte die älteste private Krankenversicherung Deutschlands jeweils die beste Bewertung. Im Gesamtergebnis wurde sie bei Männern mit der Euro-Versicherungsnote 1 sowie bei Frauen mit der Note 2 ausgezeichnet. Als Besonderheit bietet die uniVersa für PKV-Versicherte ein offensives Tarifwechselrecht. Bestandskunden können darüber jederzeit ihr Preis-Leistungs-Verhältnis optimieren und aus 222 Tarifalternativen ihren Versicherungsschutz individuell ohne erneute Gesundheitsprüfung zusammenstellen. Über das Einkommenssicherungskonzept „unisafe HQ“ wird zudem ein nahtloser Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente angeboten. Hier kann es sonst, aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, zu einer unerwarteten Versorgungslücke mit existenzbedrohenden Folgen kommen.

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg
Stefan Taschner
Pressesprecher
Telefon: (0911) 5307-1698
Telefax: (0911) 5307-1676
E-Mail: presse(at)universa.de
Internet: www.universa.de/presse

Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 6.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

Quelle: openPR

Sonntag, 25. September 2011

Diskussion um steigende PKV Beiträge im Alter

Viele Versicherte der privaten Krankenversicherung sind im Alter von hohen Beiträgen betroffen. Gerade die Beitragssteigerungen der PKV gestattet dem Privatversicherten das Sonderkündigungsrecht zu und damit einen Wechsel des Tarifes oder auch der Versicherungsgesellschaft. Detaillierte Informationen zu den Wechselmöglichkeiten und Sparpotentialen gegen Beitragserhöhungen, können Sie nachlesen unter:
private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/wechsel-2

Das Thema Beitragserhöhungen in der Krankenvollversicherung ist derzeit wieder Bestandteil der politischen Auseinandersetzung, insbesondere wenn es um das Krankenversicherungssystem in Deutschland geht.

Forderungen der Politik

Obgleich sowohl die SPD als auch die Linke sich stark macht für die Einführung einer Bürgerversicherung, haben jedoch auch die Befürworter der Krankenvollversicherungen Veränderungen in der PKV gefordert. Anders als SPD und Linke, fordert so die FDP mehr Transparenz. Die Forderungen werden jedoch mit dem Hintergrund ausgesprochen, die private Krankenversicherung zu erhalten und die Angreifbarkeit des Systems zu verringern. So fordert Innenminister Bahr (FDP) insbesondere die starken Beitragssteigerungen im Alter zu überdenken. Gerade bei diesem Thema sieht der Politiker schnellen Handlungsbedarf aufgrund der Tatsache, dass gerade die älteren Versicherten dann später in Krankenversicherungstarife wechseln müssten, welche weniger Leistungen bieten. Und genau hier sehen Kritiker eine Ungerechtigkeit, wenn Versicherte für bestimmte Leistungen in jungen Jahren bezahlt haben, diese im Alter jedoch nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. In welche Richtung sich die private Krankenversicherung entwickelt bleibt weiterhin abzuwarten. Gegebenenfalls könnte deutlich werden, dass die Private Krankenversicherung ein deutlich teureres Krankenversicherungssystem darstellt und damit auch nur einer kleinen Bevölkerungsgruppe zukünftig zur Verfügung steht.

Aktuelle Beitragssteigerungen der Versicherer

Das Thema gewinnt derzeit wieder an Relevanz, da üblicherweise in der zweiten Jahreshälfte die Beitragserhöhungen für das kommende Jahr bekannt gegeben werden. In diesem Jahr haben sich jedoch auffallend viele Versicherer für stabile Beiträge bis zum Ende 2012 ausgesprochen. Lediglich eine Hand voll Versicherungsgesellschaften hat Beitragssteigerungen kommuniziert. Die derzeitige Beitragsstabilität vieler Versicherer könnte auch mit der zukünftigen Einführung der Unisex Tarife in Verbindung stehen. Diese müssen ab 2013 zur Wirkung kommen.

Kontakt
Arbeitskreis Krankenversicherungen
Silke Hansen
Gneisenaustr. 88
10961 Berlin
E-Mail: s.hansen(at)private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org
Tel.: 017670259152

Der Arbeitskreis Krankenversicherungen stellt unter der Seite private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org ein unabhängiges Informationsportal zum Thema Gesundheitsabsicherung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Das Portal wird von einer Gruppe Experten zum Thema Krankenversicherungen betreut und ist in erster Linie für die Informationsrecherche für private Verbraucher erstellt worden. Der Arbeitskreis Krankenversicherungen verfolgt heute das Ziel Menschen in Deutschland umfassend, unabhängig und Verbraucherorientiert über die komplexen Themen der Krankenversicherung zu Informieren und Unterstützung zu bieten bei relevanten Entscheidungen.

Quelle: openPR

Sonntag, 11. September 2011

PKV Beitragserhöhung bei der Gothaer ab 2012

In den vergangenen Wochen haben bereits eine Reihe von Gesellschaften der Krankenvollversicherung Stellung genommen zu den zukünftigen Beitragsentwicklungen für die Tarife der privaten Krankenversicherung. Die Gothaer Krankenversicherung hat nun verkündet, dass die Beiträge für eine Reihe von Tarifen zum 01.01.2012 angehoben werden. Gleichzeitig wurde bekannt, dass es hierbei auch zu Beitragssteigerungen von 20 bis 30 Prozent kommen kann. Die in den Tarifen der Gothaer Versicherung Versicherten Mitglieder müssen daher mit zum Teil erheblichen Beitragssteigerungen rechnen.

Geplante Beitragsanpassungen
Durchschnittlich sollen die Erhöhungen der Prämien bei der Gothaer bei etwa 10 Prozent für männliche Versicherte liegen. Für weibliche Privatversicherte würde die Steigerung sich bei durchschnittlich acht Prozent wiederfinden. Damit sind die Versicherten der Gothaer binnen 24 Monaten zum zweiten Mal von zwei teils erheblichen Beitragssteigerungen betroffen. Für 2010 wurden Prämiensteigerungen von bis zu 40 Prozent bereits erhoben.

Bezüglich der betroffenen Tarife beziehen sich die Beitragsanpassungen insbesondere auf sogenannte Großschadentarife.

Die bereits veröffentlichten Beitragsentwicklungen anderer Gesellschaften
Analog zu den Beitragssteigerungen der Gothaer, hat sich auch der Deutsche Ring geäußert. Hier müssen die Mitglieder ebenfalls mit Beitragserhöhungen ab dem 1. Januar 2012 rechnen. Von den Prämiensteigerungen können insbesondere die Tarife Classic, Classic +, Comfort und Comfort+ betroffen sein.

Demgegenüber haben sich jedoch auch bereits einige Versicherungsgesellschaften dazu entschlossen die Beiträge bis zum 31.12.2012 stabil zu halten. Hier können sich die Versicherten zumindest für die kommenden fünf Quartale auf stabile Prämien freuen.

Zu den Versicherern, welche die überwiegenden Tarife von Beitragserhöhungen verschonen möchten, gehört die Hallesche, welche soeben erst von Assekurata mit der Bewertung A+ eine sehr gute Bewertung erhielt. Die DKV sprach für eine Reihe von Tarifen für die Vollversicherung ebenfalls eine Beitragsgarantie bis zum 31.12.2012 aus. Daneben hat sich auch bereits die Allianz zu den Beitragsentwicklungen geäußert. Der Versicherungskonzern hat hierbei bereits für die Tariflinie AktiMed ebenfalls entsprechende Beitragsgarantien ausgesprochen. Die Tariflinie AktiMed bietet den Versicherten der Allianz einen Einsteigertarif, den Standardschutz und die Premiumabsicherung. Die Beitragsgarantie gilt für alle genannten Kategorien.

Es darf gespannt auf die Ankündigungen weiterer Gesellschaften gewartet werden. Denn gerade für die Versicherten ergeben sich bei Beitragserhöhungen besondere Rechte hinsichtlich des Sonderkündigungsrecht und der Wechselmöglichkeiten.

Arbeitskreis Krankenversicherungen
Silke Hansen
Gneisenaustr. 88
10961 Berlin
E-Mail: s.hansen(at)private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org
Tel.: 017670259152

Der Arbeitskreis Krankenversicherungen stellt unter der Seite private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/ ein unabhängiges Informationsportal zum Thema Gesundheitsabsicherung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Das Portal wird von einer Gruppe Experten zum Thema Krankenversicherungen betreut und ist in erster Linie für die Informationsrecherche für private Verbraucher erstellt worden. Insbesondere den Themen Preise und Leistungen widmet sich der Arbeitskreis Krankenversicherungen und stellt diesbezüglich die Tarife den Beiträgen übersichtlich gegenüber unter: private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/pkv-preisvergleich/.

Der Arbeitskreis Krankenversicherungen verfolgt heute das Ziel Menschen in Deutschland umfassend, unabhängig und Verbraucherorientiert über die komplexen Themen der Krankenversicherung zu Informieren und Unterstützung zu bieten bei relevanten Entscheidungen.

Quelle: openPR

Sonntag, 3. Juli 2011

Schuldenfalle private Krankenversicherung: Hartz-IV-Empfänger bleiben auf Kosten sitzen

Agentur für Arbeit bestätigt: Trotz Januar-Beschluss keine rückwirkende Kostenerstattung in der PKV

Im Januar dieses Jahres gab es endlich ein Urteil, das Klarheit schaffte: Die Beiträge privat versicherter ALG-II-Empfänger werden vollständig übernommen – soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Das Urteil gilt nicht rückwirkend. Die bis zum Januar von vielen Hartz-IV-Empfängern gezahlten oder sogar häufig auch als Schulden angehäuften Differenzbeträge werden nicht erstattet, viele bleiben somit auf den Kosten sitzen. Das wurde laut dem Verbraucherportal www.1a-krankenversicherung.de nun nochmal von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestätigt. Allein für Versicherte, die vor dem Urteil gegebenenfalls Einspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben, gibt es Hoffnung.

Der Hintergrund: Bis zu dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts Anfang 2011 wurde nur der Höchstbetrag von 131 Euro für ALG-II-Empfänger – ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert – übernommen. Das Problem: Privatversicherte dürfen seit 2009 bei Bezug von ALG II nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge, teilweise doppelt so hoch wie die vom Amt übernommenen 131 Euro, mussten weiterhin in voller Höhe von den Hartz-IV-Empfängern bezahlt werden. So entstand eine empfindliche Deckungslücke, die nicht selten zwischen 100 bis 150 Euro im Monat lag und viele Versicherte zu einer Anhäufung von Schulden zwang.

„Uns wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass auch im Hinblick auf knappe Kassen seitens der Leistungsträger rückwirkend keine Erstattungen von Beiträgen zu erwarten sind. Für die Arbeitsagentur ist allein der Zeitpunkt des Urteils im Januar ausschlaggebend“, so der Geschäftsführer Frank Geldschläger vom Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Chancen auf eine Erstattung räumt Geldschläger einzig den Privatversicherten ein, die schon vor dem Urteil vorsorglich Einspruch bei der ARGE oder dem Jobcenter eingelegt haben. Da jeder Widerspruch letztlich eine Einzelfallprüfung ist, wird dieser Prozess wohl aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Weitere Infos rund um die private Krankenversicherung für Arbeitslose www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung...

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Über 1A Krankenversicherung
1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Verbraucherportal und befasst sich mit den Themen Krankenversicherung und Gesundheit. Zu den Services zählen tagesaktuelle Nachrichten und allgemein verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen. Besucher haben unter www.1a-krankenversicherung.de/vergleich zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die Möglichkeit, die passende gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden. Außerdem finden die Verbraucher kompakte Informationen, darunter aktuelle Urteile, Studien oder Ratgeber zur Sozialversicherung.

Quelle: openPR

Samstag, 4. Juni 2011

PKV: Gerichtsurteil bestätigt Notwendigkeit guter Beratun

Versicherungsgesellschaften kommunizieren ziemlich viel. Oft ist das hilfreich, manchmal auch nicht. Aber bestimmte Dinge müssen Versicherte einfach wissen. Insbesondere bei der privaten Krankenversicherung gilt, dass es Informationen gibt, die für die Kunden von Bedeutung sind. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Versicherungsgesellschaften auch dazu verpflichtet sind, ihren Kunden all das mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil festgestellt. Für die Versicherten bedeutet dieses Urteil, dass ein verlässlicher und kompetenter Berater in allen Versicherungsfragen von größter Bedeutung ist.

Nicht jede Information kommt beim Kunden an

Das Oberlandesgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine private Krankenversicherung keine Rechtsschutzversicherung ist. Für diese Information benötigt man normalerweise keinen Richter, aber für die Versicherten bedeutet das durchaus Konsequenzen. So ist keine Krankenversicherung verpflichtet, die Kunden auf den Wegfall vom Beihilfeanspruch der Kinder zu informieren. Zwar sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Krankenversicherer seine Kunden nach seinen „Bedürfnissen befragen und zu beraten“ habe. Im Falle der Beihilfe sah das Gericht aber kein Fehlverhalten der Versicherung. Ein Kunde hatte seine Gesellschaft auf Schadensersatz verklagt. Und verloren.

Beratung: ja – Überwachung: nein

Das Urteil bringt einen wesentlichen Unterschied auf den Punkt. Die Versicherer sollen zwar ihre Kunden hinsichtlich von Angeboten oder Veränderungen beraten und sie sollen sich auch nach seiner Zufriedenheit erkundigen. Rechtsschutz gehört aber nicht zu ihren Pflichten. Genau das wäre aber laut Gericht der Fall gewesen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Tarif ihres Kunden überwacht hätte, um auf den Wegfall des Beihilfeanspruchs hinzuweisen. Vielmehr hätte der Kunde sich selbst informieren müssen oder der Dienstherr auf die neue Situation hinweisen müssen. Die Quintessenz dieses Urteils ist eindeutig. Wer sich privat versichert, sollte auch nach der Vertragsunterzeichnung weiterhin einen unabhängigen Berater an seiner Seite haben.

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Finanz-& Versicherungsmakler
Michael Liebmann
Finanzfachwirt (FH)
77830 Bühlertal
Katzenbachstrasse 5
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Ansprechpartner: Michael Liebmann

über Finanz- & Versicherungsmakler Michael Liebmann
Finanz-& Versicherungsmakler ist seit über 20 Jahren für seine Kunden tätig. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der privaten Krankenversicherung, betrieblichen Versicherungen und im Kapitalanlagebereich. Als gelernter Versicherungskaufmann berät er seine Kunden bzw. angehenden Kunden in diesen Bereichen. Vor einigen Jahren hat er ein berufsbegleitendes Studium zum Finanzfachwirt (FH) erfolgreich abgeschlossen. Diese Weiterbildung wurde gemacht damit die Kunden noch besser und umfangreicher beraten werden können. Gerade im Bereich der Kapitalanlagen ist das erworbene Fachwissen immer wichtiger. www.OnlinePKV24.de

Quelle: openPR

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