Gemeinsam mit der Stiftung Warentest und dem Verbraucherzentrale Bundesverband will das Bundesgesundheitsministerium den Servicewettbewerb der Kassen stärken.
Das Bundesgesundheitsministerium hat zusammen mit der Stiftung Warentest und dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine Informationskampagne zum Servicewettbewerb der Krankenkassen gestartet. Eine Karte, etwa so groß wie ein Personalausweis, steht im Mittelpunkt der Aktion. Unter der Überschrift „Fragen Sie Ihre Krankenkasse“ führt sie wichtige Kriterien zum Service- und Leistungswettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen auf – beispielsweise gute Erreichbarkeit, Hilfe bei der Vermittlung von Arztterminen oder Kostenübernahme für Gesundheitskurse.
Rund neun Millionen Karten werden bundesweit verteilt. Darüber hinaus haben die Partner eine Broschüre entwickelt und Informationen auf ihren Internetseiten zusammengestellt. Ziel der Aktion ist es, die Versicherten für den neuen Servicewettbewerb der Kassen zu sensibilisieren. Versicherte sollen wissen, in welchen Punkten sich die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden und worauf sie achten sollten.
Dr. med. Ingo Ochlast
Geschäftsführer von MediConsult
Straße der Pariser Kommune 41
10243 Berlin
+49-30-69205924
Email: ingo(at)ochlast.com
MediConsult bietet Ihnen eine kompetente Beratung zu gesundheitspolitischen und sozialmedizinschen Fragen. Ein erfahrener Partner für die Organisation von Schulungen, Präsentationen und Vorträgen für Führungskräfte im Management und Health-Care-Bereich.
Quelle: openPR
Dienstag, 24. Februar 2009
Bietet Ihre Krankenkasse genug Service? Machen Sie den Service-Check
Im Rahmen des einheitlichen Beitragssatzes wird es für Krankenversicherte immer wichtiger, sich aktiv mit dem Service und dem Dienstleistungsangebot ihrer Krankenkasse auseinander zu setzen. Deshalb befürwortet die BKK·VBU die Aktion „Bietet Ihre Krankenkasse genug Service?“ – eine Initiative, die heute vom Bundesministerium für Gesundheit, Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Bundesverband vorgestellt wird. „Versicherte der BKK·VBU profitieren schon lange von unserer vom TÜV Thüringen mit Sehr gut zertifizierten Servicequalität“, so Andrea Galle, Vorstand der BKK·VBU. „Wir freuen uns daher auf den Service-Check. Nicht nur, um neue Mitglieder von uns zu überzeugen, sondern auch das in uns gesetzte Vertrauen zu bestätigen.“
Neben einer ausgezeichneten Servicequalität sind es Gesundheitsangebote, Zusatzleistungen und das Engagement in der Gesundheitsprävention, die die Versicherten gerne in Anspruch nehmen. „Wer gesundheitsbewusst lebt und zum Beispiel an unserem Bonusprogramm Gesund leben zahlt sich aus beteiligt, kann einen Bonus in Höhe von bis zu 250 Euro jährlich bekommen“, betont Andrea Galle. Dieses Engagement wurde neulich von der Zeitschrift Focus Money in einem unabhängigen Test bestätigt. Die BKK·VBU hat im größten deutschen Krankenkassenvergleich in zahlreichen Kategorien hervorragend abgeschnitten. Neben der Auszeichnung Beste Prävention erhielt die BKK·VBU unter anderem Top-Platzierungen in den Bereichen Modellverfahren, Gesundheitsförderung, Bonus- und Vorteilsprogramme sowie Zusatzleistungen als TOP Anbieter in der Region.
Um das hohe Servicelevel für die Versicherten noch weiter auszubauen, hat die BKK·VBU letzten Herbst mit dem Medizinischen Versorgungszentrum MediPlaza in Berlin-Mitte einen exklusiven Vertrag abgeschlossen. Versicherte können sich bei erweiterten Sprechzeiten am Abend sowie samstags, einer Terminvergabe innerhalb von drei Tagen, Präventionsmanagement, Terminservice oder einer telefonischen Hotline zu allgemeinen Gesundheitsfragen rundum betreut fühlen. Die Kooperation mit MediPlaza ergänzt hervorragend die bereits gut genutzten zusätzlichen Versorgungsangebote, wie z.B. der Verbundversorgung Berlin-Brandenburg. Die BKK·VBU wird auch 2009 in Versorgung investieren und garantiert auch unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds TOP Service und Beratung ohne Leistungseinschränkungen anbieten.
BKK·VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Sylvie Renz
Redakteurin Presse | Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0 30) 7 26 12-13 16
Fax: (0 30) 7 26 12-13 99
sylvie.renz(at)bkk-vbu.de
Die BKK·VBU mit Hauptsitz in Berlin ist mit über 287.000 Versicherten eine der größten Betriebskrankenkassen bundesweit. Die Versicherten profitieren vom Versorgungsangebot der Verbundversorgung Berlin-Brandenburg, das aus einem Netzwerk von über 300 Fachärzten, 150 Hausärzten, sechs Krankenhäusern sowie drei ambulanten Operationszentren besteht.
Neben den gesetzlichen Leistungen können BKK·VBU-Versicherte bezuschusste Präventionsprogramme, außergewöhnliche Zusatzleistungen und einer vom TÜV Thüringen mit Sehr gut zertifizierten Servicequalität in Anspruch nehmen. Weitere Informationen unter www.meine-krankenkasse.de
Quelle: openPR
Neben einer ausgezeichneten Servicequalität sind es Gesundheitsangebote, Zusatzleistungen und das Engagement in der Gesundheitsprävention, die die Versicherten gerne in Anspruch nehmen. „Wer gesundheitsbewusst lebt und zum Beispiel an unserem Bonusprogramm Gesund leben zahlt sich aus beteiligt, kann einen Bonus in Höhe von bis zu 250 Euro jährlich bekommen“, betont Andrea Galle. Dieses Engagement wurde neulich von der Zeitschrift Focus Money in einem unabhängigen Test bestätigt. Die BKK·VBU hat im größten deutschen Krankenkassenvergleich in zahlreichen Kategorien hervorragend abgeschnitten. Neben der Auszeichnung Beste Prävention erhielt die BKK·VBU unter anderem Top-Platzierungen in den Bereichen Modellverfahren, Gesundheitsförderung, Bonus- und Vorteilsprogramme sowie Zusatzleistungen als TOP Anbieter in der Region.
Um das hohe Servicelevel für die Versicherten noch weiter auszubauen, hat die BKK·VBU letzten Herbst mit dem Medizinischen Versorgungszentrum MediPlaza in Berlin-Mitte einen exklusiven Vertrag abgeschlossen. Versicherte können sich bei erweiterten Sprechzeiten am Abend sowie samstags, einer Terminvergabe innerhalb von drei Tagen, Präventionsmanagement, Terminservice oder einer telefonischen Hotline zu allgemeinen Gesundheitsfragen rundum betreut fühlen. Die Kooperation mit MediPlaza ergänzt hervorragend die bereits gut genutzten zusätzlichen Versorgungsangebote, wie z.B. der Verbundversorgung Berlin-Brandenburg. Die BKK·VBU wird auch 2009 in Versorgung investieren und garantiert auch unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds TOP Service und Beratung ohne Leistungseinschränkungen anbieten.
BKK·VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Sylvie Renz
Redakteurin Presse | Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0 30) 7 26 12-13 16
Fax: (0 30) 7 26 12-13 99
sylvie.renz(at)bkk-vbu.de
Die BKK·VBU mit Hauptsitz in Berlin ist mit über 287.000 Versicherten eine der größten Betriebskrankenkassen bundesweit. Die Versicherten profitieren vom Versorgungsangebot der Verbundversorgung Berlin-Brandenburg, das aus einem Netzwerk von über 300 Fachärzten, 150 Hausärzten, sechs Krankenhäusern sowie drei ambulanten Operationszentren besteht.
Neben den gesetzlichen Leistungen können BKK·VBU-Versicherte bezuschusste Präventionsprogramme, außergewöhnliche Zusatzleistungen und einer vom TÜV Thüringen mit Sehr gut zertifizierten Servicequalität in Anspruch nehmen. Weitere Informationen unter www.meine-krankenkasse.de
Quelle: openPR
Mittwoch, 11. Februar 2009
Private Krankenversicherung für Studenten
Neben Selbständigen, besserverdienenden Angestellten oder Beamten können sich auch Studenten privat krankenversichern. Hierzu müssen sich die zukünftigen Akademiker während der ersten drei Monate des Studiums oder nach Wegfall der Familienversicherung von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. „Aus rein finanzieller Sicht ist für Studenten der Verbleib in der gesetzlichen Kasse meist günstiger, dort liegen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung derzeit bei rund 66,- Euro im Monat“, erklärt Diplom-Ökonom und Versicherungsmakler Karsten Werksnies vom Internetportal www.young-insurance.de. Die günstigsten privaten Krankenversicherungen liegen damit zwar preislich auf Augenhöhe, die Mehrzahl der Tarife - insbesondere für Studentinnen - sind allerdings deutlich teurer. Die private Krankenversicherung kann aber durchaus eine Variante für Studenten sein, die Wert auf eine bessere ärztliche Versorgung legen und die sonst zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen für die gesetzliche Kasse auch die Kosten für private Zusatzversicherungen aufbringen müssten. Beides zusammen ist oft teurer als eine reine private Krankenvollversicherung für Studenten.
Eine andere Ausgangssituation bietet auch Wechselmöglichkeiten: Wenn die gesetzliche Kasse keinen günstigen Studententarif mehr anbietet, was nach dem 30. Lebensjahr oder nach dem 14. Semester der Regelfall ist, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung die preiswertere Alternative sein.
Komplizierter ist die Lage für Beamtenkinder: Finanziell wird es häufig problematisch für Studenten, die sich zu Beginn ihres Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit haben und über Beamtentarife der Eltern mitversichert wurden. Wenn das Studium dann nicht schon mit dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wurde und das Kindergeld endet, werden die günstigen Beihilfetarife in teurere Krankenvollversicherungstarife umgestellt. „Wir erhalten sehr viele Anfragen von Studenten, die mit 25 oder 27 Jahren auf einmal zwischen 140,- und 250,- Euro monatlich für ihre private Krankenversicherung bezahlen müssen, weil sie zu Beginn des Studiums bei dem privaten Krankenversicherer geblieben sind, bei dem auch die Eltern versichert sind. Und plötzlich wird klar, dass der Weg zurück in die günstige gesetzliche Kasse nicht mehr möglich ist, der bisherige private Krankenversicherer aber keine preiswerten Tarife für Studenten anbietet“, beschreibt Werksnies die Problematik, mit der viele Studenten konfrontiert werden. „Gerade an dieser Stelle haben wir den Versicherungsmarkt analysiert und verschiedene Tarife herausgefiltert, die für Studenten eine hervorragende Alternative darstellen. Gerade im Studium steht in der Regel nur wenig Geld zur Verfügung. Entscheidend ist daher für die Mehrheit der Studenten ein möglichst günstiger Preis für die private Krankenversicherung. Wer überdurchschnittliche Leistungen wünscht, kann diese gegen einen überschaubaren Mehrbeitrag dazu buchen. Preislich die besten Angebote gibt es bereits für rund 66,- Euro monatlich, inklusive der Pflegeversicherung. Viele junge Leute können durch einen Wechsel der Krankenversicherung während des Studiums mehr als 50% des Beitrages sparen.“
Mit steigenden Beiträgen im Alter haben die Studenten, die sich für die sehr günstigen Tarife entscheiden, dennoch nicht zu kämpfen. Mit Beendigung des Studiums und Aufnahme einer Angestelltentätigkeit oder einer vorübergehender Arbeitslosigkeit endet auch die private Krankenversicherung. Dann kehrt man als Pflichtversicherter zurück in die gesetzliche Kasse.
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Studenten, sowie ein Anfrageformular für eine unabhängige Vergleichsberechnung, finden Sie auf der Internetseite www.pkv.young-insurance.de .
Bergische Assekuranz (B•ASS)
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Tel.: 0202 - 317 13 155
Fax: 0202 - 317 13 165
www.young-insurance.de
E-Mail: info(at)young-insurance.de
Die Bergische Assekuranz wurde von den Diplom-Ökonomen Bogdan Kellinger und Karsten Werksnies als unabhängiger Versicherungsmakler gegründet. Mit der Internetpräsenz www.young-insurance.de hat sich das Unternehmen speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen und Gewerbetreibenden spezialisiert, die keine Beratung von gebundenen Versicherungsvertretern einer einzelnen Versicherungsgesellschaft wünschen, sondern anhand unabhängiger Vergleichsberechnungen preisgünstige und leistungsstarke Angebote verschiedener Unternehmen einholen möchten. Die Bergische Assekuranz verfügt über Anbindungen an mehr als 100 unterschiedliche deutsche Versicherungsgesellschaften. Für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Studenten, Auszubildende, Berufseinsteiger oder bestimmte Gewerbetreibende stehen Sondertarife zur Verfügung.
Zusätzlich werden auch alle anderen Alters- und Berufsgruppen umfassend, fair, unabhängig und kompetent beraten. Seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig werden Kunden über das Internet, telefonisch und auf dem Postwege betreut - sowohl bei der der Angebotserstellung als auch im Schadenfall. Die Stärke der Bergischen Assekuranz zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Finanz-Vergleichssoftware, werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.
Quelle: openPR
Donnerstag, 5. Februar 2009
Wahltarif der IKK Niedersachsen erhält 1. Rang durch ÖKO-TEST
ÖKO-TEST vergibt 1. Rang an die IKK Niedersachsen für ihren Krankentagegeld-Wahltarif für Selbstständige
Die Zeitschrift ÖKO-TEST hat in ihrer Januarausgabe 2009 das Thema Wahltarife für Selbstständige untersucht und dabei insgesamt 104 Wahltarife von rund 50 Krankenkassen hinsichtlich Preis und Leistung analysiert.

Getestet wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Krankengeld-Wahltarifen für Selbstständige in vier Modellfällen – bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall von zwölf, 24, 48 und 96 Wochen. Darüber hinaus floss auch der Preis mit in die Bewertung ein. ÖKO-Test stellte fest: preislich haben die gesetzlichen Krankenkassen die Nase gegenüber den Privatversicherern vorne.
Die IKK Niedersachsen, die für Selbstständige unter anderem den Krankentagegeld-Wahltarif „OptiSafe“ mit Krankengeldanspruch ab dem 15. Tag anbietet, belegt mit diesem Angebot mit der Leistungsnote 1,0 und der Gesamtnote 1,47 den 1. Rang. ÖKO-Test bewertete dabei die Leistungen des Wahltarifes bei 12, 24, 28 und 96 Wochen Krankheit durchgehend als „sehr gut“.
"Über diese sehr positive Bewertung von ÖKO-Test freuen wir uns natürlich sehr, erklärt Uwe Klink, Pressesprecher der IKK Niedersachsen. Dieses Ergebnis zeigt auch, dass wir mit unserer Leistungs- und Serviceausrichtung richtig liegen. Unser Wahltarif IKK OptiSafe bietet Selbstständigen definitiv den besten Schutz vor Einkommensausfällen durch Krankheit. Dies bedeutet maximale Absicherung ganz nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden", so Uwe Klink weiter.
Hinweis: Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.ikk-niedersachsen.de
Kontakt:
IKK Niedersachsen
Inka Lipka
Gunther-Wagner-Allee 23
30177 Hannover
Tel.: 0511/1 23 89-1165
Fax: 0511/1 23 89-1169
E-Mail: inka.lipka(at)ikk-nds.de
www.ikk-niedersachsen.de
Die IKK Niedersachsen ist die größte Krankenkasse des niedersächsischen Handwerks. Gegründet im Jahr 1996 sorgen heute rund 500 IKK-Mitarbeiter an 35 Standorten in ganz Niedersachsen täglich für das Wohl der Versicherten und Arbeitgeber aus allen Berufen und Branchen. Die IKK Niedersachsen mit Hauptsitz in Hannover hat rund 300.000 Versicherte bei einem Haushaltsvolumen von über 600 Mio. Euro.
Quelle: openPR
Die Zeitschrift ÖKO-TEST hat in ihrer Januarausgabe 2009 das Thema Wahltarife für Selbstständige untersucht und dabei insgesamt 104 Wahltarife von rund 50 Krankenkassen hinsichtlich Preis und Leistung analysiert.

Getestet wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Krankengeld-Wahltarifen für Selbstständige in vier Modellfällen – bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall von zwölf, 24, 48 und 96 Wochen. Darüber hinaus floss auch der Preis mit in die Bewertung ein. ÖKO-Test stellte fest: preislich haben die gesetzlichen Krankenkassen die Nase gegenüber den Privatversicherern vorne.
Die IKK Niedersachsen, die für Selbstständige unter anderem den Krankentagegeld-Wahltarif „OptiSafe“ mit Krankengeldanspruch ab dem 15. Tag anbietet, belegt mit diesem Angebot mit der Leistungsnote 1,0 und der Gesamtnote 1,47 den 1. Rang. ÖKO-Test bewertete dabei die Leistungen des Wahltarifes bei 12, 24, 28 und 96 Wochen Krankheit durchgehend als „sehr gut“.
"Über diese sehr positive Bewertung von ÖKO-Test freuen wir uns natürlich sehr, erklärt Uwe Klink, Pressesprecher der IKK Niedersachsen. Dieses Ergebnis zeigt auch, dass wir mit unserer Leistungs- und Serviceausrichtung richtig liegen. Unser Wahltarif IKK OptiSafe bietet Selbstständigen definitiv den besten Schutz vor Einkommensausfällen durch Krankheit. Dies bedeutet maximale Absicherung ganz nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden", so Uwe Klink weiter.
Hinweis: Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.ikk-niedersachsen.de
Kontakt:
IKK Niedersachsen
Inka Lipka
Gunther-Wagner-Allee 23
30177 Hannover
Tel.: 0511/1 23 89-1165
Fax: 0511/1 23 89-1169
E-Mail: inka.lipka(at)ikk-nds.de
www.ikk-niedersachsen.de
Die IKK Niedersachsen ist die größte Krankenkasse des niedersächsischen Handwerks. Gegründet im Jahr 1996 sorgen heute rund 500 IKK-Mitarbeiter an 35 Standorten in ganz Niedersachsen täglich für das Wohl der Versicherten und Arbeitgeber aus allen Berufen und Branchen. Die IKK Niedersachsen mit Hauptsitz in Hannover hat rund 300.000 Versicherte bei einem Haushaltsvolumen von über 600 Mio. Euro.
Quelle: openPR
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Wahltarife
Freitag, 30. Januar 2009
Gesundheitsreform - Freiwillig Krankenversicherte 2009 von vielen Änderungen betroffen
Seit 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung / der Gesundheitsfonds ist gestartet
- Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte haben nun deutlich höhere Belastungen
- Die Leistungen sind bei privaten Krankenversicherungen garantiert
Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.
Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).
Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.
Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen
Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
- Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte haben nun deutlich höhere Belastungen
- Die Leistungen sind bei privaten Krankenversicherungen garantiert
Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.
Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).
Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.
Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen
Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
Donnerstag, 29. Januar 2009
AWD - Wegfall des GKV-Krankentagegelds erzeugt Handlungsbedarf bei Selbständigen
AWD: Gesetzliche Neuregelungen durch Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform führt auch in diesem Jahr wieder zu zahlreichen Neuregelungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Das seit dem 1. Januar für Selbständige und Freiberufler weggefallene Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV) bergen Risiken, aber auch Chancen. AWD bietet zu beiden Themen die passenden Beratungsleistungen an.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird 2009 im Rahmen des GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV WSG) weiter eingeschränkt. AWD sieht gerade für Selbständige und Freiberufler erhebliche Konsequenzen: Das für diese Gruppe zum 1. Januar weggefallene Krankentagegeld der GKV erzeuge gravierende wirtschaftliche Risiken. Um den Gefahren, die aus einer drohenden Versorgungslücke entstehen, wirksam zu begegnen, können Selbständige und Freiberufler laut AWD aus zwei Optionen wählen: Entweder sie beantragen den Krankentagegeldtarif bei einer privaten Krankenversicherung oder sie nutzen den Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus Sicht von AWD ist der private Krankentagegeldtarif dem gesetzlichen grundsätzlich vorzuziehen, da er dem Versicherten auch langfristig handfeste Vorteile biete. So könne die Höhe des Krankentagegeldes frei gewählt werden, es bestehe keine zeitliche Leistungsbeschränkung und die Mindestversicherungsdauer betrage in der Regel nur ein Jahr. Viele private Krankenversicherungen bieten AWD zufolge zudem eine dynamische Anpassung des Krankentagegelds bei gleichzeitigem Verzicht auf die sonst obligatorischen Gesundheitsprüfungen an. Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen seien demgegenüber mit ihren begrenzten Tagessätzen, der eingeschränkten Leistungsdauer und der dreijährigen Bindungsfrist weniger vorteilhaft. Zudem weist AWD darauf hin, dass bei diesen das bisher geltende – und beim privaten Krankentagegeld weiterhin vorgesehene – Sonderkündigungsrecht nicht mehr gilt.
Eine weitere Neuregelung ist zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getreten, die nach Ansicht von AWD für viele Versicherte von Interesse sein könnte: Private Krankenversicherungen sind seit dem 1. Januar verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Die Beiträge für diesen Basistarif sind nicht vom Einkommen, sondern wie bei privaten Krankenversicherungen von den versicherten Leistungsarten, Eintrittsalter und Geschlecht abhängig. AWD sieht einen wichtigen Unterschied zur privaten Krankenversicherung darin, dass beim Basistarif Vorerkrankungen unberücksichtigt bleiben und bei der Beitragserhebung keine individuellen Risikozuschläge erhoben werden. AWD empfiehlt den Basistarif deswegen ausdrücklich für Personen, die einen außerordentlich hohen Bedarf an Gesundheitsleistungen haben und für die GKV oder die Normaltarife der privaten Krankenversicherung nicht in Frage kommen. Aufgrund der relativ hohen monatlichen Beiträge, die bis zur Höchstgrenze von aktuell 569,63 Euro reichen können, rät AWD Personen mit durchschnittlichem Leistungsbedarf hingegen vom Basistarif ab.
AWD Holding AG
Bereich Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Suska
Tel.: 05 11 / 90 20 – 0
Fax: 05 11 / 90 20 – 55 35
AWD-Platz 1, 30659 Hannover
E-Mail: presse(at)awd.de
Internet: www.awd.de
www.awd-pkv-neuerungen-2009.de
Über die AWD Holding AG
Die börsennotierte AWD Holding AG mit Sitz in Hannover ist der führende europäische Finanzdienstleister und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von Privatpersonen aus dem mittleren und gehobenen Einkommenssegment. Die Beratungsschwerpunkte des Unternehmens betreffen Vermögensbildung, Finanzierung und Altersvorsorge. AWD ist ein unabhängiger Dienstleister, der keinen eigenen Finanzprodukten verpflichtet ist, sondern an seine rund 2 Millionen Privatkunden sowie an 8.000 Firmen die Leistungen von mehr als 300 Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen vermittelt. Derzeit sind ca. 6.600 Finanzberater in Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen, Ungarn, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Rumänien und Großbritannien für AWD tätig und beraten ihre Kunden in allen Fragen, die das breite Produktportfolio des Unternehmens betreffen.
Quelle: openPR
Die Gesundheitsreform führt auch in diesem Jahr wieder zu zahlreichen Neuregelungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Das seit dem 1. Januar für Selbständige und Freiberufler weggefallene Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV) bergen Risiken, aber auch Chancen. AWD bietet zu beiden Themen die passenden Beratungsleistungen an.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird 2009 im Rahmen des GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV WSG) weiter eingeschränkt. AWD sieht gerade für Selbständige und Freiberufler erhebliche Konsequenzen: Das für diese Gruppe zum 1. Januar weggefallene Krankentagegeld der GKV erzeuge gravierende wirtschaftliche Risiken. Um den Gefahren, die aus einer drohenden Versorgungslücke entstehen, wirksam zu begegnen, können Selbständige und Freiberufler laut AWD aus zwei Optionen wählen: Entweder sie beantragen den Krankentagegeldtarif bei einer privaten Krankenversicherung oder sie nutzen den Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus Sicht von AWD ist der private Krankentagegeldtarif dem gesetzlichen grundsätzlich vorzuziehen, da er dem Versicherten auch langfristig handfeste Vorteile biete. So könne die Höhe des Krankentagegeldes frei gewählt werden, es bestehe keine zeitliche Leistungsbeschränkung und die Mindestversicherungsdauer betrage in der Regel nur ein Jahr. Viele private Krankenversicherungen bieten AWD zufolge zudem eine dynamische Anpassung des Krankentagegelds bei gleichzeitigem Verzicht auf die sonst obligatorischen Gesundheitsprüfungen an. Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen seien demgegenüber mit ihren begrenzten Tagessätzen, der eingeschränkten Leistungsdauer und der dreijährigen Bindungsfrist weniger vorteilhaft. Zudem weist AWD darauf hin, dass bei diesen das bisher geltende – und beim privaten Krankentagegeld weiterhin vorgesehene – Sonderkündigungsrecht nicht mehr gilt.
Eine weitere Neuregelung ist zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getreten, die nach Ansicht von AWD für viele Versicherte von Interesse sein könnte: Private Krankenversicherungen sind seit dem 1. Januar verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Die Beiträge für diesen Basistarif sind nicht vom Einkommen, sondern wie bei privaten Krankenversicherungen von den versicherten Leistungsarten, Eintrittsalter und Geschlecht abhängig. AWD sieht einen wichtigen Unterschied zur privaten Krankenversicherung darin, dass beim Basistarif Vorerkrankungen unberücksichtigt bleiben und bei der Beitragserhebung keine individuellen Risikozuschläge erhoben werden. AWD empfiehlt den Basistarif deswegen ausdrücklich für Personen, die einen außerordentlich hohen Bedarf an Gesundheitsleistungen haben und für die GKV oder die Normaltarife der privaten Krankenversicherung nicht in Frage kommen. Aufgrund der relativ hohen monatlichen Beiträge, die bis zur Höchstgrenze von aktuell 569,63 Euro reichen können, rät AWD Personen mit durchschnittlichem Leistungsbedarf hingegen vom Basistarif ab.
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Stefan Suska
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Über die AWD Holding AG
Die börsennotierte AWD Holding AG mit Sitz in Hannover ist der führende europäische Finanzdienstleister und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung von Privatpersonen aus dem mittleren und gehobenen Einkommenssegment. Die Beratungsschwerpunkte des Unternehmens betreffen Vermögensbildung, Finanzierung und Altersvorsorge. AWD ist ein unabhängiger Dienstleister, der keinen eigenen Finanzprodukten verpflichtet ist, sondern an seine rund 2 Millionen Privatkunden sowie an 8.000 Firmen die Leistungen von mehr als 300 Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen vermittelt. Derzeit sind ca. 6.600 Finanzberater in Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen, Ungarn, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Rumänien und Großbritannien für AWD tätig und beraten ihre Kunden in allen Fragen, die das breite Produktportfolio des Unternehmens betreffen.
Quelle: openPR
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Montag, 19. Januar 2009
Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach
- Gesundheitsreform: Wechsel in die Private Krankenversicherung für viele möglich
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.
Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
- Private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen und kalkulierbare, einkommensunabhängige Beiträge
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).
Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.
Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse(at)vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
Quelle: openPR
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